Die Berufe der Gesundheitspersonalrechnung werden ab dem Berichtsjahr 2021 auf Grundlage der Klassifikation der Berufe "KldB 2010 - überarbeitete Fassung 2020" ausgewiesen. Aufgrund der überarbeiteten Fassung der Klassifikation der Berufe 2010 sowie weiterer berufsfachlicher Neuzuordnungen von Berufen ergeben sich ab Berichtsmonat Januar 2021 Verschiebungen vor allem ab der Ebene der Berufsgruppen (3-Steller) und beim "Anforderungsniveau". Beispiele hierfür sind zwischen den Jahren 2020 und 2021 deutliche Veränderungen der Zahl der Beschäftigten bei den Positionen "81113 Zahnmedizinische Fachangestellte - komplexe Spezialistentätigkeiten" und "81382 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) - fachlich ausgerichtete Tätigkeit.
2022
2023
Alle Altersgruppen
5.070
5.169
5.272
5.388
5.494
5.591
5.662
5.762
5.848
6.012
6.042
6.070
Unter 30 Jahre
842
846
859
867
874
877
871
875
897
963
955
944
60 Jahre und älter
449
491
527
561
604
652
696
751
789
845
889
942
30 bis unter 40 Jahre
1.034
1.058
1.085
1.124
1.159
1.192
1.222
1.255
1.288
1.321
1.330
1.340
40 bis unter 50 Jahre
1.438
1.398
1.361
1.333
1.305
1.284
1.267
1.263
1.268
1.288
1.311
1.334
50 bis unter 60 Jahre
1.308
1.377
1.440
1.503
1.551
1.585
1.606
1.618
1.607
1.595
1.558
1.510
Die Tabelle wurde am 18.04.2025 10:44 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.
Die Gesundheitspersonalrechnung liefert detaillierte Informationen über die Anzahl und die Struktur der Beschäftigten nach Alter, Geschlecht, Beruf, Einrichtungen und Art der Beschäftigung.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über die Statistiken zu Gesundheitsausgaben und ihrer Finanzierung, zu Krankheitskosten sowie zum Personal im Gesundheitswesen (Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz - GAPStatG) i.V.m. der Verordnung zur Durchführung der Erhebungen nach dem Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz (GAPStatV).
Datenerheber:
Statistisches Bundesamt
Berichtsweg:
-
Untersuchungsobjekt:
Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Kreis der Befragten:
-
Erhebung:
- Instrumentarium:
Sekundärstatistisches Rechenwerk.
- Periodizität:
Jährlich.
- erstmalig:
2000
- zuletzt:
2023
Aufbereitung:
- Periodizität:
Jährlich.
Veröffentlichung:
- regelmäßig:
Jährlich.
- unregelmäßig:
Statistisches Bundesamt, WiSta, verschiedene Hefte, STATmagazin, Datenreport 2013, RKI-Themenheft 46.
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
-
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Gesundheitspersonal (Beschäftigte und Vollzeitäquivalente) nach:
Einrichtungen,
Berufen,
Art der Beschäftigung,
Geschlecht,
Alter.
Dokumentationsstand:
23.01.2025
, Informationen zur
Methodik
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Die Methodik der Gesundheitspersonalrechnung ist im Qualitätsbericht beim Statistischen Bundesamt nachzulesen
"Gesundheitspersonalrechnung".
)
Definition(en)
Experte
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 4: Hoch komplexe Tätigkeiten
Dem Anforderungsniveau 4 werden die Berufe zugeordnet, deren Tätigkeitsbündel einen sehr
hohen Komplexitätsgrad aufweisen bzw. ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau
erfordern. Kennzeichnend für die Berufe des Anforderungsniveaus 4 sind hoch komplexe
Tätigkeiten. Dazu zählen z.B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Wissensvermittlung
sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines (großen) Unternehmens. In der
Regel setzt die Ausübung dieser Berufe eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung und/
oder eine entsprechende Berufserfahrung voraus. Der typischerweise erforderliche berufliche
Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss (Masterabschluss, Diplom, Staatsexamen o.Ä.).
Bei einigen Berufen bzw. Tätigkeiten kann auch die Anforderung einer
Promotion bzw. Habilitation bestehen.
Fachkraft
X
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Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 2: Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Berufe, denen das Anforderungsniveau 2 zugeordnet wird, sind gegenüber den Helfer- und Anlerntätigkeiten
deutlich komplexer bzw. stärker fachlich ausgerichtet. Das bedeutet, für die
sachgerechte Ausübung dieser Tätigkeiten werden fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten
vorausgesetzt. Das Anforderungsniveau 2 wird üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis
dreijährigen Berufsausbildung erreicht. Vergleichbar mit diesem Abschluss sind z.B. ein
berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfach- bzw. Kollegschule.
Eine entsprechende Berufserfahrung und/oder informelle berufliche Ausbildung werden als gleichwertig angesehen. Bei
Anforderungsniveau 2 werden alle Berufe verortet, die hinsichtlich ihres Komplexitätsgrades
der Tätigkeit einer Fachkraft entsprechen. Auch Ausbildungen behinderter Menschen
nach § 66 BBiG/§ 42m HWO werden
dem Anforderungsniveau 2 zugeordnet, sofern die Komplexität der
ausgeübten Tätigkeit vergleichbar ist mit der einer Fachkraft.
Helfer
X
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Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 1: Helfer- und Anlerntätigkeiten
Berufe, denen das Anforderungsniveau 1 zugeordnet wird, umfassen typischerweise einfache,
wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind in der Regel
keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Aufgrund der geringen Komplexität
der Tätigkeiten wird i.d.R. kein formaler
beruflicher Bildungsabschluss bzw. lediglich
eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung vorausgesetzt. Denn diese Tätigkeiten weisen eine
geringere Komplexität vor als Tätigkeiten, die typischerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden.
Dem Anforderungsniveau 1 werden daher alle Helfer- und Anlerntätigkeiten sowie einjährige
(geregelte) Berufsausbildungen zugeordnet.
Spezialist
X
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Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeiten
Die Berufe mit Anforderungsniveau 3 sind gegenüber den Berufen, die dem Anforderungsniveau
2 zugeordnet werden, deutlich komplexer und mit Spezialkenntnissen und -fertigkeiten
verbunden. Die Anforderungen an das fachliche Wissen sind somit höher. Zudem erfordern die
hier verorteten Berufe die Befähigung zur Bewältigung gehobener Fach- und Führungsaufgaben.
Charakteristisch für die Berufe des Anforderungsniveaus 3 sind neben den jeweiligen Spezialistentätigkeiten
Planungs- und Kontrolltätigkeiten, wie z.B. Arbeitsvorbereitung, Betriebsmitteleinsatzplanung
sowie Qualitätsprüfung und -sicherung. Häufig werden die hierfür notwendigen
Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung vermittelt.
Dem Anforderungsniveau 3 werden daher die Berufe zugeordnet, denen eine Meister- oder Technikerausbildung
bzw. ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgegangen
ist. Als gleichwertig angesehen werden z.B. der Abschluss einer
Fachakademie oder einer Berufsakademie,
der Abschluss einer Fachschule der ehemaligen DDR sowie gegebenenfalls der
Bachelorabschluss an einer Hochschule. Häufig kann auch eine entsprechende Berufserfahrung
und/oder informelle berufliche Ausbildung ausreichend für die Ausübung des Berufes sein.
Anmerkung(en)
Keine Anmerkungen
Aktualität der Daten
Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
X
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Gesundheitspersonalrechnung
21.01.2020: Die vorläufigen Angaben für das Berichtsjahr 2018 wurden am 21.01.2020 ergänzt. Die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen insgesamt und nach den Dimensionen "Beruf, Geschlecht, Alter und Beschäftigungsart" sind für das Berichtsjahr 2018 vorläufige Werte. Das gleiche gilt für die ausgewiesene Zahl der Vollzeitäquivalente. Aufgrund einer umfassenden Revision zweier Basisstatistiken "Grunddaten der Krankenhäuser" und "Grunddaten der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stehen dem Statistischen Bundesamt derzeit keine Personaldaten für das Berichtsjahr 2018 zur Verfügung. Daher wurden die fehlenden Personaldaten für die Einrichtungen "Krankenhäuser" und "Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Berichtsjahr 2018 geschätzt. Sobald die Grunddaten der Krankenhäuser und die Grunddaten für der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vorliegen, werden die Ergebnisse der Gesundheitspersonalrechnung für das Berichtsjahr 2018 zeitnah revidiert.
Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 23.01.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.