Personal in den Einrichtungen Gesundheitsschutz, Arztpraxen, Apotheken und in den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens:
In den Einrichtungen Gesundheitsschutz, Arztpraxen, Apotheken und den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Personal im Jahr 2021 besonders stark gestiegen. Grund hierfür ist das zusätzlich eingestellte Personal zur Pandemiebekämpfung (etwa in der Kontaktnachverfolgung von Infizierten, sowie Corona-Teststellen und Impfzentren). In den genannten Einrichtungen kann nicht exakt quantifiziert werden, wieviel zusätzliches Personal zur Pandemiebekämpfung insgesamt eingestellt wurde, da dieses Personal keiner eigenen Berufsgruppe zugeordnet werden kann:
Das Personal in Testzentren wird in den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens erfasst, sofern es in einem medizinischen Gesundheitsberuf (ohne Tiermedizin), einem Beruf in der Altenpflege oder in der Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik gemeldet wurde.
Das Personal in Gesundheitsämtern und von öffentlicher Hand betriebenen Impfzentren wird in der Einrichtung "Gesundheitsschutz" auf Basis der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes erfasst.
Auch in Apotheken und Arztpraxen wurden zahlreiche Coronastest und -impfungen durchgeführt. Daher ist die Zahl der Beschäftigten in diesen Einrichtungen stark angestiegen.
Personal nach Berufen:
Die Berufe der Gesundheitspersonalrechnung werden ab dem Berichtsjahr 2021 auf Grundlage der Klassifikation der Berufe "KldB 2010 - überarbeitete Fassung 2020" ausgewiesen. Aufgrund der überarbeiteten Fassung der Klassifikation der Berufe 2010 sowie weiterer berufsfachlicher Neuzuordnungen von Berufen ergeben sich ab Berichtsmonat Januar 2021 Verschiebungen vor allem ab der Ebene der Berufsgruppen (3-Steller) und beim "Anforderungsniveau". Beispiele hierfür sind zwischen den Jahren 2020 und 2021 deutliche Veränderungen der Zahl der Beschäftigten bei den Positionen "81113 Zahnmedizinische Fachangestellte - komplexe Spezialistentätigkeiten" und "81382 Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) - fachlich ausgerichtete Tätigkeit.
2022
2023
Insgesamt
5.070
5.169
5.272
5.388
5.494
5.591
5.662
5.762
5.848
6.012
6.042
6.070
624 Verkauf drogerie- und apothekenüblicher Waren, Medizinbedarf
52
52
53
52
52
52
52
52
51
60
57
53
732 Verwaltung
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
ohne
7320
Berufe in der öffentlichen Verwaltung (oS),
7321
Berufe Sozialverwaltung, -versicherung,
7323
Berufe in der Steuerverwaltung,
7324
Berufe im Zolldienst,
7325
Berufe in der Steuerverwaltung,
7328
Berufe öffentliche Verwaltung (ssT),
7329
Aufsicht und Führung - Verwaltung
75
78
80
80
82
84
85
87
89
95
100
103
733 Medien-, Dokumentations- und Informationsdienste
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
ohne
7331
Berufe im Archivwesen,
7332
Berufe im Bibliothekswesen,
7333
Berufe Dokumentations-, Informationsdienst,
7339
Führungskräfte - Medien-, Dokumentations- und Informationsdienste
5
5
6
6
6
6
6
6
7
7
7
8
811 Arzt- und Praxishilfe
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
ohne
8114
Tiermedizinische Fachangestellte
595
614
624
633
643
651
659
667
671
709
704
694
812 Medizinisches Laboratorium
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
ohne
81214
Medizinisch-technische Berufe im Laboratorium - Experte,
81234
Medizinisch-technische Berufe in der Radiologie - Experte,
8124
Medizinisch-technische Berufe in der Veterinärmedizin,
8129
Führung - Medizinisches Laboratorium
98
99
100
101
101
102
104
104
107
115
108
100
813 Gesundh.- und Krankenpfl., Rettungsd. und Geburtshilfe
975
1.005
1.025
1.041
1.064
1.084
1.107
1.125
1.155
1.181
1.194
1.209
814 Human- und Zahnmedizin
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
einschließlich
81214
Medizinisch-technische Berufe im Laboratorium - Experte,
81234
Medizinisch-technische Berufe in der Radiologie - Experte,
8129
Führung - Medizinisches Laboratorium,
8181
Fachärzte/innen in der Pharmakologie
418
427
436
443
450
457
465
475
482
489
494
501
816 Psychologie und nichtärztliche Psychotherapie
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
ohne
81614
Nicht klinische Psychologie - Experte
36
38
40
41
43
45
47
49
52
54
56
59
817 Nichtärztliche Therapie und Heilkunde
373
386
400
412
419
422
425
429
425
424
425
431
818 Pharmazie
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
ohne
8181
Fachärzte/innen in der Pharmakologie,
81884
Pharmazie (ssT) - Experte
154
157
160
163
166
169
171
174
176
178
179
178
821 Altenpflege
502
523
544
568
595
624
645
667
683
702
714
731
822 Ernährungs- und Gesundheitsberatung, Wellness
17
17
16
16
16
16
17
18
18
20
21
22
825 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik
147
149
151
153
155
156
156
157
157
159
160
160
831 Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
ohne
8311
Berufe in der Kinderbetreuung, -erziehung,
8315
Berufe in der Sozial-, Erziehungs- und Suchtberatung,
8319
Aufsichts- und Führungskräfte - Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege
43
44
44
45
45
45
46
47
48
48
48
50
Andere Berufe
1.581
1.573
1.593
1.635
1.656
1.676
1.676
1.705
1.728
1.771
1.775
1.771
Die Tabelle wurde am 26.04.2025 02:43 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.
Die Gesundheitspersonalrechnung liefert detaillierte Informationen über die Anzahl und die Struktur der Beschäftigten nach Alter, Geschlecht, Beruf, Einrichtungen und Art der Beschäftigung.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über die Statistiken zu Gesundheitsausgaben und ihrer Finanzierung, zu Krankheitskosten sowie zum Personal im Gesundheitswesen (Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz - GAPStatG) i.V.m. der Verordnung zur Durchführung der Erhebungen nach dem Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz (GAPStatV).
Datenerheber:
Statistisches Bundesamt
Berichtsweg:
-
Untersuchungsobjekt:
Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Kreis der Befragten:
-
Erhebung:
- Instrumentarium:
Sekundärstatistisches Rechenwerk.
- Periodizität:
Jährlich.
- erstmalig:
2000
- zuletzt:
2023
Aufbereitung:
- Periodizität:
Jährlich.
Veröffentlichung:
- regelmäßig:
Jährlich.
- unregelmäßig:
Statistisches Bundesamt, WiSta, verschiedene Hefte, STATmagazin, Datenreport 2013, RKI-Themenheft 46.
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
-
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
-
Variablen:
Gesundheitspersonal (Beschäftigte und Vollzeitäquivalente) nach:
Einrichtungen,
Berufen,
Art der Beschäftigung,
Geschlecht,
Alter.
Dokumentationsstand:
23.01.2025
, Informationen zur
Methodik
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Die Methodik der Gesundheitspersonalrechnung ist im Qualitätsbericht beim Statistischen Bundesamt nachzulesen
"Gesundheitspersonalrechnung".
)
Definition(en)
Ambulante Einrichtungen (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Neben den Praxen der Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/-ärzte sowie der sonstigen medizinischen Berufe sind es die Apotheken und
der Einzelhandel, die die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Des Weiteren gehören
hierzu die Einrichtungen der ambulanten Pflege.
Ambulante Pflege (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung
einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Es sind die Pflegedienste zu erfassen, die teilweise oder ausschließlich Leistungen
nach SGB XI erbringen.
Apotheken (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Zu den Apotheken werden alle öffentlichen Apotheken gerechnet, nicht aber Krankenhausapotheken. Die öffentlichen
Apotheken dienen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung aller Teile der Bevölkerung.
Arztpraxen (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Unter einer Arztpraxis wird eine ambulante Versorgungseinheit mit direktem Patientenkontakt verstanden.
Neben Einzelpraxen zählen hierzu auch Gemeinschaftspraxen sowie medizinische Versorgungszentren. Praxen von
Allgemeinmedizinerinnen/-medizinern sind ebenso enthalten wie Praxen von Fachärztinnen/-ärzten. Ambulatorien in denen beispielsweise
Dialysebehandlungen oder Chemotherapien durchgeführt werden sowie Zentren für Familienplanung, die medizinische
Behandlungen wie Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch vornehmen ohne Unterbringung, werden ebenfalls in dieser Einrichtung berücksichtigt.
Einzelhandel (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
In der Einrichtung Einzelhandel sind die Beschäftigten in der Augenoptik sowie der Einzelhandel mit medizinischen
und orthopädischen Erzeugnissen enthalten. Der Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln ist im
Wesentlichen auf die Versorgung kranker und behinderter Menschen ausgerichtet. Dazu zählen der Sanitätsfachhandel
oder Sanitätshäuser, zu deren Angebot Bandagen, Stützhilfen, Rollstühle, Prothesen und sonstige medizinische Hilfsapparate gehören.
Aber auch Gesundheitshandwerkerinnen/-handwerker mit direktem Patientenkontakt wie beispielsweise Augenoptikerinnen/-optiker, Hörgeräteakustikerinnen/-akustiker, Orthopädiemechanikerinnen/-mechaniker und Orthopädieschuhmacherinnen/-schuhmacher werden dieser Einrichtung zugewiesen.
Experte
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 4: Hoch komplexe Tätigkeiten
Dem Anforderungsniveau 4 werden die Berufe zugeordnet, deren Tätigkeitsbündel einen sehr
hohen Komplexitätsgrad aufweisen bzw. ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau
erfordern. Kennzeichnend für die Berufe des Anforderungsniveaus 4 sind hoch komplexe
Tätigkeiten. Dazu zählen z.B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Wissensvermittlung
sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines (großen) Unternehmens. In der
Regel setzt die Ausübung dieser Berufe eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung und/
oder eine entsprechende Berufserfahrung voraus. Der typischerweise erforderliche berufliche
Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss (Masterabschluss, Diplom, Staatsexamen o.Ä.).
Bei einigen Berufen bzw. Tätigkeiten kann auch die Anforderung einer
Promotion bzw. Habilitation bestehen.
Fachkraft
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 2: Fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
Berufe, denen das Anforderungsniveau 2 zugeordnet wird, sind gegenüber den Helfer- und Anlerntätigkeiten
deutlich komplexer bzw. stärker fachlich ausgerichtet. Das bedeutet, für die
sachgerechte Ausübung dieser Tätigkeiten werden fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten
vorausgesetzt. Das Anforderungsniveau 2 wird üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis
dreijährigen Berufsausbildung erreicht. Vergleichbar mit diesem Abschluss sind z.B. ein
berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfach- bzw. Kollegschule.
Eine entsprechende Berufserfahrung und/oder informelle berufliche Ausbildung werden als gleichwertig angesehen. Bei
Anforderungsniveau 2 werden alle Berufe verortet, die hinsichtlich ihres Komplexitätsgrades
der Tätigkeit einer Fachkraft entsprechen. Auch Ausbildungen behinderter Menschen
nach § 66 BBiG/§ 42m HWO werden
dem Anforderungsniveau 2 zugeordnet, sofern die Komplexität der
ausgeübten Tätigkeit vergleichbar ist mit der einer Fachkraft.
Gesundheitsschutz (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Einrichtungen
der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin,
Landesgesundheitsbehörden sowie Einrichtungen des Bundes wie beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin beziehungsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Helfer
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 1: Helfer- und Anlerntätigkeiten
Berufe, denen das Anforderungsniveau 1 zugeordnet wird, umfassen typischerweise einfache,
wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind in der Regel
keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Aufgrund der geringen Komplexität
der Tätigkeiten wird i.d.R. kein formaler
beruflicher Bildungsabschluss bzw. lediglich
eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung vorausgesetzt. Denn diese Tätigkeiten weisen eine
geringere Komplexität vor als Tätigkeiten, die typischerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden.
Dem Anforderungsniveau 1 werden daher alle Helfer- und Anlerntätigkeiten sowie einjährige
(geregelte) Berufsausbildungen zugeordnet.
Krankenhäuser (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder
Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die
zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. Beschäftigte in Hochschulkliniken und Krankenhausapotheken
sind hier ebenfalls enthalten. Zum Krankenhauspersonal zählen das hauptamtliche ärztliche Personal und das nichtärztliche Personal.
Nicht enthalten sind Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Ausbildungsstätten der Krankenhäuser.
Medizintechnische und augenoptische Industrie (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Die medizintechnische Industrie stellt die im Gesundheitswesen benötigten technischen Hilfsmittel und Geräte (zum Beispiel
Ultraschallgeräte, EKG-Geräte oder Computertomographen) zur Verfügung.
In der augenoptischen Industrie steht die Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen im Mittelpunkt.
Pharmazeutische Industrie (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Schwerpunkt der pharmazeutischen Industrie ist die Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen und
Spezialitäten (zum Beispiel Arzneimittel, Antisera, Impfstoffe).
Praxen sonstiger medizinischer Berufe (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
In Praxen sonstiger medizinischer Berufe werden heilkundliche und humanmedizinische Tätigkeiten,
die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen/Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe,
die die rechtliche Befähigung zur Behandlungen von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt.
Hierzu zählen beispielsweise Praxen von Physio-, Ergo- und Sprachtherapeutinnen/-therapeuten, Psychologischen
Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten sowie von Hebammen/Entbindungspflegern.
Auch die Tätigkeiten von selbstständigen Dentalhygienikerinnen/-hygienikern werden den Praxen sonstiger medizinischer Berufe zugeordnet.
Rettungsdienste (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Rettungsdienste beinhalten die Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung. Sie können sowohl öffentlich
als auch privat organisiert sein. Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht in der Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei
lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten am Einsatzort, der Herstellung der Transportfähigkeit dieser Personen und der
fachgerechten Betreuung mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zur Beförderung in eine für die weitere Versorgung
geeignete Behandlungseinrichtung.
Sonstige Einrichtungen (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
In den sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens werden Beschäftigte ausgewiesen, die einen medizinischen Gesundheitsberuf (ohne Tiermedizin), einen Beruf in der Altenpflege oder einen Beruf in der Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik (beispielsweise Augenoptiker, Zahntechniker und Hörgeräteakustiker) ausüben und nicht in einer der definierten Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten.
Spezialist
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Klassifikation der Berufe 2010 der Bundesagentur für Arbeit:
Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeiten
Die Berufe mit Anforderungsniveau 3 sind gegenüber den Berufen, die dem Anforderungsniveau
2 zugeordnet werden, deutlich komplexer und mit Spezialkenntnissen und -fertigkeiten
verbunden. Die Anforderungen an das fachliche Wissen sind somit höher. Zudem erfordern die
hier verorteten Berufe die Befähigung zur Bewältigung gehobener Fach- und Führungsaufgaben.
Charakteristisch für die Berufe des Anforderungsniveaus 3 sind neben den jeweiligen Spezialistentätigkeiten
Planungs- und Kontrolltätigkeiten, wie z.B. Arbeitsvorbereitung, Betriebsmitteleinsatzplanung
sowie Qualitätsprüfung und -sicherung. Häufig werden die hierfür notwendigen
Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen einer beruflichen Fort- oder Weiterbildung vermittelt.
Dem Anforderungsniveau 3 werden daher die Berufe zugeordnet, denen eine Meister- oder Technikerausbildung
bzw. ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgegangen
ist. Als gleichwertig angesehen werden z.B. der Abschluss einer
Fachakademie oder einer Berufsakademie,
der Abschluss einer Fachschule der ehemaligen DDR sowie gegebenenfalls der
Bachelorabschluss an einer Hochschule. Häufig kann auch eine entsprechende Berufserfahrung
und/oder informelle berufliche Ausbildung ausreichend für die Ausübung des Berufes sein.
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Unter den Einrichtungen der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung werden Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
sowie Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege subsumiert.
.
Stationäre und teilstationäre Pflege (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Stationäre Pflegeeinrichtungen repräsentieren die Grundgesamtheit der Pflegeeinrichtungen, in denen
Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und
ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen
unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und
Betreuung erhält. Zu den Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege zählen unter anderem Altenpflegeheime
sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Es sind die Pflegeeinrichtungen zu erfassen, die
teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen.
Verwaltung (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Zu den Verwaltungseinrichtungen zählen die Einrichtungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der
Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie der Medizinische Dienst der Krankenkassen und die Gesundheitsministerien.
Vorleistungseinrichtungen des Gesundheitswesens (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
In diesem Sektor werden Vorleistungen ausschließlich für das Gesundheitswesen produziert. Ihm gehören die
pharmazeutische, die medizintechnische und die augenoptische Industrie, der Großhandel und die
Handelsvermittlung sowie die medizinischen und zahnmedizinischen Laboratorien an.
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische
Hilfeleistung der Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend
durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und
Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, verbessert
und den Patientinnen und Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte geholfen werden soll und die
zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. Zum Personal in Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen zählen das hauptamtliche ärztliche Personal und das nichtärztliche Personal.
Nicht enthalten sind Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Ausbildungsstätten der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Zahnarztpraxen (GPR)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitspersonalrechnung:
Eine Zahnarztpraxis ist eine ambulante Einheit mit direktem Patientenkontakt, die primär die zahnärztliche
Versorgung zum Ziel hat. Die Praxen von Kieferorthopädinnen/-orthopäden und Kieferchirurginnen/-chirurgen sowie Oralmedizinische Praxen
sind ebenfalls in dieser Einrichtung enthalten.
Anmerkung(en)
Das 3. Geschlecht wird in den Basisstatistiken nicht ausgewiesen und kann daher in der Gesundheitspersonalrechnung nicht veröffentlicht werden.
Aktualität der Daten
Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Gesundheitspersonalrechnung
21.01.2020: Die vorläufigen Angaben für das Berichtsjahr 2018 wurden am 21.01.2020 ergänzt. Die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen insgesamt und nach den Dimensionen "Beruf, Geschlecht, Alter und Beschäftigungsart" sind für das Berichtsjahr 2018 vorläufige Werte. Das gleiche gilt für die ausgewiesene Zahl der Vollzeitäquivalente. Aufgrund einer umfassenden Revision zweier Basisstatistiken "Grunddaten der Krankenhäuser" und "Grunddaten der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stehen dem Statistischen Bundesamt derzeit keine Personaldaten für das Berichtsjahr 2018 zur Verfügung. Daher wurden die fehlenden Personaldaten für die Einrichtungen "Krankenhäuser" und "Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen" auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Berichtsjahr 2018 geschätzt. Sobald die Grunddaten der Krankenhäuser und die Grunddaten für der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen vorliegen, werden die Ergebnisse der Gesundheitspersonalrechnung für das Berichtsjahr 2018 zeitnah revidiert.
Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 23.01.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.