Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu
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Datenquelle:
Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Die Krankenhausstatistik - Grunddaten liefert jährlich Angaben über die personelle und sachliche Ausstattung der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz
(BStatG). Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß § 6 KHStatV in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte.
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Vollerhebung.
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
Ab 2020 werden ausgewählte Merkmale der Krankenhäuser nach Standorten erhoben.
Variablen:
Krankenhäuser:
Aufgestellte Betten, Berechnungs- und Belegungstage und Patientenbewegung
Personal (umgerechnet in Vollkräfte)
Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Ausbildungsstätten
Arzneimittelversorgung
Medizinisch-technische Großgeräte
Nicht bettenführende Fachabteilungen
Vor-, nach- und teilstationäre Behandlungen sowie
Tages- und Nachtklinikplätze (in Krankenhäusern)
Dialyseeinrichtungen
Besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
Ambulante Krankenhausleistungen
Entbindungen und Geburten in Krankenhäusern
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen:
Aufgestellte Betten, Pflegetage und Patientenbewegung
Personal (umgerechnet in Vollkräfte)
Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze)
Medizinisch-technische Großgeräte
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes: Anzugeben sind alle betriebsbereit aufgestellten Betten des Krankenhauses, die zur vollstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten bestimmt sind. Betten zur teilstationären oder am-bulanten Unterbringung, Betten in Untersuchungs- und Funktions-räumen sowie Betten für nicht krankheitsbedingt behandlungsbedürftige Neugeborene ("Gesunde Neugeborene") entsprechend den Fallpauschalen P66D, P67D oder P67E nach § 1 Absatz 5 Fallpauschalenvereinbarung (FPV 2018) werden nicht einbezogen. Die Zahl der aufgestellten Betten wird als Jahresdurchschnittswert der an den Monatsenden vorhandenen Bettenzahl ermittelt. Die Zählung der Betten erfolgt unabhängig von deren Förderung.
Belegarzt
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Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:
Niedergelassener oder ein anderer nicht am Krankenhaus angestellter Arzt, dem von einem Krankenhausträger auf vertraglicher
Basis Krankenhausbetten (Belegbetten) zur Verfügung gestellt worden sind, um Patienten (Belegpatienten) der eigenen Fachrichtung
stationär zu behandeln. Der Belegarzt rechnet direkt mit dem Patienten oder den Sozialleistungsträgern ab. Für die Inanspruchnahme
der Einrichtungen und des Personals des Krankenhauses zahlt er dem Krankenhausträger eine Vergütung (Nutzungsentgelt).
Intensivbetten
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Intensivbetten sind Betten, die zur intensivmedizinischen Behandlung in der Einrichtung aufgestellt sind. Ihre Zahl
wird wie die der aufgestellten Betten als Jahresdurchschnittswert ermittelt. Zu den Intensivbetten zählen auch Schwerkrankenbetten
mit Überwachungseinrichtungen, nicht aber Aufwachbetten. Bei geförderten Krankenhäusern sind nur die intensivmedizinischen
Betten angegeben, die laut Krankenhausplan bzw. Förderungsbescheid als solche zugelassen sind. Hingegen werden andernorts alle
aufgestellten Intensivbetten angegeben.
Krankenhaus(bedarfs)plan
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Nach dem Gesundheitsbericht für Deutschland 1998:
Die Länder sind verpflichtet, Krankenhauspläne aufzustellen. Sie geben an,
wieviele Krankenhäuser und Krankenhausbetten zur bedarfsgerechten Krankenhausbehandlung der Bevölkerung als erforderlich angesehen werden.
Sie sind i.a. nach Fachgebieten und Krankenhausregionen gegliedert.
Nutzungsgrad der Betten
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Der Nutzungsgrad gibt die durchschnittliche Auslastung der Betten in vom Hundert an. Hierzu wird die tatsächliche mit der maximalen Bettenbelegung in Relation gesetzt. Die maximale Bettenkapazität ergibt sich aus dem Produkt der aufgestellten Betten und der Anzahl der Kalendertage im Berichtsjahr. Die tatsächliche Bettenbelegung entspricht der Summe der Berechnungs- und Belegungstage, da jeder Patient bzw. jede Patientin pro vollstationärem Tag in der Einrichtung ein Bett belegt.
Planbetten
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Planbetten sind Betten in Krankenhäusern, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind.
Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) gefördert:
Betten, die bei der Bewilligung der Fördermittel
nach dem KHG (§ 8 Abs. 1) zugrunde gelegt werden.
Nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) gefördert:
Betten, die bei der Bewilligung der Fördermittel nach dem HBFG (§ 1) zugrunde gelegt werden.
Sonstige Planbetten:
Betten, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, für die das Krankenhaus aber keine Fördermittel erhält.
Reine Belegkrankenhäuser
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Bei reinen Belegkrankenhäusern handelt es sich um Krankenhäuser, die ausschließlich über Belegbetten verfügen, d.h. über Betten,
die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für die stationäre Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten genutzt werden.
Vollkräfte im Jahresdurchschnitt / Vollzeitäquivalente
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Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Die Beschäftigtenzahl zum 31.12. berücksichtigt keine unterschiedlichen Beschäftigungsmodelle.
Darunter fallen z.B. Teilzeitkräfte und Angestellte, die für einen Teil
des Jahres in der Einrichtung angestellt
waren, nicht jedoch am Stichtag (z.B. kurzfristig beschäftigte Aushilfskräfte).
Um dem Rechnung zu tragen werden
Vollzeitäquivalente gebildet, d.h. es erfolgt eine Umrechnung auf die volle
tarifliche Arbeitszeit. Überstunden und
Bereitschaftsdienste werden nicht in die Berechnung einbezogen. In der Krankenhausstatistik wird die Bezeichnung Vollkräfte
verwendet. Ihre Zahl wird als Jahresdurchschnittswert ermittelt.
Für einige Personalgruppen gelten besondere Umrechnungsfaktoren.
Krankenpflegeschüler/-innen und Kinderkrankenpflegeschüler/-innen werden im Verhältnis 9,5 zu 1 (bis 2004 im
Verhältnis 7 zu 1), Schüler/-innen in der Krankenpflegehilfe im Verhältnis 6 zu 1 bei der Berechnung der
Vollkräfte berücksichtigt. Zivildienstleistende werden im
Verhältnis 1 zu 1 umgerechnet.
Zusätzlich zu den Vollkräften mit direktem Beschäftigungsverhältnis bei der Einrichtung wird ab 2009 die Zahl
derjenigen Vollkräfte erfasst, die nicht in einem direkten Beschäftigungsverhältnis zu der Einrichtung stehen,
sondern z.B. im Personal-Leasing-Verfahren eingesetzt werden.
Dabei ist entscheidend, dass die Leistung von der Einrichtung erbracht
wird und sie sich zur Bewältigung dieser Aufgabe Personalverstärkung in Form von Zeitarbeit o.Ä. hinzuholt.
Personal einer Fremdfirma, die z.B. die Reinigung in der Einrichtung übernommen hat,
wird nicht erfasst; hier gehört
die ("outgesourcte") Reinigung nicht mehr zu den Leistungen der Einrichtung. Beim ärztlichen Personal ohne direktes
Beschäftigungsverhältnis kann es sich um Honorarkräfte oder um im Rahmen einer konzerninternen Personalgesellschaft
in der Einrichtung eingesetzte Ärzte und Ärztinnen handeln. Beim nichtärztlichen Personal ohne direktes
Beschäftigungsverhältnis spielen sowohl konzerninterne Personalgesellschaften als auch die Zeitarbeit eine Rolle.
Anmerkung(en)
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Aktualität der Daten
Es liegen Informationen zu Korrekturen/Aktualisierungen der Daten vor.
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Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
01.01.1999:
23.01.2024: Die Daten für 2022 wurden korrigiert.
Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 06.01.2025 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.