Tabelle (gestaltbar): Ambulante Gesundheitseinrichtungen

Tabelle (gestaltbar): Ambulante Gesundheitseinrichtungen

Ärztliche bzw. psychotherapeutisch geleitete ambulante Gesundheitseinrichtungen. Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Art der Praxis 
 

Diese Tabelle bezieht sich auf:
Region: Sachsen-Anhalt

Jahr (absteigend)Art der Praxis
Hausärztliche
Einzelpraxen
 
Hausärztliche
Gemeinschaftspraxen
 
Fachärztliche
Einzelpraxen
 
Fachärztliche
fachgleiche
Gemeinschaftspraxen
 
Fachärztliche
fachübergreifende
Gemeinschaftspraxen
 
Versorgungsbereichsübergreifende
Gemeinschaftspraxen 
 
 
Psychologisch
psychotherapeutische
Einzelpraxen
 
Psychologisch
psychotherapeutische
Gemeinschaftspraxen
 
Gemischte ärztlich-
psychologisch
psychotherapeutische
Gemeinschaftspraxen
 
Medizinische
Versorgungszentren
 
anzeigen20021.4861431.129154411...X
anzeigen20051.3821471.057169812...9
anzeigen20101.1781419641681319...42
20151.06714891116114143787-59
20161.06414489315416144006-68
20171.04114688215116144109-73
20181.01114687914416134269-76
201999014087614112134397-76
202099614085713713135026182
202199013082713513115206191
202295613180413213135336195
2023953128783127121055551...
Die Tabelle wurde am 03.12.2024 18:55 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/AnsprechpartnerAnmerkung(en)Links auf andere FundstellenAktualität der Daten)  Zu den interaktiven Grafiken

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MerkmalDerzeit eingestellte MerkmalsausprägungAuswahl einer neuen Merkmalsausprägung
RegionSachsen-Anhalt
Art der Praxis

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Region
Art der Praxis
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Datenquelle(n)/Ansprechpartner

  • Bundesarztregister, Kassenärztliche Bundesvereinigung (Informationen zu 
    )

Definition(en)

Anmerkung(en)

  • Einrichtungen nach § 400 SGB V (ehemals § 311 SGB V; die ehemaligen Polikliniken in den neuen Bundesländern) werden nicht berücksichtigt.
  • Hausärzte und Fachärzte werden gemäß § 73 Abs. 1a SGB V definiert.
  • Medizinische Versorgungszentren wurden 2004 eingeführt (§ 95 SGB V).
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wurden nicht über das Bundesarztregister ausgewertet, sondern über eine regelmäßige Umfrage der KBV bei den KVen. Bis 2012 waren MVZ, in denen Vertragsärzte tätig waren, auch in der Praxen-Statistik enthalten, so dass es hier zu einer Doppelzählung kam. Die Zuordnung zu einer Praxis-Kategorie erfolgte abhängig von den Fachgebieten und Versorgungsbereichen der MVZ-Ärzte (Beispiel: Ein MVZ, in dem 2 Vertragsärzte tätig waren, von denen einer fachärztlich tätiger Internist und einer Chirurg war, wurde als fachübergreifende fachärztliche Gemeinschaftspraxis gezählt). MVZ, in denen ausschließlich angestellte Ärzte tätig waren, wurden nicht in der Praxis-Statistik gezählt, so dass es hier zu keiner Doppelzählung kam. Seit 2013 sind auch MVZ, in denen Vertragsärzte tätig sind, in der Praxen-Statistik nicht mehr enthalten, so dass es hier zu keiner Doppelzählung mehr kommt.
  • Zum 31.12.2019 ist für die Kategorie der 'fachärztlichen fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen' ein starker Rückgang zu verzeichnen. Grund dafür ist, dass ab dem 31.12.2019 in den Vertragsarztstatistiken die Arztgruppen der 'Chirurgen' und der 'Orthopäden' zur Gruppe der 'Chirurgen und Orthopäden' zusammengefasst werden. Dies folgt der Zusammenlegung der beiden Bedarfsplanungsarztgruppen in der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses im Jahr 2019 und der Zusammenlegung der Gebiete in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer im Jahr 2003. Auf Grund dessen werden Gemeinschaftspraxen zwischen Chirurgen und Orthopäden seit 2019nicht mehr als 'fachärztliche fachübergreifende Gemeinschaftspraxen' sondern als 'fachärztliche fachgleiche Gemeinschaftspraxen' gezählt.

Aktualität der Daten

  • Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 21.05.2024 ergänzt.
    Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.

Links auf andere Fundstellen

Zeichenerklärung

  • .    = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
  • ... = Angabe fällt später an
  • X  = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll.


Gesundheitsberichterstattung des Bundes 03.12.2024