Datenquelle: | Meldepflichtige Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner(in): |
Herr
Michael
Kleiber |
- Organisationseinheit: | - |
- Telefon: | +49 340 2103-3019 |
- Fax: | +49 340 2104-3019 |
- E-Mail / Kontakt: | michael.kleiber@uba.de |
Datenhalter: | Umweltbundesamt / Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen [ZEMA] |
- Straße: | Wörlitzer Platz 1 |
- Postleitzahl/Ort: | 06844 Dessau-Roßlau |
- Telefon: | +49 340 2103-0 |
- Fax: | +49 340 2104-2285 |
- E-Mail / Kontakt: | - |
- Internet: | http://www.umweltbundesamt.de/, http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/anlagensicherheit/zentrale-melde-auswertestelle-fuer-stoerfaelle/ |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Europäische Kommission verpflichtet die Mitgliedstaaten spätestens 1 Jahr nach einem Ereignis mit denen in der Richtlinie 2012/18/EU vorgegebenen Angaben zum Ereignis zu unterrichten. |
Rechtsgrundlage: | Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie). |
Datenerheber: | Zuständige Landesbehörde. |
Berichtsweg: | Betreiber über die zuständige Landesbehörde an die ZEMA, die diese Information dann an die Europäische Kommission weiterleitet. |
Untersuchungsobjekt: | - |
Kreis der Befragten: | - |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | - |
- Periodizität: | - |
- erstmalig: | - |
- zuletzt: | - |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | - |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | - |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | - |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | eMARS (electronic Major Accident Reporting System) https://emars.jrc.ec.europa.eu/
ARIA (Analysis, Research and Information on Accidents) https://www.aria.developpement-durable.gouv.fr/the-barpi/the-aria-database/?lang=en. |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | - |
Dokumentationsstand: | 19.05.2023 |
Tabelle (gestaltbar): Störfälle/Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen, Verletzte und Getötete
Durch meldepflichtige Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen verursachte Personenschäden (Anzahl und je 1.000.000 Einwohner). Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Personengruppe, Art des Personenschadens
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2022
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Umweltbundesamt / Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen [ZEMA]
Meldepflichtige Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen
1. Auftrag und Zielsetzung der ZEMA
Der Betreiber eines der Störfall-Verordnung (StörfallV) unterliegenden Betriebsbereichs hat der zuständigen Behörde unverzüglich den Eintritt eines Ereignisses, das die Kriterien des Anhangs VI Teil 1 StörfallV erfüllt, mitzuteilen und spätestens innerhalb einer Woche eine ergänzende schriftliche Mitteilung vorzulegen. Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse hat er die Mitteilung nach Anhang VI Teil 2 unverzüglich zu ergänzen oder zu berichtigen. Die Länder haben die Mitteilungen der Betreiber und Ergebnisse ihrer Analysen von Ereignissen dem Bundesministerium für Umwelt mitzuteilen.
Die "Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen" (ZEMA) im Umweltbundesamt wurde 1993 als gemeinsame Erfassungsstelle der Länder für derartige, nach StörfallV meldepflichtige Ereignisse gegründet. Die Ereignismeldungen werden von der ZEMA aufbereitet und an die EU aufgrund der Meldeverpflichtung nach der Seveso III Richtlinie (2012/18/EU) weitergeleitet. Die Meldungen werden in einer Datenbank erfasst und in Jahresberichten veröffentlicht. Eine Zielsetzung der zentralen Erfassung und Auswertung der meldepflichtigen Ereignisse ist die Ableitung von verallgemeinerbaren Erkenntnissen zur Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik. Diese gilt es an die Stellen zu vermitteln, die sie benötigen. Deshalb liegt der Schwerpunkt der ZEMA auf der Entwicklung neuer Wege des Informationsmanagements. Dies schließt insbesondere die Nutzung der neuen Medien zur Informationsbereitstellung und -verbreitung ein.
2. Partner der ZEMA
Hauptpartner der Kooperation sind die zuständigen Landesbehörden, an die die Ereignismeldungen gehen. Die veröffentlichten Datenblätter des Anhangs sind stets mit der zuständigen Behörde desjenigen Bundeslandes abgestimmt, in dessen Zuständigkeit das Ereignis fällt. Sie reflektieren den bei Redaktionsschluss herrschenden Wissensstand. Da Unfalluntersuchungen sich aber unter Umständen über längere Zeiten (manchmal Jahre) erstrecken, ist ggf. eine Nachbesserung notwendig.
Auszug aus: ZEMA-Jahresbericht, verschiedene Jahrgänge
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenquelle: | Fortschreibung des Bevölkerungsstandes |
Kontakt: | Dr. Claire Grobecker Bevölkerungsfortschreibung, Ausländer- und Integrationsstatistiken +49 611 75-3178" > |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung F, Gruppe F 2, Referat F 24 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Statistik liefert aktuelle Angaben zur Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit) in regionaler Gliederung. Sie wird von Ministerien, Kommunen und Behörden für administrative und Planungszwecke und die Durchführung von Wahlen sowie von Wissenschaft, Wirtschaft, Institutionen, Organisationen, Medien, Privatpersonen und der Öffentlichkeit benutzt. Sie ist Grundlage für Bevölkerungsvorausberechnungen und maßgebend zur Beurteilung langfristiger Auswirkungen demographischer Veränderungen (z.B. für Arbeitsmarkt und Altersvorsorge). |
Rechtsgrundlage: | Bevölkerungsstatistikgesetz
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Es gibt keinen Datenerheber im engeren Sinn, da es sich um ein Berechnungssystem handelt. Die Berechnung erfolgt durch die Statistischen Landesämter. |
Berichtsweg: | Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Bevölkerungsstand. |
Kreis der Befragten: | Entfällt. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Der Bevölkerungsstand wird aufgrund des letzten Zensus anhand der Ergebnisse der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen/Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften) sowie der Wanderungsbewegungen und des Staatsangehörigkeitswechsels gerechnet. |
- Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. |
- erstmalig: | 1950 |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Bis Berichtsjahr 2021: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.3. Ab Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht Bevölkerungsfortschreibung Dazu kommen die Online-Veröffentlichungen in GENESIS (jährlich und vierteljährlich) oder in den Internettabellen (ebenfalls jährlich und vierteljährlich). Regionaldatenbank. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Ausgehend von dem letzten Zensus beruht die Berechnung auf den Ergebnisse von sekundären Statistiken mit Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Stand der Bevölkerung: Monatlich: Für Bund und Länder Bevölkerung nach:
Jährlich (Stichtag 31. Dezember): Für Bund, Länder, Regierungsbezirke und Kreise: Bevölkerung nach:
Für Bund und Länder nach:
Für Gemeinden: Bevölkerung insgesamt und nach:
Jährlich (Stichtag 30. Juni): Für Gemeindeverbände und Gemeindegrößenklassen Für Bund und Länder: Bevölkerung nach:
Jährlich (Jahresdurchschnitt): Für Bund und Länder Bevölkerung insgesamt und nach:
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen weitere Daten nach Alter, Geschlecht und Familienstand in tieferer regionalen Gliederung. |
Dokumentationsstand: | 15.05.2024 |
Zusatzinformationen zur Fundstelle
- StrahlenbelastungX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Strahlenbelastung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Einwirkung von Strahlen, insbesondere von ionisierenden Strahlen, auf den menschlichen Organismus; zunehmend durch den wertfreien Begriff der Strahlenexposition ersetzt.
(Quelle: www.wissen.de)
- Keine Anmerkungen
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Meldepflichtige Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen
- 15.02.2019:
Die Daten für 2016 wurden korrigiert.
- Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 02.02.2024 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zur Bevölkerung im Jahresdurchschnitt ab 2011 (Grundlage Zensus 2011) .
- Informationen zur Bevölkerung im Jahresdurchschnitt 1980-2012 (Grundlage Zensus BRD 1987, DDR 1990) .
- Informationen zu Indikator 5.13 des Indikatorensatzes der Gesundheitsberichterstattung der Länder .
- Vgl. auch Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikator 5.13).
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 23.11.2024