Datenquelle: | Pflegestatistik - Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen: Grunddaten, Personalbestand, Pflegebedürftige, Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 16 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | - |
Rechtsgrundlage: | Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege vom 24. November 1999 in Verbindung mit § 109 Abs. 1 SGB XI, in der jeweils geltenden Fassung. Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/. |
Datenerheber: | Statistische Landesämter, für Pflegegeldempfänger Statistisches Bundesamt. |
Berichtsweg: | Ambulante Pflegeeinrichtungen bzw. stationäre Pflegeeinrichtungen - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. Bei Empfängern und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen: Pflegekassen - Statistisches Bundesamt - Statistische Landesämter. |
Untersuchungsobjekt: | Grunddaten zu Pflegeeinrichtungen, Personalbestand, Pflegebedürftige. |
Kreis der Befragten: | Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bzw. Bundesverbände der Pflegekassen, Verband der privaten Versicherungsunternehmen. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Online-Befragung (via IDEV - Internet-Datenerhebung im Verbund), Datenübermittlung per Core-Verfahren, in Ausnahmefällen Erhebungsbogen. |
- Periodizität: | Zweijährlich. |
- erstmalig: | 1999 |
- zuletzt: | 2023. |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Zweijährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Tabellenbände zu Pflegestatistik (Deutschlandergebnisse und Ländervergleiche); als Dateien unter www.destatis.de --> Themen --> Gesellschaft und Umwelt --> Gesundheit --> Pflege --> Publikationen. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Totalerhebung mit Auskunftspflicht. |
Abzusehende Modifikationen: | 2017: Anpassung aufgrund des Zweiten und Dritten Pflegestärkungsgesetzes (u.a. Neufassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit (Einteilung in 5 Pflegegrade statt in 3 Pflegestufen)). 2019: Anpassung aufgrund des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes sowie des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (u.a. zusätzliches Personal in Pflegeheimen, Aufnahme ambulanter Betreuungsdienste in den Berichtskreis). |
Vergleichbare Datenquellen: | 2021: Anpassung aufgrund des Pflegeversicherungsgesetzes (neuer Berufsabschluss "Pflegefachfrau/-mann" integriert). |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Grunddaten nach:
Personal nach:
Pflegebedürftige nach:
|
Dokumentationsstand: | 15.05.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Pflegebedürftige, u.a. nach Region, Alter und Geschlecht (1999-2015)
Pflegebedürftige (absolut, je 100.000 Einwohner, in Prozent). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Pflegestufe, Art der Betreuung
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2015, Region: Sachsen-Anhalt, Alter: Alle Altersgruppen, Pflegestufe: Pflegestufen insgesamt
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Pflegestatistik Allgemeine Erläuterungen zur Statistik
Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit dem Dezember 1999 2-jährlich durchgeführt.
Ziel der Statistik ist es, Daten zum Angebot von und der Nachfrage nach pflegerischer Versorgung zu gewinnen. Es werden daher Daten über die Pflegebedürftigen sowie über die Pflegeheime und ambulanten Dienste einschließlich des Personals erhoben.
Die Statistik setzt sich aus zwei Erhebungen zusammen: Zum einen werden die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen befragt, zum anderen liefern die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung Informationen über die Empfänger von Pflegegeldleistungen - also die meist von Angehörigen gepflegten Leistungsempfänger.
Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12; der für die Pflegegeldempfänger - organisatorisch bedingt davon abweichend - der 31.12.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Rechtsgrundlage für die Statistik ist die Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBl. I S. 2.282) in Verbindung mit § 109 Abs. 1 SGB XI.
Seit dem 01.04.1995 gibt es Leistungen aus der Pflegeversicherung für ambulant versorgte Pflegebedürftige; für stationär Versorgte seit dem 01.07.1996.
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenquelle: | Fortschreibung des Bevölkerungsstandes |
Kontakt: | Dr. Claire Grobecker Bevölkerungsfortschreibung, Ausländer- und Integrationsstatistiken +49 611 75-3178" > |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung F, Gruppe F 2, Referat F 24 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Statistik liefert aktuelle Angaben zur Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit) in regionaler Gliederung. Sie wird von Ministerien, Kommunen und Behörden für administrative und Planungszwecke und die Durchführung von Wahlen sowie von Wissenschaft, Wirtschaft, Institutionen, Organisationen, Medien, Privatpersonen und der Öffentlichkeit benutzt. Sie ist Grundlage für Bevölkerungsvorausberechnungen und maßgebend zur Beurteilung langfristiger Auswirkungen demographischer Veränderungen (z.B. für Arbeitsmarkt und Altersvorsorge). |
Rechtsgrundlage: | Bevölkerungsstatistikgesetz
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Es gibt keinen Datenerheber im engeren Sinn, da es sich um ein Berechnungssystem handelt. Die Berechnung erfolgt durch die Statistischen Landesämter. |
Berichtsweg: | Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Bevölkerungsstand. |
Kreis der Befragten: | Entfällt. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Der Bevölkerungsstand wird aufgrund des letzten Zensus anhand der Ergebnisse der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen/Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften) sowie der Wanderungsbewegungen und des Staatsangehörigkeitswechsels gerechnet. |
- Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. |
- erstmalig: | 1950 |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Bis Berichtsjahr 2021: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.3. Ab Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht Bevölkerungsfortschreibung Dazu kommen die Online-Veröffentlichungen in GENESIS (jährlich und vierteljährlich) oder in den Internettabellen (ebenfalls jährlich und vierteljährlich). Regionaldatenbank. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Ausgehend von dem letzten Zensus beruht die Berechnung auf den Ergebnisse von sekundären Statistiken mit Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Stand der Bevölkerung: Monatlich: Für Bund und Länder Bevölkerung nach:
Jährlich (Stichtag 31. Dezember): Für Bund, Länder, Regierungsbezirke und Kreise: Bevölkerung nach:
Für Bund und Länder nach:
Für Gemeinden: Bevölkerung insgesamt und nach:
Jährlich (Stichtag 30. Juni): Für Gemeindeverbände und Gemeindegrößenklassen Für Bund und Länder: Bevölkerung nach:
Jährlich (Jahresdurchschnitt): Für Bund und Länder Bevölkerung insgesamt und nach:
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen weitere Daten nach Alter, Geschlecht und Familienstand in tieferer regionalen Gliederung. |
Dokumentationsstand: | 15.05.2024 |
Zusatzinformationen zur Fundstelle
- PflegeX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (International Council of Nurses ICN):
Pflege (professionelle Pflege durch eine/n Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/-in) umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmungen der Interessen und Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.
(Quelle: www.icn.ch)Pflegebedürftige (bis 2015)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Erfasst werden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten. Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse beziehungsweise des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegestufen I bis III (einschl. Härtefällen).
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15 SGB XI) der Hilfe bedürfen (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Im Sinne dieser Legaldefinition werden Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nicht zu den Pflegebedürftigen gerechnet.
Pflegestufe IXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.Pflegestufe IIXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 3 Stunden betragen, hierfür müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.Pflegestufe IIIXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes:
Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 5 Stunden betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.
- Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12., der für die Pflegegeldempfänger/-innen abweichend der 31.12..
- 31.12.2011:
Die Vergleichbarkeit der Daten über die Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeld nach § 37 SGB XI zu den Vorjahren ist eingeschränkt - der Anstieg wird im bundesweiten Mittel zu hoch ausgewiesen. Somit ist auch der Anstieg bei den Pflegebedürftigen insgesamt überzeichnet. Diese Angaben basieren auf Datenlieferungen der Pflegekassen. - Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten, werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt.
- 1) Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Ursache hierfür ist vor allem, dass der höchstmögliche Gesamtanspruch aus der Kombination von Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit ambulanten Sachleistungen oder dem Pflegegeld durch die Reform auf das 1,5fache des bisherigen Betrages gestiegen ist. Werden also zum Beispiel 50 Prozent der Leistungen der Tages- und Nachtpflege in Anspruch genommen, besteht nun daneben noch ein 100-prozentiger Anspruch auf Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. (Zuvor galt als Leistungsobergrenze das Pflegegeld oder die ambulante Sachleistung.)
Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen werden ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Diese erhalten in der Regel parallel auch Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen und sind somit bereits bei der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen berücksichtigt. Bis 2008 können bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt Doppelerfassungen entstehen, sofern Empfänger/-innen von Tages- bzw. Nachtpflege zusätzlich auch ambulante Pflege oder Pflegegeld erhalten.
Durch die geänderte Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ist die zeitliche Vergleichbarkeit der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen 2009 mit den vorherigen Erhebungen etwas eingeschränkt. Der damit verbundene Dämpfungseffekt für die Veränderungsrate bei der Pflegestatistik 2009 dürfte im bundesweiten Mittel circa einen Prozentpunkt betragen. Der Effekt bezieht sich nur auf die Gesamtzahl und nicht auf die prinzipielle zeitliche Vergleichbarkeit bei den einzelnen Leistungsarten.
- Diese Tabelle wird in folgender Tabelle fortgesetzt:
- Informationen zu Pflegebedürftige in Pflegeheimen (ab 2017) .
- Informationen zu Pflegebedürftige in Pflegeheimen (1999-2015) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, ambulant betreut (ab 2017) .
- Informationen zu Pflegebedürftige, ambulant betreut (1999-2015) .
- Informationen zu Pflegebedürftigen (Anzahl und Quote), u.a. nach Region .
- Informationen zu Pflegebedürftige, u.a. nach Region (1999-2015) .
- Informationen zur Sozialen Pflegeversicherung, Leistungsempfänger am Jahresende u. a. nach Alter .
- Informationen zur Sozialen Pflegeversicherung, Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt u. a. nach Leistungsart
- Vgl. auch Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikatoren 3.46, 3.47, 3.48, 7.33).
- Informationen zur Bevölkerung am Jahresende 1990-2012 (Grundlage Zensus BRD 1987, DDR 1990) .
- Informationen zur Bevölkerung am Jahresende ab 2011 (Grundlage Zensus 2011) .
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 21.11.2024