Datenquelle: | Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Erhebung des Robert Koch-Instituts |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner(in): |
Frau
Michaela
Diercke |
- Organisationseinheit: |
RKI / Abteilung 3: Infektionsepidemiologie / Fachgebiet 32: Surveillance |
- Telefon: | +49 3018 754-3686 |
- Fax: | +49 3018 754-3533 |
- E-Mail / Kontakt: | dierckem@rki.de |
Datenhalter: | Robert Koch-Institut [RKI (1)] |
- Straße: | Seestraße 10 |
- Postleitzahl/Ort: | 13353 Berlin |
- Telefon: | +49 3018 754-0 |
- Fax: | +49 3018 754-2328 |
- E-Mail / Kontakt: | zentrale@rki.de |
- Internet: | http://www.rki.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Surveillance meldepflichtiger Infektionskrankheiten. |
Rechtsgrundlage: | Infektionsschutzgesetz (IfSG). |
Datenerheber: | Gesundheitsämter. |
Berichtsweg: | Gesundheitsämter - Zuständige Landesbehörden - RKI. |
Untersuchungsobjekt: | Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Erregernachweise. |
Kreis der Befragten: | Meldepflichtige Personengruppen. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Meldewesen. |
- Periodizität: | Fortlaufend. |
- erstmalig: | IfSG seit 1. Januar 2001. |
- zuletzt: | Aktuell. |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Fortlaufend. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Wöchentlich: Epidemiologisches Bulletin, interaktive Datenbank SurvStat@RKI: https://survstat.rki.de/ Jährlich: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch www.rki.de/jahrbuch. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Bundesweite Surveillance (Grad der Untererfassung krankheitsspezifisch und abhängig von zahlreichen Faktoren). |
Abzusehende Modifikationen: | Keine. |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Erkrankte nach:
|
Dokumentationsstand: | 30.06.2021 |
Tabelle (gestaltbar): Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose (ICD 10: A15.0 und A15.1) absolut und je 100.000 Einwohner. Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Nationalität
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Region: Sachsen-Anhalt
Jahr (aufsteigend) | Nationalität, Darstellung | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
![]() Nationalitäten | Deutsch | Nichtdeutsch | Unbekannt | |||||
Anzahl![]() ![]() | je 100.000 Einwohner![]() ![]() | Anzahl![]() ![]() | je 100.000 Einwohner![]() ![]() | Anzahl![]() ![]() | je 100.000 Einwohner![]() ![]() | Anzahl![]() ![]() | je 100.000 Einwohner![]() ![]() | |
2015 | 93 | 4,2 | 44 | 2,0 | 48 | 65,1 | 1 | . |
2014 | 64 | 2,9 | 37 | 1,7 | 26 | 47,0 | 1 | . |
2013 | 75 | 3,3 | 50 | 2,3 | 24 | 49,4 | 1 | . |
2012 | 69 | 3,0 | 59 | 2,7 | 10 | 22,5 | - | . |
2011 | 56 | 2,4 | 50 | 2,2 | 6 | 14,5 | - | . |
2010 | 70 | 3,0 | 64 | 2,8 | 6 | 14,1 | - | . |
2009 | 90 | 3,8 | 73 | 3,1 | 17 | 40,4 | - | . |
2008 | 88 | 3,7 | 76 | 3,2 | 8 | 17,9 | 4 | . |
2007 | 107 | 4,4 | 91 | 3,8 | 16 | 34,7 | - | . |
2006 | 77 | 3,1 | 58 | 2,4 | 19 | 40,8 | - | . |
2005 | 81 | 3,3 | 71 | 2,9 | 10 | 21,2 | - | . |
2004 | 93 | 3,7 | 72 | 2,9 | 21 | 41,6 | - | . |
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Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- Meldepflichtige Infektionskrankheiten - Erhebung des Robert Koch-Instituts, Robert Koch-Institut (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Robert Koch-Institut
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Gesetzliche Grundlage
Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemeldet werden müssen und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden.
Periodizität
Jährliche Berichterstattung.
Meldeweg und Meldefristen
Der reguläre Meldeweg sieht vor, dass die Meldung von Erkrankungen oder Erregernachweisen an das zuständige Gesundheitsamt abgesetzt und von dort über die zuständige Landesbehörde an das RKI übermittelt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass die Meldungen zuerst dort eintreffen, wo in der Regel die Maßnahmen für den öffentlichen Infektionsschutz zu ergreifen sind, nämlich im Gesundheitsamt. Die im § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind dagegen nichtnamentlich direkt an das RKI zu melden.
Die namentliche Meldung muss gemäß § 9 IfSG unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Erkenntnis dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen.
Je nach Zuständigkeit können die Informationen zu den Fällen an andere Gesundheitsämter übermittelt werden.Erfüllt eine Meldung die vom Robert Koch-Institut erstellten Kriterien gemäß den nach § 11 Abs. 2 IfSG veröffentlichten Falldefinitionen, wird er ohne Angabe personenbezogener Daten an die zuständige Landesbehörde und von dort weiter an das RKI übermittelt (§ 11 Abs. 1 IfSG).
Die Übermittlung vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde sowie von der Landesbehörde an das RKI soll jeweils spätestens am folgenden Arbeitstag erfolgen.
Das RKI wertet die übermittelten Meldedaten infektionsepidemiologisch aus und veröffentlicht diese periodisch.
Zuordnung nach Zeit, Ort, Alter und Geschlecht
Grundlage für eine sinnvolle Interpretation epidemiologischer Daten ist die Zuordnung der Erkrankungen nach Zeit und Ort ihres Auftretens sowie nach Alter und Geschlecht der Erkrankten.
Sonstige Hinweise
Die gesetzliche Meldepflicht nach IfSG soll sicherstellen, dass alle in der Meldepflicht aufgenommenen Zustände, d.h. Erkrankungen und Infektionen, gemeldet werden, sofern sie den Meldepflichtigen, also in der Regel den Ärzten und Laboratorien bekannt werden. Dieser Meldepflicht wird jedoch nicht immer Folge geleistet, so dass ein Teil der ärztlich oder labordiagnostisch diagnostizierten meldepflichtigen Krankheiten nicht im Meldesystem erfasst wird.
_____________
Quelle: Robert Koch-Institut: Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten.
- Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Statistisches Bundesamt (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenquelle: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Kontakt: Dr. Claire Grobecker Bevölkerungsfortschreibung, Ausländer- und Integrationsstatistiken +49 611 75-3178" > - Ansprechpartner: Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst - Datenhalter: Abteilung F, Gruppe F 2, Referat F 24 - Straße: Gustav-Stresemann-Ring 11 - Postleitzahl/Ort: 65189 Wiesbaden - Telefon: +49 611 75-2405 - Kontaktformular: https://www.destatis.de/kontakt - Internet: https://www.destatis.de Erhebungsanlass/-zweck: Die Statistik liefert aktuelle Angaben zur Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit) in regionaler Gliederung. Sie wird von Ministerien, Kommunen und Behörden für administrative und Planungszwecke und die Durchführung von Wahlen sowie von Wissenschaft, Wirtschaft, Institutionen, Organisationen, Medien, Privatpersonen und der Öffentlichkeit benutzt. Sie ist Grundlage für Bevölkerungsvorausberechnungen und maßgebend zur Beurteilung langfristiger Auswirkungen demographischer Veränderungen (z.B. für Arbeitsmarkt und Altersvorsorge). Rechtsgrundlage: Bevölkerungsstatistikgesetz
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.Datenerheber: Es gibt keinen Datenerheber im engeren Sinn, da es sich um ein Berechnungssystem handelt. Die Berechnung erfolgt durch die Statistischen Landesämter. Berichtsweg: Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. Untersuchungsobjekt: Bevölkerungsstand. Kreis der Befragten: Entfällt. Erhebung: - Instrumentarium: Der Bevölkerungsstand wird aufgrund des letzten Zensus anhand der Ergebnisse der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen/Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften) sowie der Wanderungsbewegungen und des Staatsangehörigkeitswechsels gerechnet. - Periodizität: Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. - erstmalig: 1950 - zuletzt: Entfällt Aufbereitung: - Periodizität: Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. Veröffentlichung: - regelmäßig: Bis Berichtsjahr 2021: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.3.
Ab Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht Bevölkerungsfortschreibung
Dazu kommen die Online-Veröffentlichungen in GENESIS (jährlich und vierteljährlich) oder in den Internettabellen (ebenfalls jährlich und vierteljährlich).
Regionaldatenbank.- unregelmäßig: - Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: Ausgehend von dem letzten Zensus beruht die Berechnung auf den Ergebnisse von sekundären Statistiken mit Vollerhebung. Abzusehende Modifikationen: - Vergleichbare Datenquellen: - Anmerkungen: - Variablen: Stand der Bevölkerung:
Monatlich:
Für Bund und Länder
Bevölkerung nach:
- Geschlecht;
- Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch.
Jährlich (Stichtag 31. Dezember):
Für Bund, Länder, Regierungsbezirke und Kreise:
Bevölkerung nach:
- Geschlecht;
- Altersjahren;
- Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch
Für Bund und Länder nach:
- Geburtsjahren;
- Altersjahren;
- Geschlecht;
- Familienstand (ab 1970);
- Geschlecht;
- Staatsangehörigkeiten (ab 2011).
Für Gemeinden:
Bevölkerung insgesamt und nach:
- Geschlecht.
Jährlich (Stichtag 30. Juni):
Für Gemeindeverbände und Gemeindegrößenklassen
Für Bund und Länder:
Bevölkerung nach:
- Gemeindegrößenklassen.
Jährlich (Jahresdurchschnitt):
Für Bund und Länder
Bevölkerung insgesamt und nach:
- Geschlecht
- Altersjahren;
- Geburtsjahren;
- Staatsangehörigkeit deutsch/nichtdeutsch.
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen weitere Daten nach Alter, Geschlecht und Familienstand in tieferer regionalen Gliederung.Dokumentationsstand: 15.05.2024 MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
- TuberkuloseX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Als Tuberkulose werden Erkrankungen bezeichnet, die durch Erreger des Mycobacterium-tuberculosis-Komplexes hervorgerufen werden. Im M.-tuberculosis-Komplex werden Mycobacterium tuberculosis, M. africanum, M. bovis, M. microti, M. canetti u. a. zusammengefasst. Die Übertragung der Erreger erfolgt in aller Regel aerogen von Mensch zu Mensch. . Aus diesem Grund ist zur Unterbrechung von Infektionsketten eine frühzeitige Diagnose der Tuberkulose, im Idealfall bevor sich eine offene Lungentuberkulose (infektiöse Form) entwickelt, sowie die rasch eingeleitete und konsequent über mindestens 6 Monate durchgeführte Kombinationstherapie von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund sind die frühzeitige Entdeckung infektiöser Fälle und die rasch eingeleitet und konsequent über mindestens 6 Monate durchgeführte Therapie zur Unterbrechung von Infektionsketten von besonderer Bedeutung. Unbehandelt ist die Krankheit durch einen langen schweren Verlauf gekennzeichnet, der mit unspezifischen Symptomen wie Appetitverlust (Gewichtsabnahme), subfebrilen Temperaturen, Nachtschweiß und Husten einhergeht. In Abhängigkeit von den betroffenen Organen ist eine vielfältige Symptomatik möglich. Tuberkulose ist in der Regel medikamentös heilbar, unbehandelt ist die Krankheit jedoch durch einen langen, schweren Verlauf gekennzeichnet.
(Stand 2025)
- 2015: Vorläufige Ergebnisse
- Die Angaben für das Jahr 2015 wurden am 26.10.2016 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zur Bevölkerung im Jahresdurchschnitt 1980-2012 (Grundlage Zensus BRD 1987, DDR 1990) .
- Informationen zur Bevölkerung im Jahresdurchschnitt ab 2011 (Grundlage Zensus 2011) .
- Vgl. auch
Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikator 3.61).
Zeichenerklärung
- . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 01.04.2025