Datenquelle: | Todesursachenstatistik |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 11 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Todesursachenstatistik liefert Informationen über die im Berichtsjahr Gestorbenen mit Wohnsitz in Deutschland. Sie ist grundlegende Datenbasis für die epidemiologische Forschung. |
Rechtsgrundlage: | Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Grundlage der Erhebung sind die von den Ärzten ausgestellten Todesbescheinigungen. Angaben zu Alter und Geschlecht werden aus der Sterbefallstatistik der Natürlichen Bevölkerungsbewegung ermittelt und mit den Angaben der Todesbescheinigung abgeglichen. |
Berichtsweg: | Ärzte (Befragte) - Gesundheitsämter - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Todesursachen auf der Todesbescheinigung. |
Kreis der Befragten: | Gesundheitsämter. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Todesbescheinigungen. |
- Periodizität: | Laufende Erfassung. |
- erstmalig: | 1892 |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Monatlich, jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Statistisches Bundesamt, ausführliche vierstellige ICD-10-Klassifikation, Veröffentlichung online, letztmalig für das Berichtsjahr 2022 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/_inhalt.html. |
- unregelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | Im Rahmen der Todesursachenstatistik werden die auf der Todesbescheinigung angegebenen Todesursachen entsprechend der Regeln der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgewertet und sowohl das Grundleiden als auch die Begleiterkrankungen ermittelt. Aufgrund der Anpassungen der ICD kann es zu Strukturbrüchen in den Ergebnissen kommen. Langfristig können die Daten aber über die European Shortlist verglichen werden. |
Variablen: |
|
Dokumentationsstand: | 14.05.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Säuglingssterbefälle (ab 1980)
Säuglingssterbefälle (ab 1980), absolut und je 1.000 Lebendgeborene. Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Alter, Geschlecht, Nationalität
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Region: Sachsen-Anhalt, Geschlecht: Insgesamt, Nationalität: Alle Nationalitäten
Jahr (aufsteigend) | Alter, Darstellung | |
---|---|---|
Unter 7 Lebenstage | ||
absolut | je 1.000 Lebendgeborene | |
2023 | 22 | ... |
2022 | 26 | 1,8 |
2021 | 30 | 1,9 |
2020 | 24 | 1,5 |
2019 | 15 | 0,9 |
2018 | 21 | 1,2 |
2017 | 36 | 2,0 |
2016 | X | X |
2015 | 29 | 1,7 |
2010 | 17 | 1,0 |
2005 | 30 | 1,7 |
2000 | 43 | 2,3 |
1995 | 34 | 2,3 |
1990 | 116 | 3,6 |
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/Ansprechpartner, Anmerkung(en), Links auf andere Fundstellen, Aktualität der Daten) Zu den interaktiven Grafiken
(Standardansicht der Tabelle wiederherstellen)
"Dimensionssortierung" einblenden
(Hier können Sie die Reihenfolge der Dimensionen in der Tabellendarstellung ändern)Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- Todesursachenstatistik, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
- Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Statistisches Bundesamt (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenquelle: Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Kontakt: - Ansprechpartner: Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst - Datenhalter: Abteilung F, Gruppe F 2, Referat F 21 - Straße: Gustav-Stresemann-Ring 11 - Postleitzahl/Ort: 65189 Wiesbaden - Telefon: +49 611 75-2405 - Kontaktformular: https://www.destatis.de/kontakt - Internet: https://www.destatis.de Erhebungsanlass/-zweck: Primärer Zweck dieser Statistik ist es, Veränderungen der Zahl und der Struktur der Bevölkerung und ihre Ursachen festzustellen. Speziell werden mit den Ergebnissen der natürlichen Bevölkerungsbewegung Veränderungen hinsichtlich der Sterblichkeit, der Geburtenhäufigkeit sowie der Heiratsneigung festgestellt und mit Hilfe von Kennziffern oder Tafeln dokumentiert. Angaben dieser Statistik werden auch für Zwecke von Bevölkerungsvorausberechnungen oder für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes verwendet. Rechtsgrundlage: Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG).
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de.Datenerheber: Standesämter für Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen. Berichtsweg: Standesämter (Befragte) - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. Untersuchungsobjekt: Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle. Kreis der Befragten: Standesämter. Erhebung: - Instrumentarium: Elektronisch übermittelte Nachrichten. - Periodizität: Laufende Erfassung. - erstmalig: 1841 - zuletzt: Entfällt Aufbereitung: - Periodizität: Monatlich, vierteljährlich, jährlich. Veröffentlichung: - regelmäßig: GENESIS-Online - Statistischer Bericht - Geburten
- Statistischer Bericht - Sterbefälle
- Statistischer Bericht - Eheschließungen
- Statistischer Bericht - Sterbefälle nach Tagen, Wochen und Monaten.
- unregelmäßig: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte. Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: Vollerhebung. Abzusehende Modifikationen: - Vergleichbare Datenquellen: - Anmerkungen: Es liegt ein Tabellenprogramm vor. Variablen: Geborene nach:
- Wohnort der Mutter;
- Geburtsdatum des Kindes;
- Lebend- oder Totgeburt;
- Geschlecht;
- Einzel- oder Mehrlingsgeburt;
- Legitimität;
- Eheschließungsdatum der Eltern;
- Geburtenfolge;
- Lebendgeburtenfolge;
- Geburtsdatum des vorher geborenen Kindes;
- Geburtsdatum der Eltern;
- Staatsangehörigkeit der Eltern.
Gestorbene nach:
- Regionaler Zuordnung;
- Sterbedatum;
- Geschlecht;
- Alter;
- Säuglingsalter in Stunden (innerhalb der ersten 24 Lebensstunden, sonst nach Tagen/Wochen);
- Familienstand;
- Geburtsjahr und Geschlecht des überlebenden Ehegatten oder des hinterbliebenen Lebenspartners oder der hinterbliebenen Lebenspartnerin;
- Staatsangehörigkeit.
Eheschließungen u.a. nach:
- Standesamt;
- Eheschließungsdatum;
- Geburtsdatum der Ehegatten;
- Bisheriger Familienstand der Ehegatten;
- Geschlecht der Ehegatten;
- Geschlecht der Eheschließung;
- Staatsangehörigkeit;
- Gemeinsame voreheliche Kinder;
- Wohngemeinde der Ehegatten vor Eheschließung (Kreis).
Dokumentationsstand: 05.07.2024 MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Statistisches Bundesamt
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Erläuterungen
Die nachfolgenden Hinweise und Definitionen beziehen sich auf alle ab 1996 nachgewiesenen Ergebnisse. Für das frühere Bundesgebiet gelten sie auch für die Vorjahre, für die neuen Länder und Berlin-Ost sowie für Deutschland ab dem 3.10.1990. Auf die Definitionen und Methoden, die in der ehemaligen DDR bis zum 3.10.1990 angewandt wurden, und die daraus resultierenden Unterschiede zur Bundesstatistik wird am Schluss jedes Abschnitts eingegangen.
Die für das Beitrittsgebiet nachgewiesenen Ergebnisse für den Zeitraum bis 1989 sind in der Regel aus der Statistik der ehemaligen DDR übernommen worden.Seit 2001 liegen keine nach Ost- und Westberlin getrennten Daten mehr vor. Damit kann der bis 2000 übliche Nachweis für das frühere Bundesgebiet einschließlich Berlin-West sowie die neuen Länder und Berlin-Ost nicht mehr dargestellt werden. Soweit hier nach den beiden Gebieten getrennte Angaben ausgewiesen werden, enthalten sie ab 2001 zu Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen Berlin nicht mehr. Bei den gerichtlichen Ehelösungen wird ganz Berlin seit 1995 dem früheren Bundesgebiet zugeordnet.
1. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Statistik der Bevölkerungsbewegung (Eheschließungen, Ehelösungen, Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) ist das "Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes" vom 4. Juli 1957 (BGBl. I S. 694), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), geändert durch § 26 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1.429). Für Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Bedeutung sind außerdem das "Personenstandgesetz" vom 8. August 1957 (BGBl. I S. 1.125) mit späteren Änderungen sowie die "Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes", zuletzt geändert durch die 15. Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1.138) sowie das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1.950), die Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.07.2000 das Bürgerliche Gesetzbuch, das Staatsangehörigkeitsgesetz (bis 1999 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz), Konsulargesetz. Mit dem Eheschließungsrechtsgesetz vom 4. Mai 1998 wurde das Eheschließungsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt und das Ehegesetz vom 20. Februar 1946 mit späteren Änderungen aufgehoben. Für die gerichtlichen Ehelösungen sind die Vorschriften des Ehegesetzes sowie seit 1. Juli 1977 das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) vom 14. Juli 1976 (BGBl. I S. 1.421), Rechtsgrundlagen. Mit dem Eheschließungsrechtsgesetz vom 4.5.1998 wurde das Eheschließungsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt und das Ehegesetz aufgehoben.
In der ehemaligen DDR war das Personenstandwesen zuletzt durch das Gesetz über das Personenstandwesen vom 4.12.1981 und die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz geregelt. Grundlage für Ehescheidungen war das Familiengesetzbuch vom 20.12.1965.2. Erhebungsunterlagen
Erhebungsunterlagen für Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle sind Belege, die vom Standesbeamten ausgefüllt werden, der den Personenstandsfall beurkundet. Zuständig ist der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen, in dessen Bezirk das Kind geboren wird oder sich der Sterbefall ereignet. Die Erfassung der gerichtlichen Ehelösungen geschieht ebenfalls mit Zählkarten, die von der Geschäftsstelle des Familiengerichts aufgrund der Gerichtsakten ausgefüllt werden. Erhebungsunterlagen für die Wanderungsstatistik sind die An- und Abmeldungsscheine, die nach den landesrechtlichen Vorschriften bei einem Wohnungswechsel in den Einwohnermeldeämtern anfallen.3. Abgrenzung der erhobenen Tatbestände und methodische Hinweise
3.1 Natürliche Bevölkerungsbewegung
Wegen der verschiedenen Länge der Monate, Vierteljahre und Halbjahre werden die Eheschließungs-, Ehescheidungs-, Geburten- und Sterbeziffern zu Vergleichszwecken auf 1 Jahr umgerechnet. Handelt es sich bei dem Berichtsjahr um ein Schaltjahr, muss zum Vergleich mit einem Normaljahr ebenfalls eine Umrechnung vorgenommen werden.3.1.1 Eheschließungen
Die Eheschließungen werden nach dem Registrierort ausgezählt. Es werden grundsätzlich sowohl Deutsche als auch Ausländer, die vor einem deutschen Standesbeamten die Ehe schließen, erfasst. Eine Ausnahme gilt nur für Fälle, in denen beide Ehegatten Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind.3.1.2 Geborene
Die Geborenen werden dem Wohnort der Mutter zugeordnet. Bis zum 30.6.1998 wurde nach ehelich und nicht ehelich Geborenen unterschieden. Die Bezeichnung "nicht ehelich" wurde aufgrund des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nicht ehelichen Kinder vom 19. August 1969 anstelle der früheren Bezeichnung "unehelich" eingeführt. Ein Kind, das nach Eingehen der Ehe oder bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wird, galt, unbeschadet der Möglichkeit einer späteren Anfechtung der Ehelichkeit, als ehelich. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 kam es zu einer neuen Regelung, die zum 1. Juli 1998 in Kraft trat. Die Begriffe "eheliches Kind" bzw. "nichteheliches Kind" wurden aus der Gesetzessprache entfernt. Als Kind miteinander verheirateter Eltern gilt seit dem ein Kind von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind oder das bis 300 Tage nach Auflösung der Ehe durch Tod geboren wird. Wird ein Kind nach Auflösung der Ehe durch Scheidung geboren, so gilt es jetzt - unabhängig vom Abstand zwischen Scheidung und Geburt - als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern. In den Tabellen werden die bis zum 30.6.1998 geltenden Begriffe weiter verwendet. Somit steht "ehelich" auch für "Kinder miteinander verheirateter Eltern" und "nicht ehelich" auch für "Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern".
Die Unterscheidung von Lebend- und Totgeborenen wird durch die "Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes" (PStV) geregelt. Danach sind Lebendgeborene Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Bis Ende 1957 galten Kinder als lebend geboren, wenn die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte. Totgeborene sind Kinder, bei denen sich keines der genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch mindestens 500 Gramm beträgt. Sie werden im Rahmen der Geburtenstatistik nachgewiesen. Beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger als 500 Gramm, so handelt es sich um eine Fehlgeburt. Fehlgeburten werden in den Personenstandsbüchern nicht beurkundet. Bis zum 31. März 1994 war zur Abgrenzung der Tot- von den Fehlgeburten ein Geburtsgewicht von mindestens 1.000 Gramm maßgebend gewesen. Zuvor hatten bis 30. Juni 1979 Kinder als totgeboren gegolten, wenn sie mindestens 35 cm lang waren. Als Fehlgeburten galten demnach damals Totgeborene unter 35 cm Körperlänge. Die Totgeborenen zählen in der Statistik als Geborene und sind daher in den Zahlen der Gestorbenen nicht enthalten. Zum 1. Januar 2000 trat ein neues Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Danach erwerben neben Kindern, deren Vater oder Mutter Deutsche sind, auch Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn zumindest ein Elternteil seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt seit mindestens acht Jahren in Deutschland hat und eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellt ist. Das Kind hat für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit zu optieren, wenn es volljährig ist.
Bis 1999 erwarb ein Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Vater oder Mutter Deutsche sind. Bis zum 30.6.1993 hatte dies nur für ehelich geborene Kinder gegolten; nicht ehelich geborene Kinder waren nur dann deutsch, wenn die Mutter Deutsche war. Seit dem 1.7.1993 erwirbt auch das nicht eheliche Kind einer ausländischen Mutter und eines deutschen Vaters die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Der Erwerb kann geltend gemacht werden, sobald eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft vorliegt. Ein Teil der hier nachgewiesenen nicht ehelich geborenen Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit (das heißt mit ausländischer Mutter) wird daher später - nach der Anerkennung oder gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft eines Deutschen - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, (Bis zum 31.12.1974 waren ehelich geborene Kinder nur dann deutsch, wenn der Vater Deutscher war, während ehelich geborene Kinder mit deutscher Mutter und ausländischem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erwarben).
Die zusammengefasste Geburtenziffer wird berechnet, indem die altersspezifischen Geburtenziffern des Beobachtungsjahres für die Frauen im Alter von 15 bis 44 oder 15 bis 49 Jahren addiert werden. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine Frau im Laufe ihres Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 15. bis zu ihrem 44. bzw. 49. Lebensjahr gelten würden. Welcher Wert der zusammengefassten Geburtenziffer für die Bestandserhaltung einer Bevölkerung erforderlich ist, hängt von der Sexualproportion der Lebendgeborenen und den Sterblichkeitsverhältnissen ab. Die Nettoreproduktionsrate gibt die durchschnittliche Zahl der lebend geborenen Mädchen einer Frau an, die erreicht würde, wenn während ihres gesamten Lebens die altersspezifischen Geburtenziffern des Beobachtungsjahres und eine bestimmte Sterbetafel gelten würden. Sie zeigt auf, in welchem Maße eine Frauengeneration durch die nachfolgende Töchtergeneration ersetzt wird, wobei neben der Geburtenhäufigkeit auch die Sterblichkeit berücksichtigt wird. Mit der Berechnung der Nettoreproduktionsrate wird beachtet, dass nicht jedes geborene Mädchen selbst Kinder bekommt, weil es zum Beispiel infolge der Säuglings- und Kindersterblichkeit vor dem Durchleben des reproduktiven Alters stirbt. Ist die Nettoreproduktionsrate größer als 1, entfällt im Durchschnitt auf jede Frau mehr als eine Tochter und die Bevölkerung wächst. Ist die Rate gleich 1, ist die Töchtergeneration so groß wie die der Mütter und die Bevölkerung bleibt konstant. Bei einer Nettoreproduktionsrate unter 1 wird die Müttergeneration nicht durch die Töchtergeneration ersetzt und die Bevölkerung schrumpft. Diese Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung sind langfristig zu verstehen. Die aktuelle Veränderung der Bevölkerung wird auch durch den Altersaufbau der Bevölkerung und die Wanderungen bestimmt.
Bei der Geburt erkennbare Fehlbildungen werden nicht mehr in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung erhoben. Daten über Fehlbildungen enthält aber die Krankenhausdiagnose-Statistik.3.1.3 Gestorbene
Bei den Sterbefällen handelt es sich nur um die im Berichtszeitraum Gestorbenen. Totgeborene, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todeserklärungen sind in den Zahlen nicht enthalten.
Die Säuglingssterblichkeit, ausgedrückt als Verhältnis der im ersten Lebensjahr gestorbenen Kinder je 1.000 Lebendgeborene, wurde in diesem Band im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Geburtenentwicklung berechnet. Störende Einflüsse durch die Schwankungen der Geborenenzahlen sind dadurch ausgeschaltet. Endgültige Berechnungen der monatlichen und jährlichen Säuglingssterblichkeit werden nach folgenden Rechenformeln erstellt:Monatlich:
q i = M i
0+ M i
1+ . . . + M i
12365 x 1.000
G 0 G 1 G 12 12 . i t darin bedeuten:
q i = Säuglingssterblichkeit im Monat i,
M i O = Im Kalendermonat i gestorbene Säuglinge, die im gleichen Kalendermonat geboren wurden,
M i = Im Kalendermonat i gestorbene Säuglinge, die im 1. Vormonat geboren wurden,
usw.,
G O = Lebendgeborene im Kalendermonat i,
G 1 = Lebendgeborene im 1. Vormonat,
usw.,
i t = Anzahl der Tage im Berichtsmonat i.
Jährlich:
q = M 0 + M 1 x 1.000
G 0 G 1 darin bedeuten:
q = Säuglingssterbeziffer,
M O = Im Berichtsjahr gestorbene Säuglinge, die im Berichtsjahr geboren wurden,
M l = Im Berichtsjahr gestorbene Säuglinge, die im Vorjahr geboren wurden,
G O = Lebendgeborene im Berichtsjahr,
G l = Lebendgeborene im Vorjahr.
Berechnungen über die Säuglingssterblichkeit nach Geschlecht und Altersmonaten auf der Grundlage der Sterbejahrmethode von Rahts werden seit 1952 jährlich nachgewiesen. Soweit die Säuglingssterbefälle mangels Unterlagen auf die Lebendgeborenen des Berichtszeitraums bezogen werden mussten, findet sich in den Tabellen ein entsprechender Hinweis. Unterschiede nach der einfachen oder genauen Berechnungsmethode machen sich besonders in den monatlichen Ergebnissen bemerkbar; die Jahresergebnisse weichen bei geringen jährlichen Schwankungen der Geborenen zahlenmäßig nicht nennenswert voneinander ab. Bei der Berechnung der Säuglingssterblichkeit nach dem Familienstand der Eltern können die nachträglich erfolgten Eheschließungen von bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheirateten Eltern nicht berücksichtigt werden. Die Zahl der Kinder, deren Eltern nach der Geburt heirateten, dürfte die Zahl der erfolgreichen Anfechtungen der Ehelichkeit von Kindern übersteigen. Die Sterblichkeit der Säuglinge, deren Eltern miteinander verheiratet sind, ist daher geringfügig zu hoch, die der Säuglinge mit nicht miteinander verheirateten Eltern dagegen etwas zu niedrig berechnet.
Abgekürzte Sterbetafeln werden seit 1957 jährlich für einen Dreijahresdurchschnitt berechnet. Die Sterbewahrscheinlichkeiten der 1jährigen und Älteren werden nach der Sterbeziffermethode von Farr ermittelt, die Säuglingssterblichkeit nach Rahts. Die Sterbewahrscheinlichkeiten werden nicht ausgeglichen.
Allgemeine Sterbetafeln wurden im früheren Bundesgebiet jeweils im Anschluss an eine Volkszählung für einen Dreijahreszeitraum erstellt. Die rohen Sterbewahrscheinlichkeiten wurden (wie 1871/81, 1910/11 und 1932/34) 1949/51 mittels der Geburtsjahrmethode nach Becker-Zeuner, 1960/62 (wie 1881/90 und 1901/10) nach der Sterbejahrmethode nach Rahts und 1970/72 sowie 1986/88 nach der Sterbeziffermethode nach Farr ermittelt. Die Ausgleichung der rohen Sterbewahrscheinlichkeiten erfolgte mittels verschiedener Verfahren; bei der letzten allgemeinen Sterbetafel 1986/88 wurde ein Spline-Ansatz herangezogen, Die Methoden und Ergebnisse der Allgemeinen Sterbetafeln für das frühere Bundesgebiet sind in Sonderbeiträgen veröffentlicht worden (zuletzt als Reihe 1 S. 2 in Fachserie 1).
Die Sterbetafel 1986/88 für Deutschland beruht auf den Ergebnissen der bundesdeutschen und der DDR-Statistik für diesen Zeitraum. Für die ehemalige DDR wurde dazu die mittlere Bevölkerung (zum 30. Juni), für das frühere Bundesgebiet die jahresdurchschnittliche Bevölkerung nach Alter herangezogen. Es wurden die Sterbeziffermethode nach Farr (Säuglinge: Rahts) und zur Ausgleichung der rohen Sterbewahrscheinlichkeiten ein Spline-Ansatz verwendet.
Über die Sterbefälle nach Todesursachen wird jährlich in der Fachserie 12 "Gesundheitswesen" Reihe 4 berichtet (bis 1974: Fachserie A "Bevölkerung und Kultur" Reihe 7 "Gesundheitswesen"); vor 1959 in den Bänden 61, 74, 89, 127, 148, 174, 187, 232 und 255 "Statistik der Bundesrepublik Deutschland".3.1.4 Die stabile Bevölkerung
Von einer "stabilen" Bevölkerung spricht man, wenn die relative Geburtenhäufigkeit und die relative Sterblichkeit in den einzelnen Altersklassen gleich bleibt. Ein Sonderfall der "stabilen" Bevölkerung ist gegeben, wenn die Zahl der Lebendgeborenen gleich der Zahl der Sterbefälle ist. In diesem Fall spricht man von einer "stationären" oder auch von einer Sterbetafelbevölkerung.3.1.5 Gerichtliche Ehelösungen
Die hier nachgewiesenen Ergebnisse beziehen sich fast ausschließlich auf die Ehescheidungen, da die beiden anderen im Gesetz unterschiedenen Arten der Ehelösung, nämlich die Nichtigkeitserklärung der Ehe und die Aufhebung der Ehe, zahlenmäßig nur eine völlig untergeordnete Rolle spielen.
Ehedauerspezifische Scheidungsziffern werden berechnet, indem die im Berichtsjahr geschiedenen Ehen eines Eheschließungsjahrgangs auf alle damals geschlossenen Ehen bezogen werden. Addiert man diese ehedauerspezifischen Scheidungsziffern über z.B. 25 Jahre hinweg, so entspricht diese Summe annähernd dem Anteil der geschlossenen Ehen, der - bei konstant bleibender Scheidungshäufigkeit des Berichtsjahres - innerhalb von 25 Jahren geschieden würde.3.1.6 Abgrenzung der erhobenen Tatbestände und methodische Hinweise hinsichtlich der ehem. DDR
Die Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung in den neuen Ländern und Berlin-Ost basierten bis zum 3. Oktober 1990 auf den in der ehemaligen DDR üblichen Definitionen, Erhebungstatbeständen und Methoden. Im Wesentlichen bestanden folgende Unterschiede zur Bundesstatistik:
Staatsangehörigkeit und Religionszugehörigkeit wurden nicht nachgewiesen.-
Eheschließungen
: Es wurden alle
standesamtlichen Trauungen erhoben, bei denen mindestens ein Partner
seinen ständigen Wohnsitz in der ehem. DDR hatte. Als gemeinsame
voreheliche Kinder der Eheschließenden wurden
Kinder bis zum Alter von sechs Jahren gezählt (Bundesstatistik: 18 Jahre).
Das durchschnittliche Heiratsalter war von 1971 bis 1989 anders als zuvor ermittelt worden und deshalb ein halbes Jahr niedriger als nach der bis 1970 verwendeten Berechnungsweise (die der der Bundesstatistik entspricht) ausgewiesen worden. -
Geborene
: Als Lebendgeborene wurden
alle Kinder gezählt, bei denen nach dem vollständigen Verlassen des
Mutterleibes, unabhängig von der Durchtrennung der Nabelschnur oder von
der Ausstoßung der Plazenta, Herztätigkeit und Lungenatmung vorhanden war.
Dementsprechend galt ein Kind als totgeboren, wenn von den Lebenszeichen Herztätigkeit und Lungenatmung beide nicht oder nur eines vorhanden waren und das Geburtsgewicht mindestens 1.000 g betrug. Bis 1978 war statt des Gewichtes eine Körperlänge von mindestens 35 cm zur Abgrenzung der Totgeborenen herangezogen worden. Von 1957 bis 1961 waren -Geborene, bei denen weder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte noch andere Lebenszeichen (Herzschlag, Bewegungen) vorhanden waren und die mindestens 35 cm lang waren, als Totgeborene definiert worden.
Es ist anzunehmen, dass sich die bundesdeutsche Definition nicht sofort ab dem 3. Oktober 1990 allgemein durchsetzte und ein Teil der Geborenen auch dann noch als Totgeburten gezählt wurde, wenn nur eines der Lebenszeichen Herztätigkeit oder Lungenatmung oder Pulsieren der Nabelschnur festgestellt worden war.
Zur Berechnung der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffer und der altersspezifischen Geburtenziffern wurden der Bestand der Frauen des jeweiligen Alters am Jahresbeginn herangezogen. Für 1989 liegen diese Ziffern auch nach dem bundesdeutschen Verfahren (auf die Anzahl der Frauen des jeweiligen Alters im Jahresdurchschnitt bezogen) berechnet vor.
Bei Lebendgeborenen wurde die Gesamtgeburtenfolge der in der bestehenden Ehe geborenen Kinder, nicht aber deren Lebendgeborenenfolge nachgewiesen. (Dagegen wurde für Lebendgeborene die Gesamt- und die Lebendgeborenenfolge sämtlicher von der Mutter geborener Kinder ermittelt, wozu es in der Bundesstatistik keine Angaben gibt). Auch bezogen sich die Angaben zum Geburtsdatum des vorhergehenden Kindes nicht auf die in der bestehenden Ehe geborenen, sondern auf alle Kinder der Mutter (und wurden - im Gegensatz zur Bundesstatistik - auch für nicht ehelich Lebendgeborene erfasst). -
Gestorbene
: Bei der
Säuglingssterblichkeit wurden die im ersten Lebensjahr Gestorbenen auch
auf die Lebendgeborenen des Berichtsjahres bezogen. Das Geburtsgewicht der
gestorbenen Säuglinge wurde auf je 100 g abgerundet.
Abgekürzte Sterbetafeln wurden jährlich aufgestellt. Sie beruhten auf einjährigen Sterbekoeffizienten. Allgemeine Sterbetafeln wurden nach der Geburtsjahrmethode von Becker-Zeuner erstellt. -
Ehelösungen
: Nachgewiesen wurden nur
Ehescheidungen (bis 1970 waren auch Nichtigkeitserklärungen erhoben
worden). Das bundesdeutsche Scheidungsrecht war am 3. Oktober 1990 in den
neuen Ländern und Berlin-Ost in Kraft getreten. Bis zum Jahresende 1990
wurden aber für die Erhebung noch die alten Sammelbelege verwendet.
Deshalb sind auch für diesen Zeitraum die Urteile bis auf wenige Fälle
nicht nach der Entscheidung in der Ehesache differenziert erfasst worden.
Die Vergleichbarkeit der Angaben zu Ehedauer, Heiratsalter und Altersunterschied der geschiedenen Ehegatten mit entsprechenden Ergebnissen der Bundesstatistik ist wegen unterschiedlicher Berechnungsmethoden geringfügig eingeschränkt.
_____________
Auszug aus: Statistisches Bundesamt; Fachserie 1, Reihe 1, verschiedene Jahrgänge.
- Berichtsjahr 2019: Von zwei Bundesländern wurden auf regionaler Ebene aus Geheimhaltungsgründen andere Daten veröffentlicht. Es kann daher zwischen den regionalen Veröffentlichungen und den hier veröffentlichten Daten zu geringfügigen Abweichungen kommen.
- Für die Altersgruppen kleiner als "28 Tage" liegen im Berichtsjahr 2016 keine validen Daten vor.
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Todesursachenstatistik
- 17.01.2011:
Die Daten für 2009 wurden korrigiert. - 22.11.2011:
Für die Jahre 1998-2010 wurden die ICD-Position "A80.3" auf "B91" und die Position "P95" für alle Sterbefälle älter als 1 Jahr auf "P96.9" umgeschlüsselt. - 04.04.2013:
Bis zu diesem Tag waren die Angaben für die Jahre 2008-2011 für die Altersgruppe "18 Jahre und älter" im IS-GBE nicht korrekt. Es fehlten die Angaben für die Altersgruppe "25 Jahre bis unter 45 Jahre". - 05.08.2016:
Für 2011 wurde die Position X59.9.9 korrigiert. - 09.03.2017:
Die Daten für Nordrhein-Westfalen für 2015 wurden korrigiert.
- Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 19.08.2024 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Vgl. auch Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikatoren 3.53, 3.55).
Zeichenerklärung
- ... = Angabe fällt später an
- X = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 23.11.2024