Datenquelle: | Zi-ADT-Panel |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner(in): |
Herr
Joachim
Heuer |
- Organisationseinheit: | - |
- Telefon: | +49 30 4005-2412 |
- Fax: | +49 30 4005-272412 |
- E-Mail / Kontakt: | JHeuer@zi.de |
Datenhalter: | Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland [Zi (1)] |
- Straße: | Salzufer 8 |
- Postleitzahl/Ort: | 10587 Berlin |
- Telefon: | +49 30 4005-2450 |
- Fax: | +49 30 39493739 |
- E-Mail / Kontakt: | zi@zi.de |
- Internet: | http://www.zi.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Studie erfolgt im Bereich und im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und soll kurz nach Ende eines Abrechnungsquartals das Behandlungsgeschehen in Arztpraxen dieser Region beschreiben und Entwicklungstendenzen analysieren. |
Rechtsgrundlage: | Forschungsprojekt. |
Datenerheber: | Entfällt (Sekundäranalyse). |
Berichtsweg: | Entfällt (Sekundäranalyse). |
Untersuchungsobjekt: | Ambulante Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzte. |
Kreis der Befragten: | Anonymisierte Behandlungsfälle des GKV-Bereiches (Abrechnungsdatensätze). |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Sekundäranalyse (Panel). |
- Periodizität: | Quartalsweise. |
- erstmalig: | 3. Quartal 1998. |
- zuletzt: | - unbefristet - |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Quartalsweise. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Jährliche Basisstatistiken. |
- unregelmäßig: | Themenspezifische Veröffentlichungen. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Geschichtete Zufallsstichprobe der Vertragsarztpraxen von 14 Fachgruppen der Region. Panelmortalitätsbezogene Ausfälle werden jährlich bereinigt, d.h. es wird per Zufallsauswahl die entsprechende Anzahl Praxen je Fachgebiet in das Panel nachgezogen. Fachübergreifende Gemeinschaftspraxen, Praxen mit Doppelzulassungen und Schwerpunktpraxen sind ausgeschlossen. Die 14 Fachgruppen im Panel sind:
Insgesamt umfasst die Praxisstichprobe 450 Praxen und ca. 600.000 Patienten, darunter 60 Allgemeinarztpraxen (ab 2011 90 Hausarztpraxen ohne Kinderärzte) je 30 Praxen der übrigen Fachgebiete.Die Daten sind arzt- und patientenbezogen vollständig pseudonymisiert. Seit 1998 werden im ZI-ADT-Panel die Diagnosen und weitere Behandlungsdaten patientenbezogen erfasst. Ab dem 1. Januar 2000 sind die Ärzte verpflichtet, Diagnosen- und Behandlungsabläufe nach der Klassifikation ICD-10 zu verschlüsseln. Seit dem 1. Januar 2005 ist eine zusätzliche Klassifikation bezüglich gesicherten und ungesicherten Diagnosen sowie nach symptomlosen Zuständen nach einer Erkrankung für die Ärzte verpflichtend. Der Datensatz der Patienten enthält die folgenden Variablen:
Seit 1/2011 weitere folgende Variablen zu Arzneiverordnungen:
Arztbezogene Variablen sind:
|
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | "Patienten-Arzt-Panel (ADT-Panel) zur Morbiditätsanalyse in Brandenburg" (seit 2000). |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | - |
Dokumentationsstand: | 21.06.2022 |
Tabelle (gestaltbar): Häufigste Diagnosen in Praxen
Häufigste Diagnosen in Prozent der Behandlungsfälle in Arztpraxen in Nordrhein (Rang und Anteil). Gliederungsmerkmale: Jahre, Nordrhein, Geschlecht, ICD10, Arztgruppe
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2015, Arztgruppe: Praxen von Ärztinnen und Ärzten für Nervenheilkunde
- ICDX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
ICD-10
Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10) wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom DIMDI ins Deutsche übertragen und herausgegeben. Die Abkürzung ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems", die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision der Klassifikation. Die ICD-10 ist Teil der Familie der internationalen gesundheitsrelevanten Klassifikationen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche:
1. Verschlüsselung von Todesursachen. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.1998 für die Verschlüsselung von Todesursachen eingesetzt und ist die Grundlage der amtlichen Todesursachenstatistik. Für diesen Zweck wird die ICD-10-WHO, die deutschsprachige WHO-Ausgabe der ICD-10, verwendet.
2. Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet "German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese spezielle Ausgabe der ICD-10 beruht auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurde jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V deutlich verändert.
Zur vierstelligen ausführlichen Systematik der amtlichen Ausgabe und der German Modification der ICD-10
ICD-9
Die ICD-9 wurde in der Bundesrepublik und in der ehemaligen DDR 1979 als Grundlage der Mortalitätsstatistik eingeführt. Sie war bis zum Jahre 1997 im Einsatz und wurde zum Januar 1998 durch die ICD-10 abgelöst. Die Morbiditätsverschlüsselung erfolgte in der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1979 mit der ICD-9. In der Bundesrepublik wurde die Morbiditätsverschlüsselung 1986 erstmals eingeführt; sie erfolgte zunächst dreistellig, seit 1994 vierstellig mit der ICD-9. Abgelöst wurde die ICD-9 zum Januar 2000 durch die ICD-10.
Zur Gruppenordnung des systematischen Verzeichnisses der ICD-9
- Dieses ADT-Panel ist für Nordrhein typisch, so dass in anderen Bundesländern Abweichungen in der Rangfolge und in der Häufigkeit auftreten können.
- Die Angaben für das Jahr 2015 wurden am 27.07.2016 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Vgl. auch Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikatoren 3.19, 3.20, 3.21, 3.22, 3.23).
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 23.11.2024
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