Datenquelle: | Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland Kurz: Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner(in): |
Frau
Susanne
Baltes |
- Organisationseinheit: | Referat IIIb2 |
- Telefon: | +49 3018 527-6779 |
- Fax: | +49 3018 527-1830 |
- E-Mail / Kontakt: | IIIb2@bmas.bund.de |
Datenhalter: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS (1)] |
- Straße: | Wilhelmstraße 49 |
- Postleitzahl/Ort: | 10117 Berlin |
- Telefon: | +49 3018 527-0 |
- Fax: | +49 3018 527-1830 |
- E-Mail / Kontakt: | info@bmas.bund.de |
- Internet: | https://www.bmas.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) § 25 |
Rechtsgrundlage: | Mit dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) § 25 ist die Berichtspflicht der Bundesregierung zum Arbeitsschutz erweitert worden. Danach hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alljährlich bis zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstatten, der die Berichte der Unfallversicherungsträger und die Jahresberichte der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammenfasst. Alle vier Jahre hat der Bericht einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ihre Kosten und die Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu enthalten. |
Datenerheber: | Unfallversicherungsträger (Gewerbliche Berufsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand); sowie Aufsichtsbehörden der Länder (Daten der Gewerbeaufsicht). |
Berichtsweg: | Unfallversicherungsträger - Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger - Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Länder - Bundesministerium für Arbeit und Soziales. |
Untersuchungsobjekt: | Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis (u. a. Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Kinder in Tagesbetreuung, Schülerinnen und Schüler, Studierende), also Leistungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung; Tätigkeit der Gewerbeaufsicht. |
Kreis der Befragten: | - |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | - |
- Periodizität: | - |
- erstmalig: | - |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich (für das entsprechende Berichtsjahr). |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Internet, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Internet (http://www.baua.de/suga) und als Bundestags-/Bundesratsdrucksache. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Für die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse (UG/UJ) der gesetzlichen Unfallversicherung (einschließlich der Schülerunfallversicherung) erfolgt eine Vollerhebung. Für die Statistik der Träger der Unfallversicherung über meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle wird zurzeit in der allgemeinen Unfallversicherung von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand eine repräsentative 10%-Stichprobe und von den gewerblichen Berufsgenossenschaften eine 6,7%-Stichprobe ausgewertet. In der Schülerunfallversicherung wird eine 3%-Stichprobe meldepflichtiger Schülerunfälle gezogen. Die Dokumentation des Berufskrankheitengeschehens in Deutschland (BK-DOK) ist eine Vollerhebung. Es werden alle verfügbaren Fälle ausgewertet. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | - |
Dokumentationsstand: | 18.06.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Wegeunfälle
Meldepflichtige Unfälle von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung ohne Schüler-Unfallversicherung (Anzahl / je 1.000 Vollarbeiter). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Art des Unfalls
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Region: Sachsen-Anhalt
Berichtsjahr (absteigend) | Art des Unfalls, Darstellung | |||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Meldepflichtige Arbeitsunfälle | Tödliche Arbeitsunfälle | Meldepflichtige Wegeunfälle | Tödliche Wegeunfälle | Meldepflichtige Unfälle insgesamt | Tödliche Unfälle insgesamt | |||||||
Anzahl | je 1000 Vollarbeiter | Anzahl | je 1000 Vollarbeiter | Anzahl | je 1000 Vollarbeiter | Anzahl | je 1000 Vollarbeiter | Anzahl | je 1000 Vollarbeiter | Anzahl | je 1000 Vollarbeiter | |
2021 | 23.174 | . | 32 | . | 4.550 | . | 19 | . | 27.724 | . | 51 | . |
2020 | 21.309 | . | 16 | . | 3.907 | . | 12 | . | 25.216 | . | 28 | . |
2019 | 23.919 | . | 23 | . | 4.646 | . | 13 | . | 28.566 | . | 36 | . |
2018 | 25.789 | . | 18 | . | 5.290 | . | 9 | . | 31.079 | . | 27 | . |
2017 | 27.345 | . | 25 | . | 5.084 | . | 9 | . | 32.429 | . | 34 | . |
2016 | 26.705 | . | 17 | . | 4.802 | . | 6 | . | 31.507 | . | 23 | . |
2015 | 25.857 | . | 29 | . | 4.768 | . | 17 | . | 30.625 | . | 46 | . |
2014 | 27.607 | . | 29 | . | 5.406 | . | 14 | . | 33.013 | . | 43 | . |
2013 | 27.655 | . | 24 | . | 5.993 | . | 14 | . | 33.648 | . | 38 | . |
2012 | 27.416 | . | 22 | . | 5.502 | . | 11 | . | 32.918 | . | 33 | . |
2011 | 29.290 | . | 33 | . | 5.477 | . | 14 | . | 34.768 | . | 47 | . |
2010 | 32.042 | . | 31 | . | 7.972 | . | 13 | . | 40.015 | . | 44 | . |
2009 | 31.865 | . | 18 | . | 5.894 | . | 17 | . | 37.759 | . | 35 | . |
2008 | 33.113 | . 1) | 31 | . 1) | 5.210 | . 1) | 17 | . 1) | 38.323 | . 1) | 48 | . 1) |
2007 | 32.227 | . | 25 | . | 5.018 | . | 24 | . | 37.245 | . | 49 | . |
2006 | 30.152 | . | 34 | . | 6.911 | . | 21 | . | 37.063 | . | 55 | . |
2005 | 29.867 | . | 23 | . | 6.427 | . | 18 | . | 36.294 | . | 41 | . |
2004 | 32.796 | . | 21 | . | 6.226 | . | 23 | . | 39.023 | . | 44 | . |
2003 | 33.093 | . | 42 | . | 6.699 | . | 29 | . | 39.792 | . | 71 | . |
2002 | 38.777 | . | 27 | . | 8.091 | . | 26 | . | 46.868 | . | 53 | . |
2001 | 42.012 | . | 49 | . | 8.575 | . | 29 | . | 50.587 | . | 78 | . |
2000 | 43.824 | . | 41 | . | 7.973 | . | 30 | . | 51.797 | . | 71 | . |
1999 | 47.528 | . | 48 | . | 8.677 | . | 35 | . | 56.205 | . | 83 | . |
1998 | 53.690 | . | 49 | . | 9.397 | . | 38 | . | 63.087 | . | 87 | . |
1997 | 51.135 | . | 45 | . | 8.979 | . | 45 | . | 60.114 | . | 90 | . |
1996 | 54.969 | . | 59 | . | 10.149 | . | 58 | . | 65.118 | . | 117 | . |
1995 | 50.200 | . | 64 | . | 9.491 | . | 53 | . | 59.691 | . | 117 | . |
1994
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Das Berichtsjahr 1994 enthält lediglich die meldepflichtigen Unfälle der Versicherten der gewerblichen Unfallversicherung. Die Werte sind deshalb nur bedingt mit den anderen Jahren vergleichbar.
| 44.757 | . | 51 | . | 6.670 | . | 38 | . | 51.427 | . | 89 | . |
1993
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Das Berichtsjahr 1993 enthält lediglich die meldepflichtigen Unfälle der Versicherten der gewerblichen Unfallversicherung. Die Werte sind deshalb nur bedingt mit den anderen Jahren vergleichbar.
| 40.688 | . | 72 | . | 6.208 | . | 41 | . | 46.896 | . | 113 | . |
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/Ansprechpartner, Anmerkung(en), Links auf andere Fundstellen, Aktualität der Daten) Zu den interaktiven Grafiken
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"Dimensionssortierung" einblenden
(Hier können Sie die Reihenfolge der Dimensionen in der Tabellendarstellung ändern)Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berichtsjahr 2021, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland
Kurz: Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit1. Vorwort
Der Bericht "Sicherheit und Gesundheit" bei der Arbeit enthält wesentliche Kennziffern, die es erlauben, sich einen Überblick über das Niveau und die Erfolge des Arbeitsschutzes in Deutschland zu verschaffen. Diese Angaben sind Ausdruck gemeinsamer Anstrengungen und eines gemeinsamen Erfolgs von Betrieben, Sozialpartnern, Unfallversicherungsträgern, Bundesländern und Bundesregierung.
Der Bericht bietet neben grundlegenden arbeitsweltbezogenen Daten zu Bevölkerung und Erwerbstätigkeit insbesondere Daten der Unfallversicherungsträger zu Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus werden auch das Verrentungsgeschehen und Arbeitsunfähigkeitsdaten analysiert. Abgeleitet aus letzteren werden volkswirtschaftliche Kosten der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit abgeschätzt. Weitere Daten zu den Unfallversicherungsträgern und zur Gewerbeaufsicht runden den Überblick über die Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Zusätzlich werden Daten aus der Schülerunfallversicherung ausgewertet.
2. Grundanliegen und Ziele
Mit dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist die Berichtspflicht der Bundesregierung zum Arbeitsschutz erweitert worden. Es heißt in Absatz 1 des § 25 SGB VII:
"Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alljährlich bis zum 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstatten, der die Berichte der Unfallversicherungsträger und die Jahresberichte der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammenfasst. Alle vier Jahre hat der Bericht einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ihre Kosten und die Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu enthalten."
Die Erweiterung der Berichterstattungspflicht aus § 25 SGB VII bezieht sich auf eine inhaltliche Erweiterung durch Neuaufnahme der Berichterstattung über den Stand von "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit", damit ist der Bericht nicht mehr nur reduziert auf das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen.
Neben dem Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geben die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden und die Unfallversicherungsträger eigene Berichte heraus, die weitere Einzelinformationen über das Unfallgeschehen und die Unfallverhütung enthalten.
3. Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsmarkt
3.1 Vorbemerkung
Die Weiterentwicklung des Standes von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hängt in erster Linie von den konkreten Maßnahmen des Arbeitsschutzes ab. Allerdings wird diese Entwicklung auch in gewissem Maße durch wirtschaftliche und gesellschaftliche Randbedingungen beeinflusst. Die wichtigsten Einflussfaktoren dabei sind die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und die Entwicklung der Betriebsstrukturen.
3.1.1 Entwicklung der Erwerbstätigkeit
Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Beamte, Soldaten und mithelfende Familienangehörige), selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, zählen nach dem Erwerbskonzept des Mikrozensus nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
3.1.2 Entwicklung der Betriebe
Jährliche Daten zur Anzahl von Betrieben lassen sich nur aus der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit gewinnen. Dort werden allerdings nur Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erfasst. Aussagen über die Anzahl von Betrieben ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder über die Anzahl von Unternehmen, die aus mehreren Betrieben bestehen, sind auf dieser Datenbasis nicht möglich.
____________
Auszug aus:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), [verschiedene Jahrgänge]: Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Berlin.
- ArbeitsunfallX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person infolge der Ausübung einer versicherten Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte erleidet (vgl. § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII).Gesetzliche UnfallversicherungXZusatzinformationen zur Fundstelle
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung.
Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene. Der gesetzliche Versicherungsschutz erfasst unter anderem alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Durch diese sogenannte Haftungsablösung müssen der Unternehmer oder die Unternehmerin keine Schadensersatzansprüche fürchten, wenn ihre Beschäftigten einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken. Denn mit ihrer Beitragszahlung geben die Arbeitgeber die Haftung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab - und diese entschädigen den erlittenen Körperschaden umfassend. Der Arbeitnehmer darf den Unternehmer oder seine Kollegen dann - außer bei vorsätzlichem Handeln und Unfällen im allgemeinen Verkehr - nicht auf Schadensersatz verklagen. Das sichert den Betriebsfrieden und gibt dem Unternehmen finanzielle Sicherheit.
Die Mittel zur Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherungsträger werden von den Unternehmen durch Beiträge aufgebracht. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Kosten der Prävention, der Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungskosten. Auch das Ausmaß der Gefährdung wird durch die Einstufung in Gefahrklassen bei der Beitragsberechnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften berücksichtigt. Gewinne dürfen seitens der Unfallversicherungsträger nicht erzielt werden.
Für die Unfallkassen und die Gemeindeunfallversicherungsverbände werden die Beiträge zur Unfallversicherung der Kinder, Schüler, Studenten und der ehrenamtlich Tätigen durch die öffentliche Hand aufgebracht.
Die Beiträge für Versicherte in privaten Haushalten sind von den Haushaltsführenden zu entrichten.
Für die Versicherten, mit Ausnahme der versicherten Unternehmer, ist die Unfallversicherung beitragsfrei.
(Quelle: www.dguv.de)Meldepflichtiger UnfallXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Ein Unfall ist gemäß § 193 SGB VII meldepflichtig, wenn eine versicherte Person durch einen Unfall getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
Die Drei-Tages-Frist beginnt am Tag nach dem Unfall und umfasst alle Kalendertage, also auch Samstage, Sonn- und Feiertage. Bei nachträglich eintretender Arbeitsunfähigkeit, z.B. bei Verschlimmerung, beginnt sie am Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so werden auch Anzeigen von Verletzten, Durchgangsarztberichte sowie durch Krankenkassen angezeigte Fälle gezählt. Das gleiche gilt für Wegeunfälle; das sind Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort einer versicherten Tätigkeit, die nach § 8 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 SGB VII den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind.Tödlicher Arbeits- oder WegeunfallXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Ein Unfall mit Todesfolge wird im Berichtsjahr registriert, wenn der Tod sofort oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist (seit 1994 ist damit die Vergleichbarkeit mit anderen Todesfallstatistiken hergestellt).Versicherte in der gesetzlichen UnfallversicherungXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf zahlreiche Personengruppen unserer Gesellschaft. Die Versicherungsverhältnisse werden einzeln erfasst, auch wenn bei einzelnen Personen eine Mehrfachversicherung vorliegen kann.
Die weitaus größte Gruppe, auf die sich der Unfallschutz erstreckt, bilden die Arbeitnehmer und die ihnen gleich gestellten Personen. Zusätzlich sind auch Personen, die ihrer allgemeinen Meldepflicht nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts (Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIII) nachkommen, versichert. Dies betrifft Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben und sich nach Aufforderung der Agentur für Arbeit bei dieser oder einer anderen in der Meldeaufforderung bezeichneten Stelle persönlich melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin erscheinen. Zu den versicherten Personen gehören die landwirtschaftlichen Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Familienangehörigen.
Die Unfallversicherung schützt auch Personen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig werden. Hierzu gehören die im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege, sowie im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich Tätigen. Die Unfallversicherung schützt auch Personen während der beruflichen Aus- und Fortbildung. Auch Kinder, während des Besuchs von bestimmten Tageseinrichtungen (zum Beispiel Kindergärten, Kinderhorte), und Schüler, während des Besuchs allgemein oder berufsbildender Schulen, sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen, sind versichert.
Weiter sind Personen versichert, die im Rahmen der Selbsthilfe beim Hausbau einschließlich der Aufschließung und Kultivierung des Geländes, der Herrichtung von Wirtschaftsanlagen und der Herstellung von Gemeinschaftsanlagen mitwirken, wenn durch das Bauvorhaben öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Versichert in der Unfallversicherung sind auch Personen während der Durchführung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen oder einer auf Kosten eines Unfallversicherungsträgers durchgeführten vorbeugenden Maßnahme nach der Berufskrankheiten-Verordnung. Auch Personen, die zur Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Aufforderung eines Rehabilitationsträgers diesen oder eine andere Stelle aufsuchen, sind gegen Unfall versichert.VollarbeiterXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Der Vollarbeiter ist eine statistische Größe, die die durchschnittliche Expositionszeit eines Vollbeschäftigten gegenüber dem Arbeitsunfall-Risiko widerspiegelt und die zur Berechnung von Arbeitsunfall-Quoten verwendet wird.
Ein Vollarbeiter entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person in der gewerblichen Wirtschaft tatsächlich geleisteten - nicht der tariflichen - Arbeitsstundenzahl pro Jahr. Verschiedene zeitliche Beschäftigungsverhältnisse werden zur Ermittlung der Zahl der Vollarbeiter auf Beschäftigungsverhältnisse mit ganztägiger Arbeitszeit umgerechnet. Der Vollarbeiter-Richtwert berücksichtigt die kalendarischen Arbeitstage, die durchschnittlichen Urlaubs- und Krankheitstage sowie die bezahlten Wochenstunden und wird seit 1986 jährlich aktualisiert.WegeunfallXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland:
Als Wegeunfall wird jeder Unfall bezeichnet, den eine versicherte Person auf dem Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit erleidet. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Straßenverkehrsunfälle, diese stellen mehr als die Hälfte der Wegeunfälle. Wegeunfälle sind gemäß § 8 Abs. 2 SGB VII den Arbeitsunfällen gleichgestellt.
- Der aktuelle Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitist am 14.12.2022 vom Bundeskabinett beschlossen worden.
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
- Die Angaben für das Jahr 2021 wurden am 05.01.2024 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Vgl. auch Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikator 3.31).
- Informationen zu Schülerunfällen .
Zeichenerklärung
- . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 23.11.2024