Datenquelle: | Krankenhausstatistik - Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 11 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Krankenhausstatistik - Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern liefert jährlich Angaben über die erbrachten Leistungen der Krankenhäuser. |
Rechtsgrundlage: | Verordung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordung - KHStatV)
in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Grundlage für die Erhebung der Diagnosedaten sind die
Angaben zu § 3 Nr. 14 KHStatV. Für die
Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß § 6 KHStatV in
Verbindung mit § 15 BStatG.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Statistische Landesämter. |
Berichtsweg: | Befragte - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern. |
Kreis der Befragten: | Krankenhäuser bzw. deren Träger. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Fragebogen. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 1993 |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Fachserie 12 Reihe 6.2.1 (jährlich) (letztmalig mit dem Berichtsjahr 2016), Statistisches Bundesamt, tiefgegliederte Diagnosedaten, erhältlich als Download-Produkte: Themenseite Gesundheit: Fachveröffentlichungen Gesundheit, Genesis-online. |
- unregelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | Krankheitsartenstatistiken der gesetzlichen Krankenkassen; Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik - DRG-Statistik. |
Anmerkungen: | Ab 2000 werden Stundenfälle als Fälle nachgewiesen. |
Variablen: | Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern nach:
|
Dokumentationsstand: | 08.07.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Behandlungsort (ICD10-3-Steller, ab 2000)
Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000 (Fälle, Sterbefälle, Berechnungs- und Belegungstage, durchschnittliche Verweildauer). Gliederungsmerkmale: Jahre, Behandlungsort, Alter, Geschlecht, Verweildauer, ICD10-3-Steller
Info
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Behandlungsort (ICD10-3-Steller, ab 2000)
Bei der entsprechenden Tabelle mit Gliederung nach Wohnsitz ergeben sich geringere Werte für Deutschland, da im Inland behandelte Patienten mit ausländischem oder unbekanntem Wohnsitz dort nicht im Wert für Deutschland enthalten sind.
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Diagnosedaten der Krankenhäuser nach Behandlungsort (ICD10-3-Steller, ab 2000)
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2023, Behandlungsort: Deutschland, Alter: Alle Altersgruppen, Geschlecht: Alle Geschlechter, Verweildauer: alle Fälle
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Statistisches Bundesamt
Krankenhausstatistik Diagnosen
Erläuterungen zur Statistik
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Diagnosedaten ist die Krankenhausstatistik-Verordnung
(KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen Fassung. Sie gilt
in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Grundlage für die Erhebung der Diagnosedaten sind die Angaben
zu Paragraph 3 Nr. 14 KHStatV. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus Paragraph
6 KHStatV in Verbindung mit Paragraph 15 BStatG.
Art und Umfang der Erhebung
Es handelt sich um eine jährliche Totalerhebung bei der die Daten
aller vollstationären Patientinnen und Patienten in allen deutschen
Krankenhäusern - und ab 2003 auch in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- erfasst werden. Ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug
sowie Polizeikrankenhäuser.
Die Meldungen zur Diagnosestatistik beziehen sich auf alle im Laufe
des Berichtsjahres entlassenen vollstationär behandelten Patientinnen
und Patienten. Zeitpunkt für die Erfassung ist die Entlassung aus
der Einrichtung.
Im Einzelnen werden für jede Patientin bzw. jeden Patienten folgende
Merkmale erhoben: Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Zu- und Abgangsdatum
(Tag, Monat, Jahr), Hauptdiagnose (4-stelliger ICD-10-Schlüssel),
Fachabteilung in der die Patientin/der Patient am längsten gelegen
hat, Wohnort der Patientin/des Patienten (Postleitzahl, Gemeindename).
Ebenso wird erfragt, ob die Patientin/der Patient während des Krankenhausaufenthaltes
verstarb und ob im Zusammenhang mit der Hauptdiagnose eine Operation durchgeführt
wurde.
Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Erhebungsmerkmalen
finden Sie in unserer Fachserie 12 Reihe 6.2.1 Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen
und -patienten.
Änderung im Zeitablauf
Änderungen betreffen zum einen die Rechtsgrundlage. So wurde die
KHStatV erstmals durch die Verordnung vom 13. August 2001 (BGBl. I S. 2.135)
geändert. Soweit diese Änderungen die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen
und -patienten betreffen, sind sie am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.
Mit Ausnahme des vorgezogenen Meldetermins (1. April statt 30. Juni) wirken
sich die Änderungen also erst ab dem Berichtsjahr 2003 auf die Veröffentlichung
der Diagnosedaten aus. Wesentliche Neuerung ist die Ausweitung des Erhebungsbereichs
auf die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Einrichtungen mit
mehr als 100 Betten müssen ab 2003 Angaben zu den Diagnosen der Patientinnen
und Patienten machen. Die Erhebungsmerkmale sind nahezu identisch mit denen
der Krankenhäuser. Lediglich das Merkmal -Operation im Zusammenhang
mit der Hauptdiagnose- wird nicht erfasst.
Zum anderen wirken sich Änderungen der Internationalen Klassifikation
der Krankheiten (ICD), nach der die Hauptdiagnose verschlüsselt wird,
auf die Statistik aus. Bis einschließlich 1999 galt die 9. Revision
der ICD-Systematik. Diese wurde mit dem Berichtsjahr 2000 durch die 10.
Revision abgelöst. Maßgeblich ist eine für den stationären
Bereich überarbeitete SGB-V-Ausgabe der ICD. Im Jahr 2000 wurden die
Diagnosen nach der SGB-V-Version 1.3 kodiert. Für die Jahre 2001 und
2002 nach der Version 2.0. Zum 1. Januar 2004 hielt die Version ICD-10-GM
Einzug.
Von Krankenhäusern zu unterscheiden sind Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
im Sinne von § 107 Abs. 2 SGB V. Letztere sind zu diesem Teil der
Krankenhausstatistik nicht auskunftspflichtig.
Datenaufbereitung und Veröffentlichung
Die Ergebnisse der Diagnosestatistik werden jährlich zusammengestellt und in der Fachserie 12 Reihe 6.2.1 - Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen und -patienten - veröffentlicht. Die Fachserie ist als digitale Publikation in unterschiedlichen Speicherformaten (PDF, EXCEL) auf der Internet-Seite im Statistik-Shop (www.destatis.de), wo sie kostenlos heruntergeladen werden kann, erhältlich.
Auszug aus: Statistisches Bundesamt; Fachserie 12, Reihe 6.2.1, verschiedene Jahre
- ICDX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
ICD-10
Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10) wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom DIMDI ins Deutsche übertragen und herausgegeben. Die Abkürzung ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems", die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision der Klassifikation. Die ICD-10 ist Teil der Familie der internationalen gesundheitsrelevanten Klassifikationen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche:
1. Verschlüsselung von Todesursachen. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.1998 für die Verschlüsselung von Todesursachen eingesetzt und ist die Grundlage der amtlichen Todesursachenstatistik. Für diesen Zweck wird die ICD-10-WHO, die deutschsprachige WHO-Ausgabe der ICD-10, verwendet.
2. Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet "German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese spezielle Ausgabe der ICD-10 beruht auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurde jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V deutlich verändert.
Zur vierstelligen ausführlichen Systematik der amtlichen Ausgabe und der German Modification der ICD-10
ICD-9
Die ICD-9 wurde in der Bundesrepublik und in der ehemaligen DDR 1979 als Grundlage der Mortalitätsstatistik eingeführt. Sie war bis zum Jahre 1997 im Einsatz und wurde zum Januar 1998 durch die ICD-10 abgelöst. Die Morbiditätsverschlüsselung erfolgte in der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1979 mit der ICD-9. In der Bundesrepublik wurde die Morbiditätsverschlüsselung 1986 erstmals eingeführt; sie erfolgte zunächst dreistellig, seit 1994 vierstellig mit der ICD-9. Abgelöst wurde die ICD-9 zum Januar 2000 durch die ICD-10.
Zur Gruppenordnung des systematischen Verzeichnisses der ICD-9
- Aufgrund technischer Probleme einzelner Einrichtungen, die zu einem Ausfall der Datenlieferung führten, mussten für 2023 in folgenden Ländern Vorjahresdaten verwendet werden:
Hessen: 1 Krankenhaus mit rund 10.200 Patienten;
Rheinland-Pfalz: 1 Krankenhaus mit rund 4.700 Patienten;
Sachsen-Anhalt: 1 Krankenhaus mit rund 2.000 Patienten
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Krankenhausstatistik - Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern
- 10.03.2011:
Die Daten für 2009 wurden korrigiert. - 12.02.2012:
Für das Jahr 2010 wurden die Daten der Altersgruppen "Unter 18 Jahre" und "18 Jahre und älter" für den Behandlungsort "Mecklenburg-Vorpommern" und die entsprechenden Summen sowie die Wohnorte "Mecklenburg-Vorpommern" und "Schleswig-Holstein" und die entsprechenden Summen korrigiert. - 24.01.2014:
Die Daten der Altersgruppen "Unter 18 Jahre" und "18 Jahre und älter" wurden entfernt, da ihre Berechnung für alle Jahre (ab 2009) fehlerhaft war. - 03.02.2015:
Die Daten der Altersgruppen "Unter 18 Jahre" und "18 Jahre und älter" wurden neu ind das IS-GBE eingestellt. - 15.06.2015:
Die Daten ab 2000 wurden neu aufbereitet. Daher gibt es geringfügige Abweichnungen zu bisherigen Veröffentlichungen.
- Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 07.11.2024 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zu Diagnosedaten der Krankenhäuser für Deutschland 1994-1999 nach Alter, Geschlecht, Verweildauerklassen .
- Informationen zu Diagnosedaten der Krankenhäuser 1994-1999 nach Jahren und Region .
- Informationen zu Diagnosedaten der Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen nach Behandlungsort .
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 27.12.2024