Tabelle (gestaltbar): Lebenserwartung im Alter von ... Jahren
Durchschnittliche Lebenserwartung im Alter von ... Jahren je Person. Gliederungsmerkmale: Zeitraum, Region, Alter, Geschlecht
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Lebenserwartung im Alter von ... Jahren
Berechnung der Lebenserwartung
Geringfügige Abweichungen bei den Ergebnissen zur Lebenserwartung (fernere Lebenserwartung und bei Geburt) für Deutschland nach Angaben der WHO, OECD und dem Statistischen Bundesamt sind auf Unterschiede in der Berechnungsmethodik zurückzuführen.
Nach der Methodik der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung des Statistischen Bundesamts werden die Sterbetafeln für einen Dreijahresdurchschnitt berechnet, während die Ergebnisse der OECD und der WHO auf Einzeljahren beruhen.
Auch der Berechnung der Sterbewahrscheinlichkeiten können methodische Unterschiede zu Grunde liegen. Nach der Methodik des Statistischen Bundesamts wird die Säuglingssterblichkeit nach Rahts (Geburtsjahrmethode) berechnet und die Sterblichkeit der 1-Jährigen und Älteren nach Farr (Sterbeziffermethode), während die WHO beispielsweise die Wiesler-Methode anwendet. Ferner gruppiert die WHO die Sterblichkeit der Altersjahre, im Unterschied zum Statistischen Bundesamt, das auf Einzelaltersjahre zurückgreift.
Nähere Informationen zur Berechnungsmethodik sind den jeweiligen Internetseiten der Organisationen zu entnehmen:
Primärer Zweck dieser Statistik ist es, Veränderungen der Zahl und der Struktur der Bevölkerung und ihre Ursachen festzustellen. Speziell werden mit den Ergebnissen der natürlichen Bevölkerungsbewegung Veränderungen hinsichtlich der Sterblichkeit, der Geburtenhäufigkeit sowie der Heiratsneigung festgestellt und mit Hilfe von Kennziffern oder Tafeln dokumentiert. Angaben dieser Statistik werden auch für Zwecke von Bevölkerungsvorausberechnungen oder für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes verwendet.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz -
BevStatG).
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie
unter https://www.gesetze-im-internet.de.
Datenerheber:
Standesämter für Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen.
Statistischer Bericht - Sterbefälle nach Tagen, Wochen und Monaten.
- unregelmäßig:
Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte.
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität:
Vollerhebung.
Abzusehende Modifikationen:
-
Vergleichbare Datenquellen:
-
Anmerkungen:
Es liegt ein Tabellenprogramm vor.
Variablen:
Geborene nach:
Wohnort der Mutter;
Geburtsdatum des Kindes;
Lebend- oder Totgeburt;
Geschlecht;
Einzel- oder Mehrlingsgeburt;
Legitimität;
Eheschließungsdatum der Eltern;
Geburtenfolge;
Lebendgeburtenfolge;
Geburtsdatum des vorher geborenen Kindes;
Geburtsdatum der Eltern;
Staatsangehörigkeit der Eltern.
Gestorbene nach:
Regionaler Zuordnung;
Sterbedatum;
Geschlecht;
Alter;
Säuglingsalter in Stunden (innerhalb der ersten 24 Lebensstunden, sonst nach Tagen/Wochen);
Familienstand;
Geburtsjahr und Geschlecht des überlebenden Ehegatten oder des hinterbliebenen Lebenspartners oder der hinterbliebenen Lebenspartnerin;
Staatsangehörigkeit.
Eheschließungen u.a. nach:
Standesamt;
Eheschließungsdatum;
Geburtsdatum der Ehegatten;
Bisheriger Familienstand der Ehegatten;
Geschlecht der Ehegatten;
Geschlecht der Eheschließung;
Staatsangehörigkeit;
Gemeinsame voreheliche Kinder;
Wohngemeinde der Ehegatten vor Eheschließung (Kreis).
Dokumentationsstand:
05.07.2024
, Informationen zur
Methodik
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Datenhalter: Statistisches Bundesamt
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Erläuterungen
Die
nachfolgenden Hinweise und Definitionen beziehen sich auf alle ab 1996 nachgewiesenen
Ergebnisse. Für das frühere Bundesgebiet gelten sie auch für die Vorjahre, für
die neuen Länder und Berlin-Ost sowie für Deutschland ab dem 3.10.1990. Auf die
Definitionen und Methoden, die in der ehemaligen DDR bis zum 3.10.1990
angewandt wurden, und die daraus resultierenden Unterschiede zur
Bundesstatistik wird am Schluss jedes Abschnitts eingegangen.
Die für das Beitrittsgebiet nachgewiesenen Ergebnisse für den Zeitraum bis 1989
sind in der Regel aus der Statistik der ehemaligen DDR übernommen worden.
Seit 2001 liegen keine nach Ost- und Westberlin getrennten Daten mehr vor. Damit kann der bis 2000 übliche Nachweis für das
frühere Bundesgebiet einschließlich Berlin-West sowie die neuen Länder und Berlin-Ost nicht mehr dargestellt werden. Soweit
hier nach den beiden Gebieten getrennte Angaben ausgewiesen werden, enthalten sie ab 2001 zu Eheschließungen, Geburten und
Sterbefällen Berlin nicht mehr. Bei den gerichtlichen Ehelösungen wird ganz Berlin seit 1995 dem früheren Bundesgebiet zugeordnet.
1. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage
für die Statistik der Bevölkerungsbewegung (Eheschließungen, Ehelösungen,
Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) ist das "Gesetz über die Statistik
der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes"
vom 4. Juli 1957 (BGBl. I S. 694), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
März 1980 (BGBl. I S. 308), geändert durch § 26 des Melderechtsrahmengesetzes
(MRRG) vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1.429). Für Eheschließungen, Geburten und
Sterbefälle von Bedeutung sind außerdem das "Personenstandgesetz" vom
8. August 1957 (BGBl. I S. 1.125) mit späteren Änderungen sowie die
"Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes", zuletzt
geändert durch die 15. Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 25. Mai 1998
(BGBl. I S. 1.138)
sowie das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1.950), die Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre
Aufsichtsbehörden i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.07.2000 das Bürgerliche Gesetzbuch, das Staatsangehörigkeitsgesetz
(bis 1999 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz), Konsulargesetz. Mit dem Eheschließungsrechtsgesetz vom 4. Mai 1998 wurde
das Eheschließungsrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt und das Ehegesetz vom 20. Februar 1946 mit späteren Änderungen
aufgehoben.
Für die
gerichtlichen Ehelösungen sind die Vorschriften des Ehegesetzes sowie seit 1.
Juli 1977 das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)
vom 14. Juli 1976 (BGBl. I S. 1.421), Rechtsgrundlagen. Mit dem
Eheschließungsrechtsgesetz vom 4.5.1998 wurde das Eheschließungsrecht in das
Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt und das Ehegesetz aufgehoben.
In der ehemaligen DDR war das Personenstandwesen zuletzt durch das Gesetz über
das Personenstandwesen vom 4.12.1981 und die Durchführungsverordnung zu diesem
Gesetz geregelt. Grundlage für Ehescheidungen war das Familiengesetzbuch vom
20.12.1965.
2. Erhebungsunterlagen
Erhebungsunterlagen
für Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle sind Belege, die vom
Standesbeamten ausgefüllt werden, der den Personenstandsfall beurkundet.
Zuständig ist der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen, in dessen Bezirk
das Kind geboren wird oder sich der Sterbefall ereignet. Die Erfassung der
gerichtlichen Ehelösungen geschieht ebenfalls mit Zählkarten, die von der
Geschäftsstelle des Familiengerichts aufgrund der Gerichtsakten ausgefüllt werden.
Erhebungsunterlagen für die Wanderungsstatistik sind die An- und
Abmeldungsscheine, die nach den landesrechtlichen Vorschriften bei einem
Wohnungswechsel in den Einwohnermeldeämtern anfallen.
3. Abgrenzung der erhobenen Tatbestände und methodische Hinweise
3.1 Natürliche Bevölkerungsbewegung
Wegen der
verschiedenen Länge der Monate, Vierteljahre und Halbjahre werden die
Eheschließungs-, Ehescheidungs-, Geburten- und Sterbeziffern zu
Vergleichszwecken auf 1 Jahr umgerechnet. Handelt es sich bei dem Berichtsjahr
um ein Schaltjahr, muss zum Vergleich mit einem Normaljahr ebenfalls eine
Umrechnung vorgenommen werden.
3.1.1 Eheschließungen
Die
Eheschließungen werden nach dem Registrierort ausgezählt. Es werden
grundsätzlich sowohl Deutsche als auch Ausländer, die vor einem deutschen
Standesbeamten die Ehe schließen, erfasst. Eine Ausnahme gilt nur für Fälle, in
denen beide Ehegatten Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten
ausländischen Streitkräfte sind.
3.1.2 Geborene
Die Geborenen
werden dem Wohnort der Mutter zugeordnet. Bis zum 30.6.1998 wurde nach ehelich
und nicht ehelich Geborenen unterschieden. Die Bezeichnung "nicht
ehelich" wurde aufgrund des Gesetzes über die rechtliche Stellung der
nicht ehelichen Kinder vom 19. August 1969 anstelle der früheren Bezeichnung
"unehelich" eingeführt. Ein Kind, das nach Eingehen der Ehe oder bis
zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wird, galt, unbeschadet der
Möglichkeit einer späteren Anfechtung der Ehelichkeit, als ehelich. Mit dem
Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 kam es zu einer neuen
Regelung, die zum 1. Juli 1998 in Kraft trat. Die
Begriffe "eheliches Kind" bzw. "nichteheliches Kind" wurden aus der Gesetzessprache entfernt.
Als Kind miteinander
verheirateter Eltern gilt seit dem ein Kind von Eltern, die zum Zeitpunkt der
Geburt miteinander verheiratet sind oder das bis 300 Tage nach Auflösung der
Ehe durch Tod geboren wird. Wird ein Kind nach Auflösung der Ehe durch
Scheidung geboren, so gilt es jetzt - unabhängig vom Abstand zwischen Scheidung
und Geburt - als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern. In den Tabellen
werden die bis zum 30.6.1998 geltenden Begriffe weiter verwendet. Somit steht
"ehelich" auch für "Kinder miteinander verheirateter
Eltern" und "nicht ehelich" auch für "Kinder nicht
miteinander verheirateter Eltern".
Die Unterscheidung von Lebend- und Totgeborenen wird durch die "Verordnung
zur Ausführung des Personenstandsgesetzes" (PStV)
geregelt. Danach sind Lebendgeborene Kinder, bei denen nach der Scheidung vom
Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die
natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Bis Ende 1957 galten Kinder als lebend
geboren, wenn die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte. Totgeborene sind
Kinder, bei denen sich keines der genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat,
deren Geburtsgewicht jedoch mindestens 500 Gramm beträgt. Sie werden im Rahmen
der Geburtenstatistik nachgewiesen. Beträgt das Gewicht der Leibesfrucht
weniger als 500 Gramm, so handelt es sich um eine Fehlgeburt. Fehlgeburten
werden in den Personenstandsbüchern nicht beurkundet. Bis zum 31. März 1994 war
zur Abgrenzung der Tot- von den Fehlgeburten ein Geburtsgewicht von mindestens
1.000 Gramm maßgebend gewesen. Zuvor hatten bis 30. Juni 1979 Kinder als
totgeboren gegolten, wenn sie mindestens 35 cm lang waren. Als Fehlgeburten
galten demnach damals Totgeborene unter 35 cm Körperlänge. Die Totgeborenen
zählen in der Statistik als Geborene und sind daher in den Zahlen der
Gestorbenen nicht enthalten.
Zum 1. Januar 2000 trat ein neues Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Danach erwerben
neben Kindern, deren Vater oder Mutter
Deutsche sind, auch Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn zumindest ein Elternteil
seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt seit mindestens acht Jahren in Deutschland hat und eine Niederlassungserlaubnis
besitzt
oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellt ist. Das Kind hat für die deutsche oder die ausländische
Staatsangehörigkeit zu optieren, wenn es volljährig ist.
Bis 1999 erwarb ein Kind durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit,
wenn Vater oder
Mutter Deutsche sind. Bis zum 30.6.1993 hatte dies nur für ehelich geborene
Kinder gegolten; nicht ehelich geborene Kinder waren nur dann deutsch, wenn die
Mutter Deutsche war. Seit dem 1.7.1993 erwirbt auch das nicht eheliche Kind
einer ausländischen Mutter und eines deutschen Vaters die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Der Erwerb kann geltend gemacht werden,
sobald eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft
vorliegt. Ein Teil der hier nachgewiesenen nicht ehelich geborenen Kinder mit
ausländischer Staatsangehörigkeit (das heißt mit ausländischer Mutter) wird
daher später - nach der Anerkennung oder gerichtlichen Feststellung der
Vaterschaft eines Deutschen - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, (Bis
zum 31.12.1974 waren ehelich geborene Kinder nur dann deutsch, wenn der Vater
Deutscher war, während ehelich geborene Kinder mit deutscher Mutter und
ausländischem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt
erwarben).
Die zusammengefasste Geburtenziffer wird berechnet, indem die altersspezifischen Geburtenziffern des Beobachtungsjahres für
die Frauen im Alter von 15 bis 44 oder 15 bis 49 Jahren addiert werden. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine
Frau im Laufe ihres Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 15. bis zu ihrem 44. bzw. 49. Lebensjahr
gelten würden. Welcher Wert der zusammengefassten Geburtenziffer für die Bestandserhaltung einer Bevölkerung erforderlich ist, hängt
von der Sexualproportion der Lebendgeborenen und den Sterblichkeitsverhältnissen ab. Die Nettoreproduktionsrate gibt die durchschnittliche
Zahl der lebend geborenen Mädchen einer Frau an, die erreicht würde, wenn während ihres gesamten Lebens die altersspezifischen
Geburtenziffern des Beobachtungsjahres und eine bestimmte Sterbetafel gelten würden. Sie zeigt auf, in welchem Maße eine Frauengeneration
durch die nachfolgende Töchtergeneration ersetzt wird, wobei neben der Geburtenhäufigkeit auch die Sterblichkeit berücksichtigt wird.
Mit der Berechnung der Nettoreproduktionsrate wird beachtet, dass nicht jedes geborene Mädchen selbst Kinder bekommt, weil es zum Beispiel
infolge der Säuglings- und Kindersterblichkeit vor dem Durchleben des reproduktiven Alters stirbt. Ist die Nettoreproduktionsrate
größer als 1, entfällt im Durchschnitt auf jede Frau mehr als eine Tochter und die Bevölkerung wächst. Ist die Rate gleich 1, ist
die Töchtergeneration so groß wie die der Mütter und die Bevölkerung bleibt konstant. Bei einer Nettoreproduktionsrate unter 1 wird
die Müttergeneration nicht durch die Töchtergeneration ersetzt und die Bevölkerung schrumpft. Diese Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung
sind langfristig zu verstehen. Die aktuelle Veränderung der Bevölkerung wird auch durch den Altersaufbau der Bevölkerung und die
Wanderungen bestimmt.
Bei der Geburt erkennbare Fehlbildungen werden nicht mehr in der Statistik der
natürlichen Bevölkerungsbewegung erhoben. Daten über Fehlbildungen enthält aber
die Krankenhausdiagnose-Statistik.
3.1.3 Gestorbene
Bei den
Sterbefällen handelt es sich nur um die im Berichtszeitraum Gestorbenen.
Totgeborene, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche
Todeserklärungen sind in den Zahlen nicht enthalten.
Die Säuglingssterblichkeit, ausgedrückt als Verhältnis der im ersten Lebensjahr
gestorbenen Kinder je 1.000 Lebendgeborene, wurde in diesem Band im Allgemeinen
unter Berücksichtigung der Geburtenentwicklung berechnet. Störende Einflüsse
durch die Schwankungen der Geborenenzahlen sind dadurch ausgeschaltet.
Endgültige Berechnungen der monatlichen und jährlichen Säuglingssterblichkeit
werden nach folgenden Rechenformeln erstellt:
Monatlich:
q
i
=
M
i
0
+
M
i
1
+
. . .
+
M
i
12
365
x
1.000
G
0
G
1
G
12
12
.
i
t
darin bedeuten:
q
i
= Säuglingssterblichkeit im Monat i,
M
i
O
= Im Kalendermonat i gestorbene
Säuglinge, die im gleichen Kalendermonat geboren wurden,
M
i
= Im Kalendermonat i gestorbene Säuglinge, die im 1. Vormonat geboren wurden,
usw.,
G
O
=
Lebendgeborene im Kalendermonat i,
G
1
=
Lebendgeborene im 1. Vormonat,
usw.,
i
t
= Anzahl der Tage im Berichtsmonat i.
Jährlich:
q
=
M
0
+
M
1
x
1.000
G
0
G
1
darin bedeuten:
q =
Säuglingssterbeziffer,
M
O
=
Im Berichtsjahr gestorbene Säuglinge, die im Berichtsjahr geboren wurden,
M
l
=
Im Berichtsjahr gestorbene Säuglinge, die im Vorjahr geboren wurden,
G
O
=
Lebendgeborene im Berichtsjahr,
G
l
=
Lebendgeborene im Vorjahr.
Berechnungen über
die Säuglingssterblichkeit nach Geschlecht und Altersmonaten auf der Grundlage
der Sterbejahrmethode von Rahts werden seit 1952
jährlich nachgewiesen. Soweit die Säuglingssterbefälle mangels Unterlagen auf
die Lebendgeborenen des Berichtszeitraums bezogen werden mussten, findet sich
in den Tabellen ein entsprechender Hinweis. Unterschiede nach der einfachen
oder genauen Berechnungsmethode machen sich besonders in den monatlichen
Ergebnissen bemerkbar; die Jahresergebnisse weichen bei geringen jährlichen
Schwankungen der Geborenen zahlenmäßig nicht nennenswert voneinander ab.
Bei der Berechnung der Säuglingssterblichkeit nach dem Familienstand der Eltern können die nachträglich erfolgten
Eheschließungen von bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheirateten Eltern nicht berücksichtigt werden. Die
Zahl der Kinder, deren Eltern nach der Geburt heirateten, dürfte die Zahl der erfolgreichen Anfechtungen der Ehelichkeit
von Kindern übersteigen. Die Sterblichkeit der Säuglinge, deren Eltern miteinander verheiratet sind, ist daher geringfügig
zu hoch, die der Säuglinge mit nicht miteinander verheirateten Eltern dagegen etwas zu niedrig berechnet.
Abgekürzte Sterbetafeln werden seit 1957 jährlich für einen
Dreijahresdurchschnitt berechnet. Die Sterbewahrscheinlichkeiten der 1jährigen
und Älteren werden nach der Sterbeziffermethode von Farr
ermittelt, die Säuglingssterblichkeit nach Rahts. Die
Sterbewahrscheinlichkeiten werden nicht ausgeglichen.
Allgemeine Sterbetafeln wurden im früheren Bundesgebiet jeweils im Anschluss an
eine Volkszählung für einen Dreijahreszeitraum erstellt. Die rohen
Sterbewahrscheinlichkeiten wurden (wie 1871/81, 1910/11 und 1932/34) 1949/51
mittels der Geburtsjahrmethode nach Becker-Zeuner,
1960/62 (wie 1881/90 und 1901/10) nach der Sterbejahrmethode nach Rahts und 1970/72 sowie 1986/88 nach der
Sterbeziffermethode nach Farr ermittelt. Die Ausgleichung
der rohen Sterbewahrscheinlichkeiten erfolgte mittels verschiedener Verfahren;
bei der letzten allgemeinen Sterbetafel 1986/88 wurde ein Spline-Ansatz
herangezogen, Die Methoden und Ergebnisse der Allgemeinen Sterbetafeln für das
frühere Bundesgebiet sind in Sonderbeiträgen veröffentlicht worden (zuletzt als
Reihe 1 S. 2 in Fachserie 1).
Die Sterbetafel 1986/88 für Deutschland beruht auf den Ergebnissen der
bundesdeutschen und der DDR-Statistik für diesen Zeitraum. Für die ehemalige DDR wurde
dazu die mittlere Bevölkerung (zum 30. Juni), für das frühere
Bundesgebiet die jahresdurchschnittliche Bevölkerung nach Alter herangezogen.
Es wurden die Sterbeziffermethode nach Farr
(Säuglinge: Rahts) und zur Ausgleichung der rohen
Sterbewahrscheinlichkeiten ein Spline-Ansatz
verwendet.
Über die Sterbefälle nach Todesursachen wird jährlich in der Fachserie 12
"Gesundheitswesen" Reihe 4 berichtet (bis 1974: Fachserie A
"Bevölkerung und Kultur" Reihe 7 "Gesundheitswesen"); vor
1959 in den Bänden 61, 74, 89, 127, 148, 174, 187, 232 und 255 "Statistik
der Bundesrepublik Deutschland".
3.1.4 Die stabile Bevölkerung
Von einer
"stabilen" Bevölkerung spricht man, wenn die relative
Geburtenhäufigkeit und die relative Sterblichkeit in den einzelnen
Altersklassen gleich bleibt. Ein Sonderfall der
"stabilen" Bevölkerung ist gegeben, wenn die Zahl der Lebendgeborenen
gleich der Zahl der Sterbefälle ist. In diesem Fall spricht man von einer
"stationären" oder auch von einer Sterbetafelbevölkerung.
3.1.5 Gerichtliche
Ehelösungen
Die hier nachgewiesenen
Ergebnisse beziehen sich fast ausschließlich auf die Ehescheidungen, da die
beiden anderen im Gesetz unterschiedenen Arten der Ehelösung,
nämlich die Nichtigkeitserklärung der Ehe und die Aufhebung der Ehe,
zahlenmäßig nur eine völlig untergeordnete Rolle spielen.
Ehedauerspezifische Scheidungsziffern werden berechnet, indem die im
Berichtsjahr geschiedenen Ehen eines Eheschließungsjahrgangs auf alle damals
geschlossenen Ehen bezogen werden. Addiert man diese ehedauerspezifischen
Scheidungsziffern über z.B. 25 Jahre hinweg, so entspricht diese Summe
annähernd dem Anteil der geschlossenen Ehen, der - bei konstant bleibender
Scheidungshäufigkeit des Berichtsjahres - innerhalb von 25 Jahren geschieden
würde.
3.1.6 Abgrenzung der
erhobenen Tatbestände und methodische Hinweise hinsichtlich der ehem. DDR
Die Ergebnisse
der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung in den neuen Ländern und
Berlin-Ost basierten bis zum 3. Oktober 1990 auf den in
der ehemaligen DDR üblichen
Definitionen, Erhebungstatbeständen und Methoden. Im Wesentlichen bestanden folgende Unterschiede zur
Bundesstatistik:
Staatsangehörigkeit
und
Religionszugehörigkeit
wurden nicht
nachgewiesen.
Eheschließungen
: Es wurden alle
standesamtlichen Trauungen erhoben, bei denen mindestens ein Partner
seinen ständigen Wohnsitz in der ehem. DDR hatte. Als gemeinsame
voreheliche Kinder der Eheschließenden wurden
Kinder bis zum Alter von sechs Jahren gezählt (Bundesstatistik: 18 Jahre).
Das durchschnittliche Heiratsalter war von 1971 bis 1989 anders als zuvor
ermittelt worden und deshalb ein halbes Jahr niedriger als nach der bis
1970 verwendeten Berechnungsweise (die der der Bundesstatistik entspricht)
ausgewiesen worden.
Geborene
: Als Lebendgeborene wurden
alle Kinder gezählt, bei denen nach dem vollständigen Verlassen des
Mutterleibes, unabhängig von der Durchtrennung der Nabelschnur oder von
der Ausstoßung der Plazenta, Herztätigkeit und Lungenatmung vorhanden war.
Dementsprechend galt ein Kind als totgeboren, wenn von den Lebenszeichen
Herztätigkeit und Lungenatmung beide nicht oder nur eines vorhanden waren
und das Geburtsgewicht mindestens 1.000 g betrug. Bis 1978 war statt des
Gewichtes eine Körperlänge von mindestens 35 cm zur Abgrenzung der
Totgeborenen herangezogen worden. Von 1957 bis 1961 waren -Geborene, bei
denen weder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte noch andere
Lebenszeichen (Herzschlag, Bewegungen) vorhanden waren und die mindestens
35 cm lang waren, als Totgeborene definiert worden.
Es ist anzunehmen, dass sich die bundesdeutsche Definition nicht sofort ab
dem 3. Oktober 1990 allgemein durchsetzte und ein Teil der Geborenen auch
dann noch als Totgeburten gezählt wurde, wenn nur eines der Lebenszeichen
Herztätigkeit oder Lungenatmung oder Pulsieren der Nabelschnur
festgestellt worden war.
Zur Berechnung der allgemeinen Fruchtbarkeitsziffer und der
altersspezifischen Geburtenziffern wurden der
Bestand der Frauen des jeweiligen Alters am Jahresbeginn herangezogen. Für
1989 liegen diese Ziffern auch nach dem bundesdeutschen Verfahren (auf die
Anzahl der Frauen des jeweiligen Alters im Jahresdurchschnitt bezogen)
berechnet vor.
Bei Lebendgeborenen wurde die Gesamtgeburtenfolge der in der bestehenden
Ehe geborenen Kinder, nicht aber deren Lebendgeborenenfolge nachgewiesen.
(Dagegen wurde für Lebendgeborene die Gesamt- und die Lebendgeborenenfolge
sämtlicher von der Mutter geborener Kinder ermittelt, wozu es in der
Bundesstatistik keine Angaben gibt). Auch bezogen sich die Angaben zum
Geburtsdatum des vorhergehenden Kindes nicht auf die in der bestehenden
Ehe geborenen, sondern auf alle Kinder der Mutter (und wurden - im
Gegensatz zur Bundesstatistik - auch für nicht ehelich Lebendgeborene
erfasst).
Gestorbene
: Bei der
Säuglingssterblichkeit wurden die im ersten Lebensjahr Gestorbenen auch
auf die Lebendgeborenen des Berichtsjahres bezogen. Das Geburtsgewicht der
gestorbenen Säuglinge wurde auf je 100 g abgerundet.
Abgekürzte Sterbetafeln wurden jährlich aufgestellt. Sie beruhten auf
einjährigen Sterbekoeffizienten. Allgemeine Sterbetafeln wurden nach der
Geburtsjahrmethode von Becker-Zeuner erstellt.
Ehelösungen
: Nachgewiesen wurden nur
Ehescheidungen (bis 1970 waren auch Nichtigkeitserklärungen erhoben
worden). Das bundesdeutsche Scheidungsrecht war am 3. Oktober 1990 in den
neuen Ländern und Berlin-Ost in Kraft getreten. Bis zum Jahresende 1990
wurden aber für die Erhebung noch die alten Sammelbelege verwendet.
Deshalb sind auch für diesen Zeitraum die Urteile bis auf wenige Fälle
nicht nach der Entscheidung in der Ehesache differenziert erfasst worden.
Die Vergleichbarkeit der Angaben zu Ehedauer, Heiratsalter und
Altersunterschied der geschiedenen Ehegatten mit entsprechenden
Ergebnissen der Bundesstatistik ist wegen unterschiedlicher
Berechnungsmethoden geringfügig eingeschränkt.
_____________
Auszug aus:
Statistisches Bundesamt; Fachserie 1, Reihe 1, verschiedene Jahrgänge.
)
Definition(en)
Lebenserwartung (Bevölkerungsvorausberechnung)
X
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die durchschnittliche Zahl von weiteren Jahren, die ein Mensch in einem bestimmten Alter nach den zum aktuellen Zeitpunkt geltenden
Sterblichkeitsverhältnissen voraussichtlich noch leben könnte. Sie wird mit Hilfe der Periodentafel des Statistischen Bundesamtes
ermittelt, in die die aktuellen Wahrscheinlichkeiten für die einzelnen Altersjahre, im jeweiligen Alter zu sterben, eingehen.
Es handelt sich um eine hypothetische Kennziffer, da sich die Sterbeverhältnisse im Laufe des weiteren Lebens ändern können. Die
Lebenserwartung wird untergliedert nach Geschlecht ausgewiesen. Es wird von der durchschnittlichen Lebenserwartung bei Geburt
(also im Alter von 0 Jahren) und von der ferneren Lebenserwartung, z.B. im Alter von 60 bzw. 65 Jahren gesprochen. Die Summe aus
erreichtem Alter und fernerer Lebenserwartung bzw. die insgesamt zu erwartenden Lebensjahre erhöhen sich mit zunehmendem Alter.
So hat heute ein einjähriges Kind eine höhere Lebenserwartung als ein gerade geborenes, weil es die Risiken, in den ersten Monaten
seines Lebens zu sterben, überwunden hat. Damit hat es höhere Chancen, auch die weiteren Lebensalter zu erreichen.
Anmerkung(en)
Keine Anmerkungen
Aktualität der Daten
Die Angaben für den Zeitraum 2020/2022 wurden am 19.09.2023 ergänzt. Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.