Datenquelle: | Gesundheitsausgabenrechnung |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 13 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Gesundheitsausgabenrechnung liefert differenzierte Daten zu den Trägern der Ausgaben, den Finanzierungsarten sowie zur Verwendung der Mittel nach Leistungen und Leistung erbringenden Einrichtungen. |
Rechtsgrundlage: | Verordnung (EG) Nr. 1.338/2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 2021/1.901 der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2021, Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz - GAPStatG vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2.754, 2.799), Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikverordnung - GAPStatV vom 14. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 369). |
Datenerheber: | Statistisches Bundesamt |
Berichtsweg: | - |
Untersuchungsobjekt: | - |
Kreis der Befragten: | - |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Sekundärstatistisches Rechenwerk. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 1992 |
- zuletzt: | 2023 |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Jährlich. |
- unregelmäßig: | Statistisches Bundesamt, WiSta, verschiedene Hefte. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | - |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Gesundheitsausgaben nach:
Erweiterter Leistungsbereich des Gesundheitswesens nach:
|
Dokumentationsstand: | 16.04.2025 |
Tabelle (gestaltbar): Gesundheitsausgaben in Mio. €
Gesundheitsausgaben in Deutschland in Mio. €. Gliederungsmerkmale: Jahre, Art der Einrichtung, Art der Leistung, Ausgabenträger
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Art der Einrichtung: Einrichtungen insgesamt, Ausgabenträger: Ausgabenträger insgesamt
Art der Leistung | Jahr (absteigend) | |||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1992![]() ![]() | 1993![]() ![]() | 1994![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | 2020
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Hinweis zur Corona-Pandemie: In Anlehnung an Empfehlungen der internationalen Organisationen sind in der Gesundheitsausgabenrechnung der Berichtsjahre 2020, 2021, 2022 und 2023 die pandemiebedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds dem Ausgabenträger öffentliche Haushalte zugeordnet. Dies folgt dem Ansatz, dass es sich um Leistungen handelt, die der gesamten Bevölkerung "zugutekommen" und keinem bestimmten Versichertenkreis zugeordnet werden können. Sonstige coronabedingte Ausgaben werden dem jeweiligen Ausgabenträger zugeordnet.
Die Zuordnung der coronabedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds zu den öffentlichen Haushalten führt bei der Zuordnung zu Leistungsarten und Einrichtungen zu deutlichen Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren. ![]() ![]() | 2021
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Hinweis zur Corona-Pandemie: In Anlehnung an Empfehlungen der internationalen Organisationen sind in der Gesundheitsausgabenrechnung der Berichtsjahre 2020, 2021, 2022 und 2023 die pandemiebedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds dem Ausgabenträger öffentliche Haushalte zugeordnet. Dies folgt dem Ansatz, dass es sich um Leistungen handelt, die der gesamten Bevölkerung "zugutekommen" und keinem bestimmten Versichertenkreis zugeordnet werden können. Sonstige coronabedingte Ausgaben werden dem jeweiligen Ausgabenträger zugeordnet.
Die Zuordnung der coronabedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds zu den öffentlichen Haushalten führt bei der Zuordnung zu Leistungsarten und Einrichtungen zu deutlichen Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren. ![]() ![]() | 2022
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Die Zuordnung der coronabedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds zu den öffentlichen Haushalten führt bei der Zuordnung zu Leistungsarten und Einrichtungen zu deutlichen Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren. ![]() ![]() | 2023
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Hinweis zur Corona-Pandemie: In Anlehnung an Empfehlungen der internationalen Organisationen sind in der Gesundheitsausgabenrechnung der Berichtsjahre 2020, 2021, 2022 und 2023 die pandemiebedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds dem Ausgabenträger öffentliche Haushalte zugeordnet. Dies folgt dem Ansatz, dass es sich um Leistungen handelt, die der gesamten Bevölkerung "zugutekommen" und keinem bestimmten Versichertenkreis zugeordnet werden können. Sonstige coronabedingte Ausgaben werden dem jeweiligen Ausgabenträger zugeordnet.
Die Zuordnung der coronabedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds zu den öffentlichen Haushalten führt bei der Zuordnung zu Leistungsarten und Einrichtungen zu deutlichen Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren. ![]() ![]() | |
![]() | 159.209 | 163.615 | 175.345 | 187.435 | 213.940 | 241.111 | 289.881 | 343.384 | 438.917 | 476.088 | 501.176 | 500.780 |
Investitionen | 6.384 | 6.510 | 6.576 | 7.131 | 6.100 | 6.056 | 6.531 | 6.334 | 8.826 | 8.294 | 9.037 | 9.217 |
![]() | 152.825 | 157.105 | 168.769 | 180.304 | 207.840 | 235.055 | 283.350 | 337.051 | 430.092 | 467.794 | 492.139 | 491.563 |
![]() | 5.895 | 6.326 | 6.586 | 7.125 | 7.216 | 8.559 | 10.397 | 12.030 | 16.164 | 34.383 | 42.561 | 24.835 |
![]() | 44.702 | 46.329 | 49.313 | 51.274 | 56.956 | 64.127 | 77.077 | 90.868 | 109.965 | 111.704 | 115.501 | 118.326 |
![]() | 33.185 | 36.076 | 39.633 | 44.339 | 52.717 | 58.845 | 72.375 | 91.019 | 130.931 | 137.350 | 147.119 | 155.117 |
Unterkunft und Verpflegung | 13.694 | 14.480 | 15.476 | 15.996 | 18.461 | 20.194 | 22.618 | 25.856 | 30.394 | 29.964 | 30.643 | 34.531 |
![]() | 45.363 | 43.146 | 46.233 | 48.616 | 57.486 | 66.026 | 80.544 | 94.206 | 114.205 | 124.700 | 124.355 | 125.687 |
Transporte | 2.050 | 2.355 | 2.678 | 2.921 | 3.532 | 4.084 | 5.102 | 6.818 | 9.392 | 9.968 | 10.946 | 11.401 |
Verwaltungsleistungen | 7.935 | 8.391 | 8.850 | 10.032 | 11.471 | 13.220 | 15.238 | 16.254 | 19.040 | 19.724 | 21.014 | 21.667 |
Die Tabelle wurde am 25.04.2025 09:08 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- GAR, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
Die Methodik der Gesundheitsausgabenrechnung ist im Qualitätsbericht und in den Methodenpapieren beim Statistischen Bundesamt nachzulesen "Gesundheitsausgabenrechnung".
- Allgemeiner GesundheitsschutzX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Dem Bereich des "Allgemeinen Gesundheitsschutzes" werden insbesondere die von den Gesundheitsämtern im Rahmen der Gesundheitsbeobachtung, des Infektionsschutzes, der allgemeinen und speziellen Hygieneüberwachung oder des Umweltmonitorings bereitgestellten Gesundheitsgüter zugeordnet. Als konkrete Beispiele können die AIDS-Tests der Gesundheitsämter und der Impfschutz und genannt werden.Ambulante EinrichtungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Neben den Arzt- und Zahnarztpraxen sowie den Praxen der sonstigen medizinischen Berufe sind es zum einen die Betriebe des Gesundheitshandwerks und zum anderen die Apotheken und der Einzelhandel, die die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Des Weiteren gehören hierzu Einrichtungen der ambulanten Pflege.Ambulanten PflegeXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Es sind die Pflegedienste zu erfassen, die teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen.ApothekenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Zu den Apotheken werden alle öffentlichen Apotheken gerechnet, nicht aber Krankenhausapotheken. Die öffentlichen Apotheken dienen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung aller Teile der Bevölkerung.ArzneimittelXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
[Medikamente] Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen, durch deren Anwendung Krankheiten und Beschwerden geheilt, gelindert oder verhütet werden sollen. Hierzu gehören auch Stoffe, die der Diagnose dienen, die Abwehrkräfte erhöhen oder seelische Zustände beeinflussen sowie Verbandmittel.ArztpraxenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Unter einer Arztpraxis wird eine ambulante Versorgungseinheit mit direktem Patientenkontakt verstanden. Neben Einzelpraxen zählen hierzu auch Gemeinschaftspraxen sowie medizinische Versorgungszentren. Praxen von Allgemeinmedizinerinnen/Allgemeinmedizinern sind ebenso enthalten wie Praxen von Fachärztinnen/Fachärzten. Ambulatorien in denen beispielsweise Dialysebehandlungen oder Chemotherapien durchgeführt werden sowie Zentren für Familienplanung, die medizinische Behandlungen wie Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch vornehmen ohne Unterbringung, werden ebenfalls in dieser Einrichtung berücksichtigt.AusgabenträgerXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Zu den Ausgabenträgern gehören sämtliche öffentliche und private Institutionen, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren. Dies sind die öffentlichen Haushalte, gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, private Krankenversicherung, Arbeitgeber, privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.Ausland (Importe)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Unter der Einrichtung Ausland werden alle Waren oder Dienstleistungen des Gesundheitswesens verbucht, welche die Versicherten aus dem Ausland beziehen bzw. die für sie im Ausland erbracht werden.Definition der Ausgabenträger - laufende GesundheitsausgabenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Definition der Ausgabenträger - laufende Gesundheitsausgaben
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes (laufende Gesundheitsausgaben):Öffentliche Haushalte
Unter dem Ausgabenträger öffentliche Haushalte werden sämtliche gesundheitsrelevanten Ausgaben, die von der öffentlichen Hand - also von Bund, Ländern und Gemeinden- getragen werden, erfasst. Dies beinhaltet unter anderem die Ausgaben im Rahmen der Sozial- und Eingliederungshilfe, des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Leistungen der Kriegsopfer, Asylbewerber und die Krankenhausinvestitionen der Länder. Ausgenommen hiervon sind die Beihilfe- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand. Diese werden nicht dem Ausgabenträger öffentliche Haushalte, sondern dem Ausgabenträger Arbeitgeber zugerechnet.
Hinweis zur Corona-Pandemie: Hinweis zur Corona-Pandemie: In Anlehnung an Empfehlungen der internationalen Organisationen sind in der Gesundheitsausgabenrechnung der Berichtsjahre 2020, 2021, 2022 und 2023 die pandemiebedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds dem Ausgabenträger öffentliche Haushalte zugeordnet. Dies folgt dem Ansatz, dass es sich um Leistungen handelt, die der gesamten Bevölkerung "zugutekommen" und keinem bestimmten Versichertenkreis zugeordnet werden können. Sonstige coronabedingte Ausgaben werden dem jeweiligen Ausgabenträger zugeordnet. Die Zuordnung der coronabedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds zu den öffentlichen Haushalten führt bei der Zuordnung zu Leistungsarten und Einrichtungen zu deutlichen Veränderungen im Vergleich zu den Vorjahren.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung wird momentan von 95 (Stand: Januar 2024) gesetzlichen Krankenkassen getragen. Gut 90% der Bevölkerung sind über dieses Versicherungssystem gegen Krankheit versichert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen dabei die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten sowie Rehabilitations- und pflegerische Maßnahmen.
Soziale Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen getragen, die organisatorisch an die gesetzlichen Krankenkassen angebunden sind. Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beinhalten hauptsächlich die Grund- und Behandlungspflege von Pflegebedürftigen sowie deren hauswirtschaftliche Versorgung.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesundheitsrelevanten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich vor allem auf die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Neben der allgemeinen Rentenversicherung sind in den Ausgaben dieses Ausgabenträgers auch die Ausgaben der knappschaftlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskassen enthalten.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung wird von den gewerblichen Berufsgenossenschaften, den regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen der öffentlichen Hand getragen. Sie stellen Güter und Dienstleistungen zur Verfügung, die zur Wiederherstellung der Gesundheit nach einem Arbeitsunfall dienen oder die Folgen einer Berufskrankheit abmildern.
Private Krankenversicherung
Die Ausgaben des Ausgabenträgers private Krankenversicherung beinhaltet die Ausgaben der im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. organisierten Krankenversicherungsunternehmen sowie die Ausgaben der Krankenversorgung für Bundesbahnbeamte und der Postbeamtenkrankenkasse. Außerdem werden hier auch die Ausgaben der privaten Pflege-Pflichtversicherung erfasst.
Arbeitgeber
Unter dem Ausgabenträger Arbeitgeber werden sämtliche gesundheitsrelevanten Arbeitgeberleistungen erfasst. Dies beinhaltet unter anderem die von den Unternehmen finanzierten Leistungen des betrieblichen Gesundheitsdienstes sowie Beihilfeausgaben der öffentlichen und privaten Arbeitgeber. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht in den laufenden Gesundheitsausgaben enthalten, sondern wird im erweiterten Leistungsbereich ausgewiesen.
Private Haushalte/Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Die privaten Haushalte bestreiten in zunehmendem Maße Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen aus eigenen Mitteln. Dies können Zuzahlungen zu Leistungen der unterschiedlichen Versicherungssysteme sein (z.B. für die bis 2012 eingeführte "Praxisgebühr" im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung) oder die Zahlungen können auf Eigeninitiative beruhen (z.B. im Rahmen der Selbstmedikation von Arzneimitteln oder der Inanspruchnahme von individuellen Gesundheitsleistungen). Auch die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (z.B. Wohlfahrtsverbände) tragen einige Gesundheitsleistungen. Ihre Ausgaben werden ebenfalls unter diesem Ausgabenträger erfasst.
EinrichtungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Definitionen der Gesundheitsausgabenrechnung Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:Einrichtungen
Gesundheitsschutz
Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Einrichtungen der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin, Landesgesundheitsbehörden und Landesministerien sowie Einrichtungen des Bundes wie die Bundesanstalten für Arbeitsschutz-, Arbeitsmedizin bzw. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Darüber hinaus gehören hierzu auch die Ministerien und noch nicht genannte Gesundheitsbehörden sowie der medizinische Dienst der Krankenkassen.
Die Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (z.B. Gesundheitsämter) nehmen die Beobachtung, Begutachtung und Wahrung aller gesundheitlichen Verhältnisse und Belange der Allgemeinheit wahr. Hauptaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind die Gesundheitsplanung, der gesundheitliche Umweltschutz, die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung in gesundheitlichen Fragen sowie die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.
Die sonstigen Einrichtungen des Gesundheitsschutzes beihalten diejenigen Einrichtungen, die nicht unter den öffentlichen Gesundheitsdienst subsumiert werden, z.B. Einrichtungen der Selbsthilfe.
Ambulante Einrichtungen
Neben den Praxen der Ärzte, Zahnärzte sowie der sonstigen medizinischen Berufe sind es zum einen die Betriebe des Gesundheitshandwerks und zum anderen die Apotheken und der Einzelhandel, die die ambulante Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Des weiteren gehören hierzu Einrichtungen der ambulanten Pflege und sonstige ambulante Einrichtungen.
Unter einer Arztpraxis wird eine ambulante Versorgungseinheit mit direktem Patientenkontakt verstanden. Neben Einzelpraxen zählen hierzu auch Gruppenpraxen. Praxen von Allgemeinmedizinern sind ebenso enthalten wie Praxen von Fachärzten.
Eine Zahnarztpraxis ist eine ambulante Einheit mit direktem Patientenkontakt, die primär die zahnärztliche Versorgung zum Ziel hat. Praxen von Mund- und Kieferchirurgen werden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt und den Arztpraxen zugeordnet. Die Praxen von Kieferorthopäden sind wiederum enthalten.
Zu den Praxen sonstiger medizinischer Berufe gehören nicht nur physio-, sprach-, ergo- und musiktherapeutische Praxen, sondern auch Massagepraxen, Praxen von Hebammen, Heilpraktikern oder medizinischen Fußpflegern. Apotheken
Zu den Apotheken werden alle öffentlichen Apotheken gerechnet, nicht aber Krankenhausapotheken und Notapotheken. Die öffentlichen Apotheken dienen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung aller Teile der Bevölkerung.
Vom Gesundheitshandwerk werden in der Regel technische Dienstleistungen im Gesundheitswesen erbracht. Die Anfertigung und Anpassung von Hilfsmitteln, durch die eingeschränkte oder ausgefallene Körperfunktionen ausgeglichen werden sollen, stellen die Hauptaufgabe des Gesundheitshandwerks (z.B. Augenoptik, Zahntechnik) dar. Der Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln ist im wesentlichen auf die Versorgung kranker und behinderter Menschen abgestellt. Der Sanitätsfachhandel oder Sanitätshäuser, zu deren Angebot z.B. Bandagen, Stützhilfen, Rollstühle, Prothesen und sonstige medizinische Hilfsapparate gehören, ist dem Einzelhandel ebenso zuzurechnen wie Drogerien, die neben Produkten der Schönheitspflege auch freiverkäufliche Arzneimittel anbieten.
Ambulante Pflegedienste sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Fachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Zusätzlich gehört üblicherweise die medizinische Behandlungspflege zum Leistungsspektrum der Einrichtungen.
Zu den sonstigen ambulanten Einrichtungen zählen beispielsweise Beratungsstellen, sozialpsychiatrische und psychosoziale Dienste, Tagesstätten für psychisch Kranke und Behinderte sowie Krankenhaussozialdienste. Ebenso sind gewerbliche Mahlzeitendienste hinzuzurechnen.Stationäre und teilstationäre Einrichtungen
Unter den Einrichtungen der stationären und teilstationären Gesundheitsversorgung werden Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege sowie Einrichtungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation subsumiert.
Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen Kranke untergebracht werden und in denen durch ärztliche Hilfeleistung erstrebt wird, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern sowie Entbindungsheime mit regelmäßiger ärztlicher Behandlung. Einbezogen werden auch einige Krankenhäuser ohne Betten sowie zum Teil auch Krankenhäuser, die vorwiegend nur bestimmten Personengruppen zur Verfügung stehen, wie die Krankenhäuser und -abteilungen in Justizvollzugsanstalten und die Bundeswehrkrankenhäuser. Hochschulkliniken sind ebenfalls enthalten.
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, die der stationären/teilstationären Behandlung dienen, um durch Anwendung von Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie) und anderen geeigneten Hilfen eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder einer drohenden Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen repräsentieren die Grundgesamtheit der Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält. Zu den Einrichtungen der stationären und teilstationären Pflege zählen Altenpflegeheime/Altenkrankenheime sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege.
Bei den Einrichtungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation ist eine Abgrenzung des Gesundheitswesens besonders schwierig. Leistungen dieser Einrichtungen werden nur dann einbezogen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitation stehen. Zu den Einrichtungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation gehören vornehmlich Tagesstätten für Behinderte. Heime und Werkstätten für Behinderte werden demgegenüber nicht einbezogen.
Rettungsdienste
Rettungsdienste beinhalten die Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung. Sie können sowohl öffentlich als auch privat organisiert sein. Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht in der Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten am Einsatzort, der Herstellung der Transportfähigkeit dieser Personen und der fachgerechten Betreuung mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zur Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.Verwaltung
Der fiktiven Einrichtung "Verwaltung" werden in der Gesundheitsausgabenrechnung die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung und der weiteren Ausgabenträger zugeordnet.Sonstige Einrichtungen und private Haushalte
Unter den "sonstigen Einrichtungen und privaten Haushalten" werden u.a. Einrichtungen anderer Wirtschaftszweige (Taxiunternehmen, Forschungseinrichtungen etc.) sowie private Haushalte, in denen z.B. Privatpersonen Angehörige oder Bekannte pflegen, subsummiert.Ausland (Importe)
Als "Ausland" werden alle Einrichtungen außerhalb Deutschlands definiert.Investitionen
Die Ermittlung der Investitionstätigkeit im Gesundheitswesen gestaltet sich aufgrund der praktischen Möglichkeiten des vorhanden Datenmaterials derzeit äußerst schwierig. In der Gesundheitsausgabenrechnung wird deshalb ein pragmatischer Ansatz verfolgt, bei dem die Investitionen primär über die Ausgabenträger ermittelt werden.
Dies sind insbesondere die Investitionsausgaben und Investitionszuschüsse der öffentlichen Haushalte. Dazu zählen die im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) durch die Länder und den Bund zu tragenden Mittel, die Eigenmittel der öffentlichen Krankenhäuser sowie die öffentlichen Investitionen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen.
Die Investitionen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung werden aus ihren jährlichen Rechnungsergebnissen abgeleitet. Sie beinhalten die Investitionen für Grundstücke, Gebäude, Geräte und Einrichtungsgegenstände. Bei den drei erstgenannten Ausgabenträgern werden zusätzlich die entsprechenden Investitionsausgaben für deren eigene Unternehmen bzw. Eigenbetriebe berücksichtigt.
Die darüber hinausgehenden in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. der Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitshandwerk/-einzelhandel) getätigten Investitionen können dagegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgebildet werden. Sie werden den Einrichtungen jedoch indirekt über die in den Leistungsabrechnung enthaltenen Abschreibungsbestandteile vergütet und sind somit implizit in den Gesundheitsausgaben enthalten.Sonstige Definitionen
Ausgabenträger
Zu den Ausgabenträgern gehören sämtliche öffentlichen und privaten Institutionen, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren. Dies sind die öffentlichen Haushalte, gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, private Krankenversicherung, Arbeitgeber, privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.Einkommensleistungen
Einkommensleistungen dienen zum Lebensunterhalt der Kranken, Berufs- oder Erwerbsunfähigen. Dies geschieht durch die Zahlung von Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeldern, vorzeitigen Renten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sowie durch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft. Außerdem fallen auch Beiträge zur Rentenversicherung für private Pflegepersonen und entsprechende Leistungen für die Empfänger sozialer Leistungen darunter.Gesamtgesundheitsausgaben (OECD)
Die Gesamtgesundheitsausgaben nach den Abgrenzungen der OECD ergeben sich aus den deutschen Gesundheitsausgaben abzüglich der Investitionen.Kaufkraftparitäten
Kaufkraftparitäten sind intervalutarische Kurse, bei denen die Kaufkraft von Währungen in den verschiedenen Ländern gleich ist. Das heißt, dass man mit einer gegebenen Geldmenge, die mit dem Kurs der Kaufkraftparitäten in verschiedene Währungen umgerechnet wird, den gleichen Warenkorb an Gütern und Dienstleistungen in allen Ländern kaufen kann. Die Kaufkraftparitäten sind somit die Umrechnungskurse, die die Unterschiede in den Preisniveaus zwischen den einzelnen Ländern beseitigen.Laufende Gesundheitsausgaben (OECD)
In den laufenden Gesundheitsausgaben der OECD sind im Vergleich zu den deutschen Gesundheitsausgaben keine Investitionen sowie keine Ausgaben für Forschung und Ausbildung enthalten. Sie entsprechen den Gesamtgesundheitsausgaben (OECD) abzüglich der Ausgaben für Forschung und Ausbildung.
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Früherkennung von KrankheitenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Bei den Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten steht das rechtzeitige Erkennen einer Erkrankung, einer Störung bzw. Fehlbildung oder eines sonstigen Gesundheitsschadens im Vordergrund. Diese Maßnahmen werden in der Literatur auch als sekundäre Prävention bezeichnet. Vor allem die von gesetzlichen und privaten Krankenkassen angebotenen Vorsorgeuntersuchungen bei Säuglingen und Kleinkindern, die Schwangeren- und Krebsvorsorge sowie die Früherkennungsuntersuchungen bei Herz-/Kreislauferkrankungen werden hier erfasst.Gesamtgesundheitsausgaben (OECD)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die Gesamtgesundheitsausgaben nach den Abgrenzungen der OECD ergeben sich aus den deutschen Gesundheitsausgaben abzüglich der Ausgaben für Forschung und Investitionen.GesundheitsförderungXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Zielt eine Leistung darauf ab, das Verhalten eines Einzelnen oder einer Gruppe in einer ganz bestimmten Weise zu beeinflussen oder zu fördern, um dadurch den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern oder zu erhalten, wird sie innerhalb der Leistungskategorie Prävention/Gesundheitsschutz zum Zweig Gesundheitsförderung gezählt. In der GAR werden unter dieser Leistungsart auch Leistungen zur Vorbeugung spezifischer Krankheiten erfasst, welche unter dem Terminus "primäre Prävention" geläufig sind. Das Leistungsspektrum, das dabei von staatlichen, privaten und betrieblichen Einrichtungen angeboten wird, ist breit gefächert und reicht von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge über AIDS-Beratung bis hin zu zahnprophylaktischen Leistungen. Zur Gesundheitsförderung werden außerdem die von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen erbrachten Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsleistungen gerechnet.Nach www.gesundheit.de:
Gesundheitsförderung sind nach der WHO (Ottawa-Charta) alle Maßnahmen, die sowohl auf die Veränderung und Förderung des individuellen Verhaltens als auch der Lebensverhältnisse im positiven Sinne abzielen. Ziel der Gesundheitsförderung ist es, bestehende Ungleichheiten bezüglich des Gesundheitszustandes und der Lebenserwartung unterschiedlicher sozialer Gruppen zu reduzieren. Die Gesundheitsförderung erstreckt sich auf fünf wesentliche Handlungsbereiche:- Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik,
- Schaffung gesundheitsfördernder Lebenswelten,
- Unterstützung gesundheitsbezogener Gemeinschaftsaktionen,
- Neuorientierung der Gesundheitsdienste und anderer gesundheitsrelevanter Einrichtungen,
- Förderung der Entwicklung persönlicher Kompetenzen.
(Quelle: Roche Lexikon Medizin, 4. Auflage; © Urban & Fischer Verlag, München 1999)
Gesundheitshandwerk/-einzelhandelXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Vom Gesundheitshandwerk werden in der Regel technische Dienstleistungen im Gesundheitswesen erbracht. Die Anfertigung und Anpassung von Hilfsmitteln, durch die eingeschränkte oder ausgefallene Körperfunktionen ausgeglichen werden sollen, stellen die Hauptaufgabe des Gesundheitshandwerks (zum Beispiel Augenoptik) dar. Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln ist im Wesentlichen auf die Versorgung kranker und behinderter Menschen ausgerichtet. Der Sanitätsfachhandel oder Sanitätshäuser, zu deren Angebot zum Beispiel Bandagen, Stützhilfen, Rollstühle, Prothesen und sonstige medizinische Hilfsapparate gehören, ist dem Einzelhandel ebenso zuzurechnen wie Drogerien, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten.GesundheitsschutzXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes umfassen kommunale Einrichtungen wie Gesundheitsämter, Einrichtungen der Länder mit Aufgaben wie Wasserschutz, Lebensmittelkontrolle, Lebensmittelüberwachung, Kommunalhygiene und Umweltmedizin, Landesgesundheitsbehörden sowie Einrichtungen des Bundes wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beziehungsweise die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Darüber hinaus gehören auch die noch nicht genannten Gesundheitsbehörden sowie Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Beratungsstellen in den Gesundheitsschutz.GrundleistungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Grundleistungen sind Leistungen, die zum Kernbereich jeder ärztlichen Tätigkeit gehören. Dazu zählen neben der Beratung von Patientinnen/Patienten, der Ausstellung von Rezepten und Hausbesuchen insbesondere auch eingehende Untersuchungen an Organsystemen und die Erstellung von ärztlichen Berichten.Gutachten/KoordinationXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Der Leistungsart ″Gutachten und Koordination″ werden in der GAR vor allem die Ausgaben für die gutachtlichen Stellungnahmen des sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienstes der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zugeordnet. Die Begutachtungsaufgaben erstrecken sich dabei u.a. auf die Prüfung von Arbeitsunfähigkeitsfällen, die Klärung von Anspruchsvoraussetzungen bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer stationären Behandlung oder der Voraussetzungen für den Bezug von Pflegeversicherungsleistungen. Die Begutachtungs-, Beratungs- und Prüfungsaufgaben des sozialmedizinischen Dienstes der gesetzlichen Rentenversicherung bei medizinischen Reha-Leistungen oder Rentenanträgen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind hier ebenfalls enthalten.HilfsmittelXZusatzinformationen zur Fundstelle
Hilfsmittel sind Gegenstände, die beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen, ergänzen oder erleichtern, um dadurch einer Behinderung vorzubeugen beziehungsweise diese auszugleichen. Neben Körperersatzstücken, Seh- und Hörhilfen sind dies insbesondere sämtliche Formen orthopädischer Hilfsmittel.InvestitionenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die Ermittlung der Investitionstätigkeit im Gesundheitswesen gestaltet sich aufgrund der praktischen Möglichkeiten des vorhandenen Datenmaterials derzeit äußerst schwierig. In der Gesundheitsausgabenrechnung wird deshalb ein pragmatischer Ansatz verfolgt, bei dem die Investitionen primär über die Ausgabenträger ermittelt werden. Dies sind insbesondere die Investitionsausgaben und Investitionszuschüsse der öffentlichen Haushalte für Krankenhäuser sowie die öffentlichen Investitionen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen. Die Investitionen der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der privaten Krankenversicherung werden aus ihren jährlichen Rechnungsergebnissen abgeleitet. Die darüberhinausgehenden in den unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. der Arztpraxen, Apotheken und Gesundheitshandwerk/-einzelhandel) getätigten Investitionen können dagegen nicht abgebildet werden. Sie werden den Einrichtungen jedoch indirekt über die in den Leistungsabrechnungen enthaltenen Abschreibungsbestandteile vergütet und sind somit implizit in den Gesundheitsausgaben enthalten.Investitionen (Einrichtungen)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die fiktive Einrichtung 'Investition' fasst die getätigten Investitionsleistungen zusammen. Dieses Vorgehen wurde gewählt, um die aggregierten Größen 'Gesundheitsausgaben' und 'laufende Gesundheitsausgaben' sowohl über die Klassifikation der Leistungsarten als auch über diejenige der Einrichtungen berechnen zu können.Krankenhäuser (GAR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können. Hochschulkliniken sind hier ebenfalls enthalten.LaborleistungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Laborleistungen stehen häufig am Anfang der Diagnoseerstellung durch das ärztliche Fachpersonal, fallen aber auch im Rahmen von Routineuntersuchungen oder bei der Beurteilung des Heilungsprozesses an. Sie umfassen die Eingangsbegutachtung des Probenmaterials, die Probenvorbereitung, die Untersuchung des Materials sowie die Erstellung der Befunddokumentation. Histologische, zytologische und zytogenetische Leistungen werden ebenfalls den Laborleistungen zugewiesen.LeistungsartenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die Klassifikation der Leistungsarten gliedert die Ausgaben funktional. So werden z.B. ärztliche Leistungen, pflegerische und therapeutische Leistungen, Leistungen für Waren, Leistungen zum Ausgleich krankheitsbedingter Folgen etc. unterschieden.Mutterschaftsleistungen - GesundheitsausgabenrechnungXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Unter der Kategorie Mutterschaftsleistungen werden die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft oder einer Entbindung von Hebammen oder Entbindungshelfern durchgeführten Leistungen ausgewiesen. Dazu gehören auch die Vergütungen für die U1-Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind, sofern sie von einer Hebamme bzw. einen Entbindungshelfer durchgeführt wird. Ausgaben für ärztliche Leistungen, Arznei-, Verband- und Heilmittel werden ebenso wie die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung, im Falle einer stationären Entbindung, nicht zu den Mutterschaftsleistungen gezählt.Pflegerische Leistungen (GAR)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Pflegerische Leistungen umfassen das gesamte Spektrum (Grund-, Behandlungs- und Intensivpflege) pflegerischen Handelns insbesondere auch im Bereich der Langzeitpflege. Während bei der Grundpflege die Unterstützung und Hilfestellung bei Tätigkeiten des täglichen Lebens im Vordergrund steht, schließt die ärztliche verordnete Behandlungspflege auch Maßnahmen wie Injektionen, Verbände, Medikamentengabe und Infusionen mit ein. Die Intensivpflege widmet sich insbesondere der Betreuung schwerstkranker Patientinnen/Patienten mit bedrohten oder stark beeinträchtigten Vitalfunktionen. Die im Rahmen der häuslichen Pflege erbrachte hauswirtschaftliche Versorgung wird ebenfalls als pflegerische Leistung angesehen.Pflegerische/therapeutische LeistungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die Kategorie pflegerische/therapeutische Leistungen beinhaltet Leistungen, die darauf abzielen die Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Fähigkeiten und das Handeln einer Person zu lindern oder zu beseitigen. Gesundheit und Selbständigkeit des Erkrankten sollen wiederhergestellt, gefördert oder erhalten werden. Der Bereich der Pflege umfasst dabei nicht nur die in Krankenhäusern, sondern auch die in den übrigen stationären und ambulanten Institutionen des Gesundheitswesens erbrachten pflegerischen Leistungen.Praxen sonstiger medizinischer BerufeXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
In Praxen sonstiger medizinischer Berufe werden heilkundliche und humanmedizinische Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von ärztlichem Fachpersonal, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patienten besitzen, ausgeübt. Hierzu zählen beispielsweise Praxen von Physio-, Ergo- und Sprachtherapeutinnen/-therapeuten, Psychologischen Psychotherapeutinnen/-therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-therapeuten und Hebammen/Entbindungspflegern. Auch die Tätigkeiten von selbstständigen Dentalhygienikerinnen/-hygienikern werden den Praxen sonstiger medizinischer Berufe zugeordnet.Prävention/GesundheitsschutzXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Unter der Leistungskategorie Prävention/Gesundheitsschutz werden in der Gesundheitsausgabenrechnung sämtliche Leistungen zusammengefasst, die bereits im Vorfeld oder im Frühstadium einer Erkrankung greifen und deren Entstehen oder weitere Verbreiterung verhindern sollen. Hierzu gehören auch die von den Ministerien, den Gesundheitsämtern und sonstigen Institutionen erbrachten Überwachungs- und Aufsichtsfunktionen.RettungsdiensteXZusatzinformationen zur Fundstelle
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Rettungsdienste beinhalten die Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung. Sie können sowohl öffentlich als auch privat organisiert sein. Die Aufgabe des Rettungsdienstes besteht in der Durchführung lebensrettender Maßnahmen bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten am Einsatzort, der Herstellung der Transportfähigkeit dieser Personen und der fachgerechten Betreuung mit besonders ausgestatteten Rettungsmitteln zur Beförderung in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.SonderleistungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Bei Sonderleistungen handelt es sich insbesondere um das breite Spektrum der fachärztlichen Tätigkeit, worunter Leistungen der Chirurgie, der Inneren Medizin, der Augenheilkunde usw. fallen. Aber auch Leistungen, die in Verbindung mit der ärztlichen Grundversorgung von Patientinnen/Patienten anfallen, wie zum Beispiel das Anlegen von Verbänden oder das Verabreichen von Injektionen werden den Sonderleistungen zugeordnet. Obwohl die Unterscheidung in Grund- und Sonderleistungen prinzipiell nicht an die Einrichtung, in der die Leistungen erbracht werden, gebunden ist, wurden in der Gesundheitsausgabenrechnung bestimmte Konventionen getroffen. Wegen des komplexen ärztlichen Leistungsgeschehens in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden dort per definitionem nur Sonderleistungen erbracht. Im zahnärztlichen Bereich sind die Sonderleistungen der Prothetik und der Kieferorthopädie vorbehalten.Sonstige Einrichtungen/private HaushalteXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Unter den "sonstigen Einrichtungen und privaten Haushalten" werden u.a. Einrichtungen anderer Wirtschaftszweige, die Gesundheitsleistungen oder -waren anbieten (z.B. Taxiunternehmen, die Krankenfahrten durchführen), subsumiert. Des Weiteren werden auch Leistungen der privaten Haushalte, z.B. die Pflege von Angehörigen oder Bekannten durch Privatpersonen, unter dieser Einrichtung verbucht.Sonstiger medizinischer BedarfXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Der sonstige medizinische Bedarf umfasst u.a. Implantate, Blutprodukte, ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial. Instrumente, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, Labor- und Dialysebedarf sind ebenfalls enthalten.Stationäre/teilstationäre EinrichtungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Stationäre Pflegeeinrichtungen repräsentieren die Grundgesamtheit der Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält. Zu den Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege zählen unter anderem Altenpflegeheime sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Es sind die Pflegeeinrichtungen zu erfassen, die teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen.Stationäre/teilstationäre PflegeXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Stationäre Pflegeeinrichtungen repräsentieren die Grundgesamtheit der Pflegeeinrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Teilstationäre Pflegeeinrichtungen unterscheiden sich von den stationären dadurch, dass der Pflegebedürftige zeitlich befristete Pflege und Betreuung erhält. Zu den Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege zählen unter anderem Altenpflegeheime sowie Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Es sind die Pflegeeinrichtungen zu erfassen, die teilweise oder ausschließlich Leistungen nach SGB XI erbringen.Strahlendiagnostische LeistungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Zur Strahlendiagnostik zählen neben röntgendiagnostischen und computertomographischen Leistungen auch die Magnetfeld-Resonanz-Tomographie (MRT) und die nuklearmedizinischen In-vivo-Untersuchungen. Sofern für die Diagnostik die Einbringung bestimmter Stoffe (Kontrastmitteleinbringungen) erforderlich ist, sind auch diese Leistungen enthalten.Therapeutische LeistungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Zu den therapeutischen Leistungen zählen sämtliche Maßnahmen, die zur Besserung oder Heilung einer Krankheit beitragen, indem sie gezielt deren Ursachen oder auslösende Faktoren angehen und versuchen, diese zu beseitigen oder zu mildern. Hierunter fallen insbesondere physio- und psychotherapeutische Leistungen sowie die von Heilpraktikerinnen/Heilpraktikern, Logopädinnen/Logopäden und Chiropraktikerinnen/Chiropraktikern usw. erbrachten Leistungen. Die im Rahmen der ärztlichen Behandlung erbrachten physikalisch-medizinischen Leistungen werden ebenfalls zu den therapeutischen Leistungen gezählt.TransporteXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Zu den Transporten zählen insbesondere die im Rahmen einer Erstversorgung oder im Rahmen einer Beförderung von Notfallpatientinnen/Notfallpatienten anfallenden Ausgaben für Rettungs- und Notarztwagen oder Flugrettung sowie die Ausgaben für dabei anfallende Erste-Hilfe-Maßnahmen. Auch Aufwendungen für die Beförderung in Krankentransportwagen, Taxen und Mietwagen gehören dazu.Unterkunft/VerpflegungXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Die Hotelleistungen in stationären und teilstationären Einrichtungen werden als Unterkunft/Verpflegung bezeichnet. Hier werden auch die Investitionskosten, die den Bewohnerinnen/Bewohnern von (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen in Rechnung gestellt werden, erfasst.VerwaltungXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Der fiktiven Einrichtung "Verwaltung" werden in der Gesundheitsausgabenrechnung die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung und der weiteren Ausgabenträger zugeordnet. Außerdem werden unter dieser Einrichtung auch die Leistungen des Medizinischen Dienstes und die Verwaltungsleistungen der Gesundheitsministerien verbucht.VerwaltungsleistungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
In die "Verwaltungsleistungen" fließen vor allem die Personalausgaben der Ausgabenträger, deren Aufwendungen für die Durchführung von Verwaltungsarbeiten sowie die Beiträge an Verbände und Vereine ein. Aus methodischen Gründen werden bei der Gesundheitsausgabenrechnung jedoch nicht alle Verwaltungskosten der Ausgabenträger einbezogen (z.B. Ausgaben für Finanzausgleiche und Abschreibungen). Die in der Gesundheitsausgabenrechnung ausgewiesenen Verwaltungsleistungen sind deshalb nicht mit den von den Kassen veröffentlichten Verwaltungskosten gleichzusetzen. Die Verwaltungsleistungen werden mehrheitlich der zu diesem Zweck dargestellten Einrichtung "Verwaltung" zugewiesen.Vorsorge-/RehabilitationseinrichtungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung der Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, verbessert und den Patientinnen/Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte geholfen werden soll und die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.WarenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Als Waren werden in der Gesundheitsausgabenrechnung physische medizinische Leistungen bezeichnet. Hierzu zählen Arznei- und Hilfsmittel sowie der sonstige medizinische Bedarf. Die im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz und der kieferorthopädischen Behandlung eingesetzten Materialien und Laborleistungen werden ebenfalls den Waren zugeordnet.ZahnarztpraxenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Eine Zahnarztpraxis ist eine ambulante Einheit mit direktem Patientenkontakt, die primär die zahnärztliche Versorgung zum Ziel hat. Die Praxen von Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden sind in dieser Einrichtungsart enthalten. Die Leistungen von praxiseigenen Laboren und gewerblichen Laboren, welche Material- und Laborleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz und der kieferorthopädischen Behandlung erbringen, werden ebenfalls den Zahnarztpraxen zugeordnet.Zahnersatz (Material-/Laborkosten)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Unter dieser Leistungsart werden in der Gesundheitsausgabenrechnung die Kosten für Material- und Laborleistungen, die im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz und der kieferorthopädischen Behandlung anfallen und von praxiseigenen oder gewerblichen Labors erbracht werden, zusammengefasst. Dazu zählen unter anderem festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz sowie der Totalersatz zur Versorgung eines zahnlosen Mundes.Ärztliche LeistungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes:
Als ärztliche Leistungen gelten alle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit von Ärzten anfallenden Untersuchungs- und Behandlungsleistungen mit Ausnahme der physikalisch-medizinischen Leistungen, diese werden im Hinblick auf das SHA unter den therapeutischen Leistungen verbucht. Für die Unterteilung der ärztlichen Leistungen in Grund-, Sonder-, Labor- und strahlendiagnostische Leistungen wurde auf die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ / GOZ) sowie den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM / BEMA) zurückgegriffen. Sie regeln, für welche Leistungen und in welcher Höhe Ärztinnen/Ärzte von Patientinnen/Patienten bzw. von den gesetzlichen Krankenkassen Honorare fordern dürfen und eignen sich deshalb in besonderem Maße für eine detaillierte Darstellung der ärztlichen Leistungsstruktur.
- Keine Anmerkungen

Zusatzinformationen zur Fundstelle
Gesundheitsausgabenrechnung
- 06.04.2021:
Bei der jährlichen Fortschreibung werden alle Jahre rückwirkend korrigiert.
- Die Angaben für das Jahr 2023 wurden am 16.04.2025 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zu Gesundheitsausgaben in Deutschland als Anteil am BIP und in Mio. € (Zeitreihen)
- Zur Gesundheitsausgabenrechnung gemäß dem international verwendeten "System of Health Accounts (SHA)"
-
Methoden und Grundlagen der Gesundheitsausgabenrechnung
-
Methodenpapier: Zusammenhänge und Unterschiede zwischen der Gesundheitsausgabenrechnung und Finanzierungsrechnung
- Vgl. auch
Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikatoren: 10.4, 10.05, 10.07).
- Finanzierung der Gesundheitsausgaben in Deutschland in Mio. Euro
- Revenues of health care financing schemes in millions of Euro
- Gesundheitsausgaben in Deutschland, erweiterter Leistungsbereich des Gesundheitswesens in Mio. Euro
- Gesundheitsausgaben in Deutschland in Mio. Euro, je Einwohner
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 25.04.2025