Tabelle (gestaltbar): Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Durchschnittliches Zugangsalter ab 2000

Tabelle (gestaltbar): Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Durchschnittliches Zugangsalter ab 2000

Durchschnittliches Zugangsalter bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland, Geschlecht, 1. Diagnose (ICD-10), Rentenversicherungszweig

Diese Tabelle bezieht sich auf:
Geschlecht: Männlich, Rentenversicherungszweig: Gesetzliche Rentenversicherung

1. Diagnose (ICD-10)Jahr (absteigend)
anzeigen2000 
 
 
anzeigen2005
 
anzeigen2010
 
anzeigen2015
 
2020
 
ausblendenE65-E68 Adipositas und sonstige Überernährung52,5451,2250,8852,3353,55
E66 Adipositas52,4950,9350,8752,25.
E65 Lokalisierte Adipositas.....
E66.0 Adipositas durch übermäßige Kalorienzufuhr.....
E66.1 Arzneimittelinduzierte Adipositas.....
E66.2 Übermäßige Adipositas mit alveolärer Hypoventilation.....
E66.8 Sonstige Adipositas.....
E66.9 Adipositas, nicht näher bezeichnet.....
E67 Sonstige Überernährung.....
E67.0 Hypervitaminose A.....
E67.1 Hyperkarotinämie.....
E67.2 Megavitamin-B6-Syndrom.....
E67.3 Hypervitaminose D.....
E67.8 Sonstige näher bezeichnete Überernährung.....
E68 Folgen der Überernährung.....

Die Tabelle wurde am 25.04.2025 07:30 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

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Diese Tabelle bezieht sich auf folgende Blattmerkmale:Neue Auswahl:
MerkmalDerzeit eingestellte MerkmalsausprägungAuswahl einer neuen Merkmalsausprägung
GeschlechtMännlich
RentenversicherungszweigGesetzliche Rentenversicherung

Merkmal in Zeilen oder Spalten ändern:MerkmalZeileSpalteBlatt
Jahr
Geschlecht
1. Diagnose (ICD-10)
Rentenversicherungszweig
Die Tabelle enthält 15 Zellen (15 Zeilen und 1 Spalten).  

Werteauswahl

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Datenquelle(n)/Ansprechpartner

  • Statistik des Rentenzugangs, Deutsche Rentenversicherung Bund (Informationen zu 
    , Informationen zur 
    )

Definition(en)

Anmerkung(en)

  • Die ausgewiesenen Werte beziehen sich auf die Rentenzugänge nach SGB VI sowie die Renten nach Art. 2 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) wegen verminderter Erwebsfähigkeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), ohne Nullrenten und ohne Renten für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres.
  • Renten nach Art. 2 Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) werden ab dem Jahr 2001 nicht mehr dargestellt.

Aktualität der Daten

  • Die Angaben für das Jahr 2020 wurden am 20.01.2022 ergänzt.
    Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.

Links auf andere Fundstellen


Gesundheitsberichterstattung des Bundes 25.04.2025