Datenquelle: | Statistik der Leistungen zur Rehabilitation |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner(in): |
Herr
Ralf
Sigl |
- Organisationseinheit: | Bereich 0512 |
- Telefon: | +49 931 6002-73239 |
- Fax: | +49 931 6002-73203 |
- E-Mail / Kontakt: | ralf.sigl@drv-bund.de |
Datenhalter: | Deutsche Rentenversicherung Bund [DRV Bund] |
- Straße: | Berner Straße 1 |
- Postleitzahl/Ort: | 97084 Würzburg |
- Telefon: | +49 931 6002-0 |
- Fax: | +49 931 6002-73203 |
- E-Mail / Kontakt: | statistik-wbg@drv-bund.de |
- Internet: | http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | - |
Rechtsgrundlage: | § 4 RSVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung). |
Datenerheber: | Rentenversicherungsträger. |
Berichtsweg: | - |
Untersuchungsobjekt: | Abgeschlossene medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen). |
Kreis der Befragten: | Empfänger von Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsleistungen) der gesetzlichen Rentenversicherung. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Überwiegend prozessproduzierte Daten. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 1954 |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik der Deutschen Rentenversicherung (ehemals: Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, VDR Statistik) "Rehabilitation"; Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen; Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung in Zahlen; Deutsche Rentenversicherung Bund, Info; Statistikportal der Rentenversicherung (www.statistik-rente.de). |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Abgeschlossene Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach:
|
Dokumentationsstand: | 24.05.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (ab 2000)
Abgeschlossene stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe für Erwachsene in der Gesetzlichen Rentenversicherung (Anzahl). Gliederungsmerkmale: Jahre, Wohnort, Geschlecht, 1. Diagnose (ICD-10)
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Wohnort: Alle Wohnorte, Geschlecht: Alle Geschlechter
1. Diagnose (ICD-10) | Jahr (absteigend) | ||||||
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Info
X
![]() Zusatzinformationen zur Fundstelle
Von 1995 bis 1999 wurden die Daten nach ICD-9 erhoben. Die Angaben sind daher in einer separaten gestaltbaren Tabelle - Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (1995-1999) - aufgeführt; siehe Links auf andere Fundstellen.
![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | ![]() ![]() ![]() | 2020![]() ![]() | 2021![]() ![]() | 2022![]() ![]() | |
J09 Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Infuenzavieren | - | - | - | - | ... | - | - |
J09-J11 Grippe | - | - | - | - | ... | - | - |
J10 Grippe durch saisonale Influenzaviren | - | - | - | - | ... | - | - |
J10.0 Grippe mit Pneumonie, saisonale Influenzaviren nachgewiesen | - | - | - | - | ... | - | - |
J10.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen | - | - | - | - | ... | - | - |
J10.8 Grippe mit sonstigen Manifestationen, saisonale Influenzaviren nachgewiesen | - | - | - | - | ... | - | - |
J11 Grippe, Viren nicht nachgewiesen | - | - | - | - | ... | - | - |
J11.0 Grippe mit Pneumonie, Viren nicht nachgewiesen | - | - | - | - | ... | - | - |
J11.1 Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen, Viren nicht nachgewiesen | - | - | - | - | ... | - | - |
J11.8 Grippe mit sonstigen Manifestationen, Viren nicht nachgewiesen | - | - | - | - | ... | - | - |
Die Tabelle wurde am 24.04.2025 06:09 Uhr unter www.gbe-bund.de erstellt.

Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- Statistik der Leistungen zur Reha, Deutsche Rentenversicherung Bund (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
MethodikXZusatzinformationen zur Fundstelle
Datenhalter: Deutsche Rentenversicherung Bund
Statistik der Leistungen zur Rehabilitation
1. Grundlagen, Durchführung und Auswertung
1.1 Vorbemerkung
Mit der Veröffentlichung "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" wird eine umfassende Auswertung der Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge, der sonstigen Leistungen zur Teilhabe und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt.
Die Daten beinhalten neben den wichtigsten demographischen Merkmalen auch Daten aus den ärztlichen Entlassungsberichten. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf die abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe des gesamten Bundesgebietes.1.2 Grundlagen und Inhalt der Statistik
Die Statistik hat durch § 79 des 4. Buches Sozialgesetzbuch eine Rechtsgrundlage erhalten, die mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung präzisiert wurde.
Grundlage der Statistik sind die Verwaltungsvorgänge zur Feststellung von Leistungen zur Teilhabe bei den 14 Regionalträgern, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Für jeden Berechtigten, der eine medizinische Leistung zur Rehabilitation gemäß §§ 14, 15, 15a, 17, 31 SGB VI oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 16 SGB VI erhalten hat, werden vor, während und bei Abschluss der Leistung Daten erhoben, die zur ärztlichen Begutachtung sowie zur organisatorischen Abwicklung der Leistung zur Teilhabe Verwendung finden. Diese Daten und einige weitere statistische Merkmale, die der Versicherungsträger aus dem Versicherungskonto bereitstellt, werden zu einer Reha-Statistik-Datenbasis (RSD) zusammengeführt. In der Reha-Statistik-Datenbasis werden somit die wichtigsten Sachverhalte zur Rehabilitation beim Versicherungsträger miteinander verknüpft. Sie dient als Datengrundlage für die Berichterstattungen über Rehabilitation mit Ausnahme der monatlichen Statistik über die Anträge auf Rehabilitationsleistungen und ihre Erledigung gemäß § 3 RSVwV und der monatlichen Reha-Antragslaufzeiten-Statistik. Die Anzahl der ausgewiesenen "abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe" ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich in demselben Jahr abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe und den Leistungen, bei denen das gesamte Rehabilitationsverfahren für das betreffende Berichtsjahr zu einem bestimmten Stichtag noch nicht im Versicherungskonto gespeichert war und die somit im Sinne einer vollständigen Erfassung zum Berichtsjahr nachgemeldet wurden.
Andererseits ist zu vermuten, dass auch in dieser Auswertung in ähnlichem Umfang abgeschlossene Leistungen des Berichtsjahres noch nicht statistisch erfasst sind. Die Zahl der statistisch erfassten Leistungen zur Teilhabe dürfte sich daher nur geringfügig von der Zahl der tatsächlich im Berichtsjahr abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe unterscheiden.1.3 Durchführung der Statistik
1.3.1 Datenerhebung und Fehlerprüfung
Die Reha-Statistik-Datenbasis ist bei allen Versicherungsträgern einheitlich die Basis für den gesamten Bereich der Aufgaben der Reha-Berichterstattung. Die Versicherungsträger unterziehen die erstellten Datensätze zur Reha-Statistik-Datenbasis einem einheitlichen Plausibilitätsprüfprogramm, mit dem eventuelle Unplausibilitäten, wie sie insbesondere durch Unzulänglichkeiten bei der manuellen Verschlüsselung auftreten können, aufgedeckt werden. Die pseudonymisierten, geprüften, fehlerfreien und gegebenenfalls fehlerbereinigten Datensätze zur Reha-Statistik-Datenbasis werden von den Versicherungsträgern der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung gestellt und sind die Datengrundlage für diese Statistik.
1.3.2 Auswertung
Die Auswertung der Daten erfolgt beim Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Zusammenstellung der in der "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" veröffentlichten statistischen Auswertungen erfolgte unter den Gesichtspunkten bekannter Informationsbedürfnisse und der Zeitreihenkontinuität. Datensätze über bewilligte, aber nicht angetretene Leistungen zur Teilhabe sowie über Auftragsleistungen für andere Träger gehen in die Auswertungen nicht ein.
2. Erläuterungen zu ausgewählten Merkmalen
2.1 Zur Verschlüsselung der Diagnosen
Mit Einführung der Reha-Statistik-Datenbasis bei den Versicherungsträgern werden ab dem 1. Januar 1994 - soweit medizinisch festgestellt - fünf Diagnosen im Statistikdatensatz erfasst, wobei die Reihenfolge vom Arzt gemäß der Bedeutung für die Leistung zur Teilhabe festgelegt wird. Seit 1.1.2004 wird zur Verschlüsselung der Diagnosen der einheitliche Diagnosenschlüssel ICD-10-GM in der jeweils gültigen Fassung eingesetzt. Das Schlüsselverzeichnis gibt die ersten drei Stellen der Grundsystematik der Diagnosen wieder, wobei in einigen Fällen als Verschlüsselungshilfe oder Lesehilfe (gekennzeichnete) Textzusätze ergänzt wurden. Des Weiteren sind für die sozialmedizinisch relevanten Krankheitsgruppen notwendige Differenzierungen und Spezifizierungen auf vier- und fünfstelliger Ebene eingefügt. Wegen der höheren Aussagekraft sind diese vier- und fünfstelligen Schlüssel aus dem Diagnosenverzeichnis bevorzugt zu verwenden.
Zwei weitere alphabetisch zu verschlüsselnde Angaben zur Diagnose, Seitenlokalisation und Diagnosesicherheit, dienen zur Ergänzung bzw. Präzisierung. Diese werden aber in der Veröffentlichung "Statistik der Deutschen Rentenversicherung Rehabilitation" nicht ausgewertet.
Die letzte zu verschlüsselnde Stelle zur Diagnose gibt Auskunft über das medizinische Behandlungsergebnis bezogen auf die vorgenannte Einzeldiagnose.
2.2 Zum Ausweis der Versicherungszweige
Zum 1.1.2005 wurden die bisherigen Versicherungszweige Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung zur allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst. Daneben gibt es weiterhin die knappschaftliche Rentenversicherung.
2.3 Zur Altersbestimmung
Das Geburtsjahr des Rehabilitanden wird, wenn er versichert ist, aus der Versicherungsnummer in den Datensatz übernommen. Für die Auswertungen wird das Alter aus der Differenz des Jahres, in dem die Leistung beendet wurde, und dem Geburtsjahr gebildet.
____________
Auszug aus:
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) (Hrsg.),
DRV Statistik Rehabilitation, verschiedene Jahrgänge Berlin. ISSN 1862-9970.
- Gesetzliche RentenversicherungX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Aktiv Versicherten, der Leistungen zur Rehabilitation, des Rentenbestands und des Rentenzugangs der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- Erbringungen von Leistungen zur Teilhabe,
- Berechnung und Zahlung von Renten und Zusatzleistungen,
- die Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner sowie
- das Aufklären und Beraten der Versicherten und Rentner.
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist. Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben.
Vor diesem Zeitpunkt gliederte sich die gesetzliche Rentenversicherung organisatorisch in :
- die Rentenversicherung der Arbeiter (ArV),
- die Rentenversicherung der Angestellten (AnV) und
- die knappschaftliche Rentenversicherung (KnV).
Das besondere Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Wesentlichen im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Für die Rentenversicherung maßgebende Regelungen über Leistungen zur Teilhabe finden sich seit dem 01.07.2001 auch im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch-.ICDXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
ICD-10
Die "Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme" (ICD-10) wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit vom DIMDI ins Deutsche übertragen und herausgegeben. Die Abkürzung ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems", die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision der Klassifikation. Die ICD-10 ist Teil der Familie der internationalen gesundheitsrelevanten Klassifikationen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche:
1. Verschlüsselung von Todesursachen. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.1998 für die Verschlüsselung von Todesursachen eingesetzt und ist die Grundlage der amtlichen Todesursachenstatistik. Für diesen Zweck wird die ICD-10-WHO, die deutschsprachige WHO-Ausgabe der ICD-10, verwendet.
2. Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet "German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese spezielle Ausgabe der ICD-10 beruht auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurde jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V deutlich verändert.
Zur vierstelligen ausführlichen Systematik der amtlichen Ausgabe und der German Modification der ICD-10
ICD-9
Die ICD-9 wurde in der Bundesrepublik und in der ehemaligen DDR 1979 als Grundlage der Mortalitätsstatistik eingeführt. Sie war bis zum Jahre 1997 im Einsatz und wurde zum Januar 1998 durch die ICD-10 abgelöst. Die Morbiditätsverschlüsselung erfolgte in der ehemaligen DDR ebenfalls seit 1979 mit der ICD-9. In der Bundesrepublik wurde die Morbiditätsverschlüsselung 1986 erstmals eingeführt; sie erfolgte zunächst dreistellig, seit 1994 vierstellig mit der ICD-9. Abgelöst wurde die ICD-9 zum Januar 2000 durch die ICD-10.
Zur Gruppenordnung des systematischen Verzeichnisses der ICD-9Leistungen zur TeilhabeXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Leistungen zur Teilhabe
Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sonstige Leistungen zur Teilhabe und ergänzende Leistungen zur Teilhabe, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden. Außerdem werden durch die Leistungen die Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert oder sie werden möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder eingegliedert.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß § 15 SGB VI i. V. m. §§ 26-31 SGB IX umfassen insbesondere- Behandlung durch Ärzte (und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden, einschließlich der Anleitung des Versicherten, eigene Abwehr und Heilungskräfte zu entwickeln),
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- Hilfsmittel und
- stufenweise Wiedereingliederung.
Als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können insbesondere erbracht werden:- Leistungen wegen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes,
- Leistungen wegen psychischer Krankheiten (keine RPK-Leistung),
- RPK-Leistungen (Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen),
- Entwöhnungsbehandlungen und
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Sie umfassen insbesondere- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, einschließlich der Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfe,
- Berufsvorbereitung (einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung),
- Leistungen zur beruflichen Bildung (spezielle Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildung/Ausbildung, Integrationsmaßnahmen),
- Gründungszuschuss (bis 2006 Überbrückungsgeld),
- Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen,
- Leistungen an Arbeitgeber,
- Kfz-Hilfen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann erhalten, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei Antragstellung muss eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auch erbracht,- wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
- im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich sind, oder
- wenn ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind.
Sonstige Leistungen zur Teilhabe
Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können nach § 31 SGB VI insbesondere erbracht werden:- Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben,
- stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben,
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen für Versicherte, Bezieher einer Rente sowie ihre Angehörigen,
- Kinderrehabilitation.
Ergänzende Leistungen zur Teilhabe
Die ergänzenden Leistungen können nur im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Teil auch sonstigen Leistungen zur Teilhabe und nicht selbstständig erbracht werden. Ziel der ergänzenden Leistungen ist es, die Leistungen zur Teilhabe zu ermöglichen, zu erleichtern bzw. den Erfolg der Leistungen zur Teilhabe sicherzustellen.
Als ergänzende Leistungen werden insbesondere erbracht:- Übergangsgeld,
- Rehabilitationssport, Funktionstraining,
- Beiträge und Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung der Rehabilitanden,
- Reisekosten,
- Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten.
Medizinische Leistungen zur RehabilitationXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß § 15 SGB VI i. V. m. §§ 26-31 SGB IX umfassen insbesondere- Behandlung durch Ärzte (und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden, einschließlich der Anleitung des Versicherten, eigene Abwehr und Heilungskräfte zu entwickeln),
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- Hilfsmittel und
- stufenweise Wiedereingliederung.
Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können stationär oder ambulant erbracht werden.
Als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können insbesondere erbracht werden:- Leistungen wegen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes,
- Leistungen wegen psychischer Krankheiten (keine RPK-Leistung),
- RPK-Leistungen (Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen),
- Entwöhnungsbehandlungen und
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen
Rehabilitation (gesetzliche Rentenversicherung)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Rehabilitation umfasst medizinische, berufsfördernde, sonstige und ergänzende Leistungen, die darauf gerichtet sind, den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Ein Rentenversicherungsträger erbringt solche Leistungen, wenn der Versicherte die persönlichen (§ 10 SGB VI) und versicherungsrechtlichen (§ 11 SGB VI) Voraussetzungen erfüllt und kein gesetzlicher Ausschlussgrund (§ 12 SGB VI) vorliegt.Sonstige Leistungen zur TeilhabeXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können nach § 31 SGB VI insbesondere
- Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben,
- medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben,
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen für Versicherte, Bezieher einer Rente sowie ihre Angehörigen und
- Kinderrehabilitationen
erbracht werden.
- Von 1995 bis 1999 wurden die Daten nach ICD-9 erhoben. Die Angaben sind daher in einer separaten gestaltbaren Tabelle - Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (1995-1999) - aufgeführt; siehe Links auf andere Fundstellen.
- Die Angaben für das Jahr 2015 wurden am 25.08.2016 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zu Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Alter (ab 2000) .
- Informationen zu Reha-Leistungen in der GRV, u.a. nach Leistungsempfänger .
- Informationen zu Reha-Leistungen in der GRV, stationär, Erwachsene, u.a. nach Wohnort (1995-1999) .
Zeichenerklärung
- ... = Angabe fällt später an
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 24.04.2025