Datenquelle: | Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 11 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Krankenhausstatistik - Grunddaten liefert jährlich Angaben über die personelle und sachliche Ausstattung der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. |
Rechtsgrundlage: | Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz
(BStatG). Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß § 6 KHStatV in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Statistische Landesämter. |
Berichtsweg: | Befragte - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. |
Kreis der Befragten: | Träger oder Eigentümer der Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Ab 2018 ausschließlich Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core oder Meldung über elektronische Online-Formulare mit IDEV. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 1990 (Ergebnisse für Gesamtdeutschland seit 1991). |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.1.1 (jährlich, https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000124). Ab 2022 neues Format: Statistischer Bericht. |
- unregelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | Ab 2020 werden ausgewählte Merkmale der Krankenhäuser nach Standorten erhoben. |
Variablen: | Krankenhäuser: Aufgestellte Betten, Berechnungs- und Belegungstage und Patientenbewegung Personal (umgerechnet in Vollkräfte) Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze) Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze) Ausbildungsstätten Arzneimittelversorgung Medizinisch-technische Großgeräte Nicht bettenführende Fachabteilungen Vor-, nach- und teilstationäre Behandlungen sowie Tages- und Nachtklinikplätze (in Krankenhäusern) Dialyseeinrichtungen Besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Ambulante Krankenhausleistungen Entbindungen und Geburten in Krankenhäusern Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen: Aufgestellte Betten, Pflegetage und Patientenbewegung Personal (umgerechnet in Vollkräfte) Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze) Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze) Medizinisch-technische Großgeräte |
Dokumentationsstand: | 30.07.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Krankenhäuser, Ärztliches Personal, u.a. nach Region
Ärztliches Personal am 31.12. in Krankenhäusern (Anzahl und Einwohner je Arzt/Ärztin). Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Funktionale Stellung, Einrichtungsmerkmale
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Berichtsjahr (jeweils 31.12.): 2023, Region: Sachsen-Anhalt, Darstellung: Anzahl der Ärzte/Ärztinnen
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Informationen zu den Methodiken
Methodik zu "Grunddaten der Krankenhäuser"
Methodik zu "Grunddaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen"
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Datenquelle: | Fortschreibung des Bevölkerungsstandes |
Kontakt: | Dr. Claire Grobecker Bevölkerungsfortschreibung, Ausländer- und Integrationsstatistiken +49 611 75-3178" > |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung F, Gruppe F 2, Referat F 24 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Statistik liefert aktuelle Angaben zur Bevölkerungsstruktur (Geschlecht, Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit) in regionaler Gliederung. Sie wird von Ministerien, Kommunen und Behörden für administrative und Planungszwecke und die Durchführung von Wahlen sowie von Wissenschaft, Wirtschaft, Institutionen, Organisationen, Medien, Privatpersonen und der Öffentlichkeit benutzt. Sie ist Grundlage für Bevölkerungsvorausberechnungen und maßgebend zur Beurteilung langfristiger Auswirkungen demographischer Veränderungen (z.B. für Arbeitsmarkt und Altersvorsorge). |
Rechtsgrundlage: | Bevölkerungsstatistikgesetz
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Es gibt keinen Datenerheber im engeren Sinn, da es sich um ein Berechnungssystem handelt. Die Berechnung erfolgt durch die Statistischen Landesämter. |
Berichtsweg: | Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Bevölkerungsstand. |
Kreis der Befragten: | Entfällt. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Der Bevölkerungsstand wird aufgrund des letzten Zensus anhand der Ergebnisse der Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Scheidungen/Aufhebungen von Ehen und Lebenspartnerschaften) sowie der Wanderungsbewegungen und des Staatsangehörigkeitswechsels gerechnet. |
- Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. |
- erstmalig: | 1950 |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Bis Berichtsjahr 2021: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.3. Ab Berichtsjahr 2022: Statistischer Bericht Bevölkerungsfortschreibung Dazu kommen die Online-Veröffentlichungen in GENESIS (jährlich und vierteljährlich) oder in den Internettabellen (ebenfalls jährlich und vierteljährlich). Regionaldatenbank. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Ausgehend von dem letzten Zensus beruht die Berechnung auf den Ergebnisse von sekundären Statistiken mit Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | Stand der Bevölkerung: Monatlich: Für Bund und Länder Bevölkerung nach:
Jährlich (Stichtag 31. Dezember): Für Bund, Länder, Regierungsbezirke und Kreise: Bevölkerung nach:
Für Bund und Länder nach:
Für Gemeinden: Bevölkerung insgesamt und nach:
Jährlich (Stichtag 30. Juni): Für Gemeindeverbände und Gemeindegrößenklassen Für Bund und Länder: Bevölkerung nach:
Jährlich (Jahresdurchschnitt): Für Bund und Länder Bevölkerung insgesamt und nach:
Die Statistischen Landesämter veröffentlichen weitere Daten nach Alter, Geschlecht und Familienstand in tieferer regionalen Gliederung. |
Dokumentationsstand: | 15.05.2024 |
Zusatzinformationen zur Fundstelle
- Allgemeine KrankenhäuserX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Allgemeine Krankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Patienten und Patientinnen vorgehalten werden.
Arten von allgemeinen Krankenhäusern:
Für die Jahre 2002 bis 2004 wurden Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den sonstigen Krankenhäusern gezählt.- Hochschulkliniken: Hochschulkliniken im Sinne des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG).
- Plankrankenhäuser: Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind.
- Krankenhäuser mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V: Krankenhäuser, die aufgrund eines Versorgungsvertrages mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen zur Krankenhausbehandlung Versicherter zugelassen sind.
- Sonstige Krankenhäuser: Krankenhäuser, die nicht in die obengenannten Kategorien fallen und somit nicht zu den zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 108 SGB V gehören.
Assistenzärzt(e)/innen ohne abgeschlossene WeiterbildungXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Assistenzärzte und -ärztinnen ohne abgeschlossene Weiterbildung sind Ärzte, die keine Gebietsbezeichnung führen.Freigemeinnützige Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Freigemeinnützige Einrichtungen werden von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine unterhalten.Hauptamtliche Ärzt(e)/innenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Zu den hauptamtlichen Ärzten zählen alle in der Einrichtung fest angestellten Ärzte und Ärztinnen. Gast-, Konsiliar- und hospitierende Ärzte und Ärztinnen sind nicht enthalten. Belegärzte sowie von Belegärzten angestellte Ärzte werden bei den nichthauptamtlichen Ärzten erfasst.
Unterschieden werden: Leitende Ärzte/innen, Oberärzte/innen sowie Assistenzärzte/innen. Zu den Leitenden Ärzten zählen alle hauptamtlich tätigen Ärzte mit einem Chefarztvertrag sowie Ärzte als Inhaber Konzessionierter Privatkliniken. Nachrichtlich werden die Zahnärzte/-innen und bis einschließlich 30.09.2003 auch die Ärzte/-innen im Praktikum ausgewiesen. Sie sind somit nicht in der Summe der hauptamtlichen Ärzte und Ärztinnen enthalten. Seit dem 01.10.2004 gibt es keine Ärzte im Praktikum mehr (Art. 1 des Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze vom 21. Juli 2004, BGBl. IS. 1.776). Sie sind ab 2004 nicht mehr im Stichtagswert (31.12.) des ärztlichen Personals enthalten. Sofern diese Beschäftigten weiter im Krankenhaus angestellt bleiben, sind sie entsprechend ihrer Tätigkeit beim Personal einzuordnen. Werden sie z.B. als (Assistenz-)Ärzte weiterbeschäftigt, und verfügen über keine Weiterbildung, so werden sie bei den Ärzten und Ärztinnen ohne bzw. in einer ersten Weiterbildung nachgewiesen. Die Ärzte und Ärztinnen werden, soweit sie eine Weiterbildung abgeschlossen haben, nach ihrer Fachgebiets- und Schwerpunktbezeichnung gegliedert. Ärzte mit mehreren Gebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnungen werden nach ihrer überwiegend ausgeübten Tätigkeit zugeordnet. Ärzte mit Schwerpunktbezeichnung (z.B. Gefäßchirurgie) werden in der Statistik auch beim entsprechenden Fachgebiet (z.B. Chirurgie) gezählt. Ärzte/innen ohne bzw. in einer ersten Weiterbildung sind keinem Fachgebiet zuordenbar und werden gesondert ausgewiesen.Nichthauptamtliche Ärzt(e)/innenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Zu den nichthauptamtlichen Ärzten gehören Belegärzte, das sind niedergelassene und andere nicht in der Einrichtung angestellte Ärzte, die berechtigt sind, ihre Patienten und Patientinnen (Belegpatienten) in der Einrichtung unter Inanspruchnahme der hierfür bereitgestellten Dienste, Einrichtungen und Mittel stationär oder teilstationär zu behandeln, ohne hierfür von der Einrichtung eine Vergütung zu erhalten, sowie von Belegärzten angestellte Ärzte. Sie werden der Gebiets- bzw. Schwerpunktbezeichnung des anstellenden Arztes zugeordnet.Private Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Private Einrichtungen bedürfen als gewerbliche Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung.Sonstige KrankenhäuserXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Sonstige Krankenhäuser sind:
- Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und geriatrischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen, neurologischen und geriatrischen Betten
- sowie reine Tages- oder Nachtkliniken.
Bei der Bildung von Zeitreihen ist zu beachten, dass in den Jahren 2002 bis 2004 auch Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den Sonstigen Krankenhäusern gerechnet wurden. Bis 2001 einschließlich und seit 2005 führt nur die Kombination von psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten zur Zählung bei den Sonstigen Krankenhäusern. Ab 2012 werden auch Krankenhäuser, die neben psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten auch einen geriatrischen Schwerpunkt haben, als sonstige Krankenhäuser eingeordnet. Zeitreihen sollten daher nur auf Basis der Krankenhäuser insgesamt gebildet werden.Vorsorge- oder RehabilitationseinrichtungenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Nach § 107 Abs. 2 SGB V sind Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Einrichtungen, die der stationären Behandlung der Patienten dienen, um eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen, auch mit dem Ziel, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (Rehabilitation). Die Einrichtungen müssen fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet sein, den Gesundheitszustand der Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patienten bei der Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen. Schließlich müssen in diesen Einrichtungen Patientinnen und Patienten untergebracht und verpflegt werden können. Die Krankenkassen dürfen medizinische Leistungen zur Vorsorge (ärztliche Behandlung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, ambulante Vorsorgeleistung, stationäre Vorsorgeleistung) oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich der Anschlussheilbehandlung (ambulante Rehabilitation, stationäre Rehabilitation), die eine stationäre Behandlung, aber keine Krankenhausbehandlung erfordern, nur in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erbringen lassen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111SGB V besteht. Dazu müssen die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen die oben genannten Anforderungen erfüllen. Vorsorge- oder Rehabilitationseinheiten bilden neben Krankenhäusern die Erhebungseinheiten der Krankenhausstatistik, denen Erhebungsbögen zugesandt werden. Für die Abgrenzung gilt die Definition des Krankenhauses analog. Unterschiede gibt es lediglich in der Zielsetzung der Einrichtung, die hier auf Vorsorge und/oder Rehabilitation ausgerichtet ist. Die Einrichtungen werden in der Krankenhausstatistik in solche mit und solche ohne Versorgungsvertrag nach § 111SGB V unterschieden.Öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Öffentliche Einrichtungen können in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Form geführt werden.
Die in öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Einrichtungen sind entweder rechtlich selbstständig (z.B. Zweckverband, Anstalt, Stiftung) oder rechtlich unselbstständig (z.B. Regie- oder Eigenbetrieb). In privatrechtlicher Form (z.B. als GmbH) betriebene Einrichtungen befinden sich in öffentlicher Trägerschaft, wenn Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Bezirke, Kreise, Gemeinden) oder Zusammenschlüsse solcher Körperschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände) oder Sozialversicherungsträger (z.B. Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften) unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 v.H. des Nennkapitals oder des Stimmrechts halten.
- Für die Jahre 1991 bis 2001 liegen keine Angaben für die Krankenhäuser insgesamt gegliedert nach Trägern vor.
- Seit dem 01.10.2004 gibt es keine Ärzte im Praktikum mehr. Sie sind ab 2004 nicht mehr im Stichtagswert (31.12.) des ärztlichen Personals enthalten. Sofern diese Beschäftigten weiter im Krankenhaus angestellt bleiben, sind sie entsprechend ihrer Tätigkeit beim Personal einzuordnen. Werden sie z.B. als (Assistenz-)Ärzte weiterbeschäftigt, und verfügen über keine Weiterbildung, so werden sie bei den Ärzten und Ärztinnen ohne bzw. in einer ersten Weiterbildung nachgewiesen.
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- 01.01.1999:
- 23.01.2024:
Die Daten für 2022 wurden korrigiert.
- Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 06.11.2023 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zum ärztlichen Personal in Krankenhäusern, u.a. nach Geschlecht .
- Informationen zum ärztlichen Personal in Krankenhäusern, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen .
Zeichenerklärung
- . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 21.11.2024