Datenquelle: | Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner: | Statistisches Bundesamt [StBA] - Zentraler Auskunftsdienst |
- Datenhalter: | Abteilung H, Gruppe H 1, Referat H 11 |
- Straße: | Gustav-Stresemann-Ring 11 |
- Postleitzahl/Ort: | 65189 Wiesbaden |
- Telefon: | +49 611 75-2405 |
- Kontaktformular: | https://www.destatis.de/kontakt |
- Internet: | https://www.destatis.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Die Krankenhausstatistik - Grunddaten liefert jährlich Angaben über die personelle und sachliche Ausstattung der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. |
Rechtsgrundlage: | Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung - KHStatV) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz
(BStatG). Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht gemäß § 6 KHStatV in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Den Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de. |
Datenerheber: | Statistische Landesämter. |
Berichtsweg: | Befragte - Statistische Landesämter - Statistisches Bundesamt. |
Untersuchungsobjekt: | Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. |
Kreis der Befragten: | Träger oder Eigentümer der Krankenhäuser bzw. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Ab 2018 ausschließlich Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core oder Meldung über elektronische Online-Formulare mit IDEV. |
- Periodizität: | Jährlich. |
- erstmalig: | 1990 (Ergebnisse für Gesamtdeutschland seit 1991). |
- zuletzt: | Entfällt |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Fachserie 12, Reihe 6.1.1 (jährlich, https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000124). Ab 2022 neues Format: Statistischer Bericht. |
- unregelmäßig: | Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, verschiedene Hefte. |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Vollerhebung. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | - |
Anmerkungen: | Ab 2020 werden ausgewählte Merkmale der Krankenhäuser nach Standorten erhoben. |
Variablen: | Krankenhäuser: Aufgestellte Betten, Berechnungs- und Belegungstage und Patientenbewegung Personal (umgerechnet in Vollkräfte) Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze) Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze) Ausbildungsstätten Arzneimittelversorgung Medizinisch-technische Großgeräte Nicht bettenführende Fachabteilungen Vor-, nach- und teilstationäre Behandlungen sowie Tages- und Nachtklinikplätze (in Krankenhäusern) Dialyseeinrichtungen Besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Ambulante Krankenhausleistungen Entbindungen und Geburten in Krankenhäusern Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen: Aufgestellte Betten, Pflegetage und Patientenbewegung Personal (umgerechnet in Vollkräfte) Ärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze) Nichtärztliches Personal (ab 2018 Einzeldatensätze) Medizinisch-technische Großgeräte |
Dokumentationsstand: | 30.07.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Krankenhäuser, Ambulante Operationen, u.a. nach Region (2002-2017)
Krankenhäuser mit ambulanten Operationen und Anzahl von ambulanten Operationen. Gliederungsmerkmale: Jahre, Region, Krankenhausmerkmale
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Jahr: 2017, Krankenhausmerkmale: Krankenhäuser insgesamt
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Informationen zu den Methodiken
Methodik zu "Grunddaten der Krankenhäuser"
Methodik zu "Grunddaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen"
- Allgemeine KrankenhäuserX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Allgemeine Krankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Patienten und Patientinnen vorgehalten werden.
Arten von allgemeinen Krankenhäusern:
Für die Jahre 2002 bis 2004 wurden Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den sonstigen Krankenhäusern gezählt.- Hochschulkliniken: Hochschulkliniken im Sinne des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG).
- Plankrankenhäuser: Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind.
- Krankenhäuser mit einem Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 SGB V: Krankenhäuser, die aufgrund eines Versorgungsvertrages mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen zur Krankenhausbehandlung Versicherter zugelassen sind.
- Sonstige Krankenhäuser: Krankenhäuser, die nicht in die obengenannten Kategorien fallen und somit nicht zu den zugelassenen Krankenhäusern gemäß § 108 SGB V gehören.
Ambulante OperationenXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Nach § 115b SGB V wird für ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenhausträger und der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen ein Katalog vereinbart. Die Krankenhäuser sind nur zur ambulanten Durchführung der in dem Katalog genannten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe zugelassen. Eine ambulante Operation zeichnet sich dadurch aus, dass der Patient bzw. die Patientin die Nacht vor und die Nacht nach der Operation nicht im Krankenhaus verbringt. Ist eine stationäre Aufnahme z.B. aufgrund von Komplikationen erforderlich, handelt es sich nicht mehr um eine ambulante Operation, sondern um einen vollstationären Behandlungsfall.Freigemeinnützige Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Freigemeinnützige Einrichtungen werden von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine unterhalten.Private Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Private Einrichtungen bedürfen als gewerbliche Unternehmen einer Konzession nach § 30 Gewerbeordnung.Sonstige KrankenhäuserXZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Sonstige Krankenhäuser sind:
- Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und geriatrischen Betten
- Krankenhäuser mit psychiatrischen, psychotherapeutischen, neurologischen und geriatrischen Betten
- sowie reine Tages- oder Nachtkliniken.
Bei der Bildung von Zeitreihen ist zu beachten, dass in den Jahren 2002 bis 2004 auch Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den Sonstigen Krankenhäusern gerechnet wurden. Bis 2001 einschließlich und seit 2005 führt nur die Kombination von psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten zur Zählung bei den Sonstigen Krankenhäusern. Ab 2012 werden auch Krankenhäuser, die neben psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten auch einen geriatrischen Schwerpunkt haben, als sonstige Krankenhäuser eingeordnet. Zeitreihen sollten daher nur auf Basis der Krankenhäuser insgesamt gebildet werden.Öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)XZusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes:
Öffentliche Einrichtungen können in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Form geführt werden.
Die in öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Einrichtungen sind entweder rechtlich selbstständig (z.B. Zweckverband, Anstalt, Stiftung) oder rechtlich unselbstständig (z.B. Regie- oder Eigenbetrieb). In privatrechtlicher Form (z.B. als GmbH) betriebene Einrichtungen befinden sich in öffentlicher Trägerschaft, wenn Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Bezirke, Kreise, Gemeinden) oder Zusammenschlüsse solcher Körperschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände) oder Sozialversicherungsträger (z.B. Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften) unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 v.H. des Nennkapitals oder des Stimmrechts halten.
- Keine Anmerkungen
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Krankenhausstatistik - Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- 01.01.1999:
- Die Angaben für das Jahr 2017 wurden am 13.11.2018 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Informationen zu ambulanten Operationen in Krankenhäusern, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen .
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 29.11.2024