Datenquelle: | Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung |
Kontakt: | |
- Ansprechpartner(in): |
(1)
Frau
Anne
Ebert (2) Frau Julia Frolova |
- Organisationseinheit: | Referat G b 5 |
- Telefon: |
(1)
+49 228 99527-2610
(2) +49 228 99527-2363 |
- Fax: | +49 228 99527-1175 |
- E-Mail / Kontakt: | - |
Datenhalter: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS (3)] |
- Straße: | Rochusstraße 1 |
- Postleitzahl/Ort: | 53123 Bonn |
- Telefon: | +49 228 99527-0 |
- Fax: | - |
- E-Mail / Kontakt: | info@bmas.bund.de |
- Internet: | https://www.bmas.bund.de |
Erhebungsanlass/-zweck: | Kontrolle des Haushalts- und Rechnungswesens der Rentenversicherungsträger. |
Rechtsgrundlage: | § 79 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) i. V. m. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV). |
Datenerheber: | Rentenversicherungsträger. |
Berichtsweg: | Rentenversicherungsträger - Deutsche Rentenversicherung Bund - Bundesministerium für Arbeit und Soziales. |
Untersuchungsobjekt: | Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung. |
Kreis der Befragten: | Rentenversicherungsträger. |
Erhebung: | |
- Instrumentarium: | Es handelt sich um jene Daten, die ausschließlich im Geschäftsgang der Rentenversicherungsträger anfallen oder deren Bearbeitung sich vom Geschäftsgang nicht trennen lässt. |
- Periodizität: | Monatlich/jährlich. |
- erstmalig: | - |
- zuletzt: | - |
Aufbereitung: | |
- Periodizität: | Jährlich. |
Veröffentlichung: | |
- regelmäßig: | Jährlich. Die gesetzliche Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland - Statistischer und finanzieller Bericht. |
- unregelmäßig: | - |
Vollständigkeit, Erfassungsgrad und Repräsentativität: | Es handelt sich um jene Daten, die ausschließlich im Geschäftsgang der Rentenversicherungsträger anfallen oder deren Bearbeitung sich vom Geschäftsgang nicht trennen lässt. |
Abzusehende Modifikationen: | - |
Vergleichbare Datenquellen: | Berichtswesen der Deutschen Rentenversicherung Bund (Online- und Druckversion). |
Anmerkungen: | - |
Variablen: | In dem statistischen und finanziellen Bericht der gesetzlichen Rentenversicherung wird ein komprimierter Gesamtüberblick über alle Statistiken wie Versicherte, Rentenanträge, Rentenzugänge, Rentenwegfälle, Rentenbestand, Leistungen zur Teilhabe, Personal und Finanzdaten dargestellt. Bei den Rechnungsergebnissen (Erfolgsrechung / Bilanz) spiegelt sich das Ordnungsprinzip des Kontenrahmens für die Träger der Deutschen Rentenversicherung wider. |
Dokumentationsstand: | 15.05.2024 |
Tabelle (gestaltbar): Gesetzliche Rentenversicherung, Einnahmen und Ausgaben
Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Mio. Euro. Gliederungsmerkmale: Jahre, Deutschland
Diese Tabelle bezieht sich auf:
Einnahmen und Ausgaben | Jahr (absteigend) | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1991 | 1995 | 2000 | 2005 | 2010 | 2015 | 2020 | 2021 | 2022 | |
Einnahmen insgesamt | 139.452 | 179.303 | 214.566 | 231.687 | 251.254 | 276.161 | 334.413 | 347.664 | 362.983 |
Ausgaben insgesamt | 133.735 | 184.380 | 213.986 | 235.616 | 249.197 | 277.749 | 338.300 | 346.471 | 359.549 |
Einnahmeüberschuss | 5.718 | -5.077 | 579 | -3.929 | 2.057 | -1.588 | -3.887 | 1.192 | 3.435 |
(Siehe auch Informationen zu Datenquelle(n)/Ansprechpartner, Anmerkung(en), Links auf andere Fundstellen, Aktualität der Daten) Zu den interaktiven Grafiken
Interaktive Grafiken
Datenquelle(n)/Ansprechpartner
- Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Informationen zu Datenquelle/AnsprechpartnerX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
- Leistungen zur TeilhabeX
Zusatzinformationen zur Fundstelle
Nach der Statistik der Leistungen zur Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Leistungen zur Teilhabe
Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sonstige Leistungen zur Teilhabe und ergänzende Leistungen zur Teilhabe, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden. Außerdem werden durch die Leistungen die Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert oder sie werden möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder eingegliedert.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß § 15 SGB VI i. V. m. §§ 26-31 SGB IX umfassen insbesondere- Behandlung durch Ärzte (und Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden, einschließlich der Anleitung des Versicherten, eigene Abwehr und Heilungskräfte zu entwickeln),
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- Hilfsmittel und
- stufenweise Wiedereingliederung.
Als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können insbesondere erbracht werden:- Leistungen wegen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes,
- Leistungen wegen psychischer Krankheiten (keine RPK-Leistung),
- RPK-Leistungen (Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen),
- Entwöhnungsbehandlungen und
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Sie umfassen insbesondere- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, einschließlich der Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfe,
- Berufsvorbereitung (einschließlich der wegen einer Behinderung erforderlichen Grundausbildung),
- Leistungen zur beruflichen Bildung (spezielle Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildung/Ausbildung, Integrationsmaßnahmen),
- Gründungszuschuss (bis 2006 Überbrückungsgeld),
- Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen,
- Leistungen an Arbeitgeber,
- Kfz-Hilfen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann erhalten, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei Antragstellung muss eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auch erbracht,- wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
- im Anschluss an eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich sind, oder
- wenn ein Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können im grenznahen Ausland auch ausgeführt werden, wenn sie für die Aufnahme oder Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind.
Sonstige Leistungen zur Teilhabe
Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können nach § 31 SGB VI insbesondere erbracht werden:- Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben,
- stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben,
- Leistungen wegen bösartiger Geschwulst- und Systemerkrankungen für Versicherte, Bezieher einer Rente sowie ihre Angehörigen,
- Kinderrehabilitation.
Ergänzende Leistungen zur Teilhabe
Die ergänzenden Leistungen können nur im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Teil auch sonstigen Leistungen zur Teilhabe und nicht selbstständig erbracht werden. Ziel der ergänzenden Leistungen ist es, die Leistungen zur Teilhabe zu ermöglichen, zu erleichtern bzw. den Erfolg der Leistungen zur Teilhabe sicherzustellen.
Als ergänzende Leistungen werden insbesondere erbracht:- Übergangsgeld,
- Rehabilitationssport, Funktionstraining,
- Beiträge und Beitragszuschüsse zur Sozialversicherung der Rehabilitanden,
- Reisekosten,
- Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten.
- Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung wird ohne die Zahlungen der Versicherungszweige untereinander dargestellt.
- Die Angaben für das Jahr 2022 wurden am 22.11.2023 ergänzt.
Sobald Daten für weitere Berichtszeiträume vorliegen, werden diese zeitnah hinzugefügt.
- Vgl. auch Indikatorensatz der Gesundheitsberichterstattung der Länder (Indikator 10.21).
Gesundheitsberichterstattung des Bundes 21.11.2024
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